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Autor Thema: Kein Fünfsternehotel bei Flugverspätung  (Gelesen 1050 mal)

1 Antworten am Kein Fünfsternehotel bei Flugverspätung
am: 13. April 2013, 07:10:14

Offline TC Melanie

  • Moderatööör
  • Uzmanlar....!
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  • 41185
    • Fly away Die Reiseagentur - Traumland Türkei vom Profi!
Bietet eine Fluggesellschaft wegen eines vertagten Abflugs eine Hotelübernachtung an, muss das nicht zwangsläufig ein Fünfsternehaus sein. Auch nicht, wenn ein Luxusurlaub in Dubai gebucht war.

Kann ein Flug erst am Tag nach dem geplanten Termin stattfinden, muss die Airline den Passagieren eine Unterkunft stellen. Es muss jedoch kein Fünfsternehotel sein – auch nicht, wenn diese Kategorie am Urlaubsort gebucht war.

Eine einfache und zweckmäßige Unterkunft reicht, entschied das Amtsgericht Frankfurt (Az.: 30 C 1275/12 [71]). Auf das Urteil weist die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift "ReiseRecht aktuell" hin.

:beitrag:
Zum Reisen gehört Geduld, Mut, guter Humor, Vergessenheit aller häuslichen Sorgen, und dass man sich durch widrige Zufälle, Schwierigkeiten, böses Wetter, schlechte Kost und dergleichen nicht niederschlagen lässt.

Im Leben geht es nicht darum zu warten, bis das Unwetter vorbei zieht, sondern zu lernen im Regen zu tanzen!

Antwort #1
am: 13. April 2013, 07:19:34

Offline Gitte

  • Uzmanlar....!
  • Gräfin von und zu Isenbügel
  • ****
  • 10357
Eine einfache und zweckmäßige Unterkunft reicht, entschied das Amtsgericht Frankfurt (Az.: 30 C 1275/12 [71]). Auf das Urteil weist die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift "ReiseRecht aktuell" hin.

:beitrag:

Einfach und zweckmässig - na prima.........schlafen könnte der Mensch notfalls auch auf einer Isomatte, oder wie ?????
Es sollte zumindest angemessen sein.