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Autor Thema: Kein Recht auf falschen Niedrigpreis bei Onlinebuchungen  (Gelesen 921 mal)

0 Antworten am Kein Recht auf falschen Niedrigpreis bei Onlinebuchungen
am: 15. Oktober 2011, 07:17:38

Offline TC Melanie

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    • Fly away Die Reiseagentur - Traumland Türkei vom Profi!
Bei Internetbuchungen von Reisen dürfen sich Kunden über Superschnäppchen nicht zu früh freuen: Waren die Preisangaben durch einen Fehler so niedrig, können Kunden nicht auf der Buchung bestehen.

Bei falschen Niedrigpreisen muss der Veranstalter laut dpa den Reisevertrag nicht erfüllen, entschied das Amtsgericht München (Aktenzeichen: 136 C 6277/09). Das berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift „ReiseRecht aktuell“.

In dem Fall hatte der Kläger online eine elftägige Pauschalreise nach Dubai für zwei Personen gebucht, die den Angaben zufolge 1392 Euro kosten sollte. Tatsächlich wäre der richtige Preis 4726 Euro gewesen.

Weil er die Reise nicht zu dem Schnäppchenpreis bekam, zog er vor Gericht. Er verlangte eine Ersatzreise sowie Schadenersatz wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit - beides zu Unrecht, wie das Amtsgericht entschied.

Der Kläger hätte erkennen müssen, dass ein offensichtliches Missverhältnis zwischen Preis und Leistung bestand und deshalb ein Irrtum vorlag. Ein Anspruch auf eine „Ersatzreise“ sei außerdem ohnehin nicht gegeben, allenfalls auf finanziellen Ausgleich.

Quelle: tourexpi

aha! das spiel kennen wir doch! und wie schaut es mit diesen tollen angeboten aus, wenn man die bei uns im reisebüro bucht???
Zum Reisen gehört Geduld, Mut, guter Humor, Vergessenheit aller häuslichen Sorgen, und dass man sich durch widrige Zufälle, Schwierigkeiten, böses Wetter, schlechte Kost und dergleichen nicht niederschlagen lässt.

Im Leben geht es nicht darum zu warten, bis das Unwetter vorbei zieht, sondern zu lernen im Regen zu tanzen!


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