Ich war bis jetzt auch nur einmal von einer Flugänderung betroffen. Das hatte aber einen triftigen Grund: Schneesturm.
Wenn man sehr früh bucht, können (falls das Urteil rechtskräftig wird) sicher keine Flugzeiten genannt werden, denn so früh stehen die Flugpläne doch noch gar nicht fest. Ausserdem werden. In den Katalogen stehen auch keine Flugzeiten.
Da fällt mir noch ein Punkt ein: Flüge werden doch zusammengelegt, wenn z.B. 2 Flieger nur halbvoll wären. Bestände nun ein Rechtsanspruch auf die Einhaltung der Flugzeiten, dann müssten sie ja auch halbvoll fliegen. Also wird es teurer. Gibt sicher noch mehr Gründe, warum flexibel mit den Flugzeiten umgegangen wird, aber ich kenne mich im Flugbetrieb nicht aus.
Könnte auch nach hinten losgehen für den Verbraucher: es wird teurer oder es werden gar keine Flugzeiten mehr genannt, nur noch der Tag.