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Autor Thema: Entfällt Visum für türkische Urlauber in Europa?  (Gelesen 30322 mal)

133 Antworten am Entfällt Visum für türkische Urlauber in Europa?
am: 27. November 2007, 13:49:07

Offline TC Melanie

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des einen leid, des anderen freud....... :sun:
während ich es recht nett fände, dass uns freunde aus tr auch mal besuchen könnten, fiel meinem mann fast die farbe aus dem gesicht, sein schlimmster albtraum scheint wahr zu werden, dass die ganze baggage mal unverhofft vor der türe steht (dafür müssten sie erst mal rausfinden wo wir sind  :D) :o ;D :-X
was haltet ihr davon?

Einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 20.09.2007 zufolge ist die Visumspflicht für türkische Reisende in der EU womöglich unzulässig. Damit soll sich nach Meinung einiger Juristen die Möglichkeit für Geschäftsreisende und Touristen aus der Türkei ergeben, ohne Visum nach Europa und auch Deutschland zu reisen. Ein Symposium setzte sich nun in Antalya mit diesem Thema auseinander. Die türkische Reisebranche erwartet sich davon einen erheblich Anstieg der Auslandsreisen türkischer Bürger.

:beitrag:
Zum Reisen gehört Geduld, Mut, guter Humor, Vergessenheit aller häuslichen Sorgen, und dass man sich durch widrige Zufälle, Schwierigkeiten, böses Wetter, schlechte Kost und dergleichen nicht niederschlagen lässt.

Im Leben geht es nicht darum zu warten, bis das Unwetter vorbei zieht, sondern zu lernen im Regen zu tanzen!

Antwort #1
am: 27. November 2007, 16:29:18

Offline Ute13

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Zitat
dafür müssten sie erst mal rausfinden wo wir sind 


meinst das ist so schwierig  :dance:

Antwort #2
am: 27. November 2007, 16:59:22

Offline fritz

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wundervollen abend!  :)

   nun erscheint es mir schwer zu sagen wo wir sind. hierbei geht es um
   die visumspflicht aus der tuerkei in die eu. nun erschliesst sich mir die frage was
   die eu denn sein soll? die einen buerger der eu zahlen was fuer die einreise,
   die anderen nicht.....warum? soviel zum thema eu....bei der ausreise wird es
   auch nicht anders sein.

   na ja, jede union hat eigene regeln.

   fritz, mit gruessen  :)

   ich liebe symposien, vor allem wenn sie sich auseinander setzen.

 
ruhig, unauffaellig, harmlos und bescheiden bleiben - so haste 4 asse in der hand - und die
5te karte sollte die herz-dame sein.

Antwort #3
am: 27. November 2007, 17:17:52

Barbara06

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Huhu Mel !

Grundsätzlich finde ich das ne tolle Sache wenn auch für die tr. Freunde die Einreise erleichtert werden würde,sprich ohne Visum eine Einreise nach z.Bsp. D möglich wäre. O0

Ohoh,es könnte aber auch manch böse Überraschung geben: Was,wenn plötzlich Ali inclusive vor der Türe steht??  :o ;D ;D ;) :-X

LG babs bluemchen

Antwort #4
am: 27. November 2007, 18:03:42

Offline Ute13

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Huhu Mel !

Grundsätzlich finde ich das ne tolle Sache wenn auch für die tr. Freunde die Einreise erleichtert werden würde,sprich ohne Visum eine Einreise nach z.Bsp. D möglich wäre. O0

Ohoh,es könnte aber auch manch böse Überraschung geben: Was,wenn plötzlich Ali inclusive vor der Türe steht??  :o ;D ;D ;) :-X

LG babs bluemchen

mußt Du Angst vor Überraschungen haben  ;D ;D

Antwort #5
am: 27. November 2007, 18:05:47

Barbara06

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Antwort #6
am: 28. November 2007, 08:01:49

Offline TC Melanie

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Ohoh,es könnte aber auch manch böse Überraschung geben: Was,wenn plötzlich Ali inclusive vor der Türe steht??  :o ;D ;D ;) :-X
mal im ernst, ich denke, wenn das nun wirklich fakt ist/wird, wird sich das niveau der vielen liebschaften auch wieder altersgerecht regulieren.
wenn dann so mancher ohne weitere probleme, hier her kommt und sieht, dass hier kein milch und honig fliessen, geht er vielleicht gleich wieder zurück und wird froh sein, keine verpflichtugen irgendeiner alten trulla gegenüber zu haben!
und falls es dann wirklich zum unvermeidlich unangemeldeten besuch kommt...........tja hätte man mal lieber vorher achten sollen, mit wem man im dunkeln gut munkelt  :D
Zum Reisen gehört Geduld, Mut, guter Humor, Vergessenheit aller häuslichen Sorgen, und dass man sich durch widrige Zufälle, Schwierigkeiten, böses Wetter, schlechte Kost und dergleichen nicht niederschlagen lässt.

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Antwort #7
am: 28. November 2007, 08:50:06

Offline Reni

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mal im ernst, ich denke, wenn das nun wirklich fakt ist/wird, wird sich das niveau der vielen liebschaften auch wieder altersgerecht regulieren.

Das glaube ich weniger, denn woher bekommt man(n) sonst das Geld, um sich den Urlaub leisten zu können?
Der Verdienst wird deswegen auch nicht höher und ein Fluckticket und Hotel kostet nunmal Geld. :dance:

wie sieht es denn dann mit den leuten aus, die aus Deutschland ausgewiesen wurden ?
oder andere die einfach dableiben bei den Verwandten?
Wird dann dann das Visum für Ösis, die in die TR wollen auch abgeschafft?

Ich bin da echt sehr gezwiespaltet :dance:


Ich habe keine Macken! Das sind Special Effects !!!

Antwort #8
am: 28. November 2007, 08:52:32

Offline TC Melanie

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hmmm  :-\ da haste auch wieder recht  :-\
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Antwort #9
am: 28. November 2007, 09:14:32

Offline TC Melanie

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Zitat
wie sieht es denn dann mit den leuten aus, die aus Deutschland ausgewiesen wurden ?
oder andere die einfach dableiben bei den Verwandten?
also das ist bei uns zuhause, seit wir das gelesen haben, ein brandaktuelles thema. mein mann regt sich furchtbar auf.
im grunde ist es ja nur recht und billig, den menschen die freiheit des reisens zu schenken!
aber! - was ist eben mit den abgeschobenen, das kann doch im grunde keiner kontrollieren, ausser an der passkontrolle. werden diese dann gleich wieder retour geschickt?
und wie schnell ist ahmet aus kayseri mit fatma aus köln verheiratet......dass man hier bleiben kann.... o.O
also ich bin da auch nicht wirklich grün bei der sache  :-\
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Antwort #10
am: 18. März 2008, 20:59:38

Offline Reni

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Bald keine Visumspflicht für Türken in Deutschland mehr?



Einer Meldung der türkischen Tageszeitung Vatan zufolge geht Dr. Klaus Dienelt, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bundesverwaltungsgericht, davon aus, daß Deutschland bis Jahresende die Visumspflicht für Besucher aus der Türkei abschaffen wird.

:beitrag:
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Antwort #11
am: 21. März 2009, 07:48:09

Offline Reni

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Infolge eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs können türkische Staatsangehörige von nun an "zur kurzfristigen Inanspruchnahme der Dienstleistungsfreiheit" visumsfrei nach Deutschland einreisen. Das hat die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine mündliche Anfrage der Fraktion DIE LINKE im Parlament indirekt bestätigt.
Betroffen sind davon beispielsweise Touristinnen und Touristen, Geschäftsleute, Kunstschaffende oder auch Personen, die eine Krankenhausbehandlung in Deutschland durchführen lassen wollen. Sevim Dağdelen, migrationspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE erklärt dazu:

"Bislang war die Reichweite des so genannten Soysal-Urteils des Europäischen Gerichtshofs (Rechtssache C-228/06, Urteil vom 19. Februar 2009) umstritten. Das Urteil besagt, daß infolge eines Zusatzprotokolls zum Assoziierungsabkommen zwischen der EU und der Türkei keine strengeren Visumsregelungen gelten dürfen als zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Protokolls, d.h. zum 1. Januar 1973.


Die allgemeine Visumspflicht für türkische Staatsangehörige wurde jedoch erst 1980 eingeführt. Der Gerichtshof stellte in seinem Urteil klar, daß diese Verschärfung der Visumsbestimmungen mit dem Zusatzprotokoll des Assoziierungsabkommens unvereinbar war und mithin die alten Regelungen weiter gültig sind.

Die Bundesregierung hat bislang versucht, die Auswirkungen des Urteils auf den Einzelfall bzw. auf Dienstleistungserbringer zu beschränken - der erfolgreiche türkische Kläger war Lastwagenfahrer im grenzüberschreitenden Verkehr. Das Urteil betrifft jedoch die Dienstleistungsfreiheit insgesamt, darin sind sich Ausländerrechtsexperten bislang auch weitgehend einig. Die Bundesregierung sieht das offenbar genauso - wie ihre gestrige Antwort zeigt, nur traut sie sich nicht, es auch öffentlich zu sagen."

:beitrag:

ich habe hier im Forum schonmal vor ein paar Wochen angefragt, ob das stimmt ? ich hatte es als Gerücht angenommen.
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Antwort #12
am: 21. März 2009, 09:03:46

Offline TC Melanie

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Einem Artikel der türkischen Tageszeitung Vatan zufolge schafft Deutschland die Visumspflicht für Türken ab. Dabei beruft sich die Zeitung auf Dr. Klaus Dienelt, der seit 1993 Richter am Verwaltungsgericht Darmstadt und zurzeit Wissenschaftlicher Mitarbeiter des Bundesverwaltungsgerichts ist. Dr. Klaus Dienelt ist zugleich auch Herausgeber des Fachportals migrationsrecht.net mit Informationen zum Ausländerrecht. Ein kompetenter und erfahrener Jurist also, dessen Aussage Gewicht hat.

Entsprechend sind die Reaktionen in der Türkei: Viele Tageszeitungen, darunter auch Hürriyet, Milliyet, Zaman, um nur einige zu nennen sowie hunderte große wie kleine türkische Nachrichtenportale sprangen auf die Meldung auf und verbreiteten die Sensation. Selbst angesehene Kolumnisten beschäftigten sich mit der Thematik.

Zurückzuführen ist die ganze Diskussion auf die Grundsatzentscheidung des Europäischen Gerichtshofes vom 20. September 2007 in der Rechtssache C-16/05 (Tum und Dari). Darin wurde eine weitere wichtige Grundsatzentscheidung (Stichwort: Stillhalte- oder Stillstandklausel) zum Aufenthaltsrecht türkischer Staatsangehöriger getroffen: Das Zusatzprotokoll, das nach seinem Art. 62 Bestandteil des Assoziierungsabkommens zwischen der EWG und der Türkei ist, enthält einen Titel II ("Freizügigkeit und Dienstleistungsverkehr"), dessen Kapitel I "Arbeitskräfte" und dessen Kapitel II "Niederlassungsrecht, Dienstleistungen und Verkehr" betrifft. Art. 41 Abs. 1 des Zusatzprotokolls lautet:

Die Vorschrift des Art. 41 Abs. 1 des Zusatzprotokolls führt dazu, dass für die Beurteilung der Einhaltung der Einreisebestimmungen durch türkische Staatsangehörige die Rechtslage des Ausländergesetzes im Zeitpunkt des Inkrafttretens des Zusatzprotokolls, d.h. am 01.01.1973, zugrunde zu legen ist, sofern diese günstiger ist.

Da damit aber nicht zwangsläufig die Abschaffung der Visumspflicht für die Bundesrepublik Deutschland - insbesondere für Einreisewillige aus der Türkei - verbunden ist und auch keinerlei Anzeichen für einen solchen Schritt seitens der Bundesregierung bekannt geworden ist, war eine Rückfrage bei Dr. Klaus Dienelt erforderlich, der gerne bereit war, ein Statement abzugeben.

Für Dr. Klaus Dienelt ist die Meldung "falsch†und "lächerlichâ€. Weder habe er so was gesagt, noch gemeint. Für die Bundesrepublik Deutschland bestehe zurzeit auch keine Veranlassung, irgendetwas in dieser Richtung zu unternehmen. Viele juristische Einzelfragen seien noch klärungsbedürftig und würden auf weitere Entscheidungen deutscher Gerichte und die des EuGH warten. Insofern habe er lediglich seine juristische Meinung zur Entscheidung mitgeteilt.

Dabei habe er hervorgehoben, dass seine Ansicht, Dienstleistungserbringer und -empfänger (Geschäftsleute, Sportler, Musiker, Wissenschaftler) könnten visumsfrei nach Deutschland einreisen, nicht vom Auswärtigen Amts geteilt werde. Aber auch die eigene Auffassung biete keinen Raum für die Spekulationen, Deutschland würde die Visumspflicht umfassend zum Jahresende aufheben. Leider habe er keinen Einfluss auf die Synchronübersetzung gehabt und wisse auch nicht, was übersetzt worden sei.

Angesprochen auf die Bezeichnung seiner Person, er sei Vorsitzender des Bundesverwaltungsgerichts, sagte Dr. Klaus Dienelt, dass ihm das "höchst unangenehm†sei: "Ich bin Richter am Verwaltungsgericht. Nicht mehr und nicht wenigerâ€. Was ihm auch Leid tue, sei die Erwartungshaltung, die bei Einreisewilligen geweckt werde.

In der Tat! Nicht selten kommt es in den türkischen Medien vor, dass Halbwahrheiten als Tatsachen oder Fakten verbreitet werden. Leider kommt es auch vor, dass komplexe Sachverhalte von juristischen Laien interpretiert und falsche Schlussfolgerungen gezogen werden. Das war beispielsweise bei der Berichterstattung über die Problematik der doppelten Staatsbürgerschaft der türkischstämmigen in Deutschland nicht selten der Fall.

Mit Falschmeldung werden aber Erwartungen hunderter und tausender Betroffener geweckt, bei der am Ende das böse Erwachen kommt und die Enttäuschung umso größer ist. Im Kampf mit anderen Blättern um größere Auflagenzahlen kommt der Leser, derentwegen eine Meldung ja im Grunde geschrieben wird, oftmals leider zu kurz.

So schmackhaft und verlockend eine Sensationsmeldung auch im ersten Augenblick sein mag, sollte der gesunde Menschenverstand stets die Überhand gewinnen und die Gier im Keime ersticken. Insbesondere wenn die Meldung, über die man schreibt, so unglaubwürdig klingt wie die hier thematisierte, sollte einem Journalisten zugemutet werden können, sich Gewissheit über den Wahrheitsgehalt zu verschaffen, zumal die Wahrheit nur einen Anruf entfernt liegt.

Auf diesem Niveau stellt jedes verkaufte Exemplar einer Tageszeitung Betrug am Leser dar, der nicht nur sein schwer verdientes Geld los wird, dafür auch noch falsch informiert wird.

Quelle
Zum Reisen gehört Geduld, Mut, guter Humor, Vergessenheit aller häuslichen Sorgen, und dass man sich durch widrige Zufälle, Schwierigkeiten, böses Wetter, schlechte Kost und dergleichen nicht niederschlagen lässt.

Im Leben geht es nicht darum zu warten, bis das Unwetter vorbei zieht, sondern zu lernen im Regen zu tanzen!

Antwort #13
am: 21. März 2009, 09:20:22

Offline Reni

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Also doch eine Ente  :pfeif:

Danke Melanie für die Aufklärung  blumenkind
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Antwort #14
am: 21. März 2009, 09:24:01

Offline TC Melanie

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ich glaub, das erleben wir in diesem leben nicht mehr reni!
auf der einen seite bin ich traurig, so können einen liebe freunde nicht mal besuchen kommen, auf der anderen seite erleichtert, dass mein albtraum - die ganze bucklig verwandtschaft könne plötzlich vor der tür stehn - nicht eintreten wird  ;D
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