Condor verursacht ein Drittel der Zivilprozesse in Rüsselsheim
Da sich die deutsche Fluglinie häufig weigert, die EU-Verordnung 261/2004 zu Entschädigungen von Passagieren bei verspäteten und annullierten Flügen umzusetzen, läuft eine Welle von Prozessen im Amtsgericht Rüsselsheim ab.
Wie die Financial Times Deutschland berichtet, gibt es beim Rüsselsheimer Amtsgericht, zuständig auch für Kelsterbach, wo Condor seinen Sitz hab, einen regelrechten "Condor-Tag".
Dabei sollen letztes Jahr ca. ein Drittel der 2.000 Zivilprozesse in Rüsselsheim auf das Konto der Condor gegangen sein. Dabei streiten die Parteien meist um Entschädigungen für ausgefallene und verspätete Flüge.
Erschwert wird die Bewältigung mancher Prozesse, von denen viele im Vergleich enden, durch die Anfechtbarkeit der EU-Regelung, die in Großbritannien sogar außer Kraft gesetzt wurde.
Dazu trug auch der Rüsselsheimer Richter Schiele mit bei, als er die Klage eines Ehepaars abwies, das Entschädigungen für einen erheblich verspäteten Flug der Condor von Toronto nach Frankfurt verlangte. Der Fall ging durch die Instanzen, bis der Europäische Gerichtshof den Klägern Recht gab.
Tatsache ist nun: Passagiere können sich bei annullierten Flügen das Ticket erstatten lassen und haben Anspruch auf Entschädigung für Verspätungen, die nach der Flugstrecke gestaffelt sind: Bis zu 250 Euro bis 1.500 Kilometer, zwischen 1.500 und 3.500 Kilometern 400 Euro, und für mehr als 3.500 Kilometer 600 Euro.
Nachdem die Sache so klar ist, wird hoffentlich auch die Condor-Zivilprozeß-Welle im Amtsgericht Rüsselsheim einmal verebben…
Quelle: tourexpi