Weil ein Flugkapitän zu Unrecht einem Pauschalurlauber den Zutritt in die Ferien-Maschine verweigerte, konnte der betroffene Gast vom Veranstalter den vollen Reisepreis zurückverlangen.
Der Mann und seine Begleiterin waren spät am Check-in-Schalter der Airline eingetroffen, fanden ihre Flugunterlagen nicht sofort und waren deshalb "in Erregung". Deshalb schrie der Mann die Frau an, zudem hatte er eine Alkoholfahne. Grund genug für den Kapitän, dem Passagier die Mitreise zu verweigern. Der Kapitän übt zum einen die "luftpolizeiliche Hoheitsgewalt" aus. Zum anderen hat er auch - wie in diesem Fall - als "Erfüllungsgehilfe" des Veranstalters eine "Weisungsbefugnis". Hier ging der Kapitän nach Richtermeinung zu weit: "Ein bloßer Streit zwischen Reisenden am Check-in reicht ebenso wenig wie eine leichte Alkoholisierung aus", dem Fluggast die Mitreise zu untersagen. Von dem Mann aber war keine "konkrete Gefahr" ausgegangen, die seinen Bordverweis gerechtfertigt hätte, so das LG Duisburg (Az.: 12 S 151/06). WOG
Quelle : Welt