Zwei deutsche Rechtsanwälte haben nun Strafanzeige gegen Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble erstattet. Ihre Begründung: Schäuble verabsäumt es, ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) umsetzen zu lassen, nach dem Touristen aus der Türkei ohne Visum nach Deutschland einreisen können.
Wie das Magazin "Migration in Germany" berichtet, lautet der Vorwurf der beiden Anwälte Dr. Rolf Gutmann und Dr. Gerhard Strate konkret: Schäuble "mißachtet seine Rechtspflicht, seine Untergebenen zu straffreiem Handeln anzuleiten und hält eine Weisung aufrecht, deren Befolgung die ausführenden Beamten der Bundespolizei dem Strafvorwurf der Verfolgung Unschuldiger (§ 344 StGB) aussetzt."
Die Anzeige stützt sich auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 19.02.2009 zum AZ C-288/06 - Soysal und Savatli gegen die Bundesrepublik Deutschland. In dem Urteil hatte das EuGH entschieden, daß nach Art. 41 Abs. 1 des Zusatzprotokolls, das am 23 November 1970 in Brüssel unterzeichnet und durch die Verordnung der EWG Nr. 2760/72 des Rates vom 19. Dez. 1972 im Namen der Gemeinschaft geschlossen, gebilligt und bestätigt wurde, dahingehend auszulegen sei, daß dieser Absatz es ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Protokoss verbietet, eine Visum für die Einreise türkischer Staatsangehöriger in das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats zu verlangen, die dort Dienstleistungen für ein in der Türkei ansässiges Unternehmen erbringen wollen, wenn ein solches Visum zu jenem Zeitpunkt nicht verlangt wurde.
Im Klartext bedeutet dies, daß Visumsfreiheit im Dienstleistungsverkehr in demselben Umfang besteht, wie sie am 1.1.1973 bestand. Damals waren türkische Staatsangehörige, wie das Magazin Migration in Germany RA Dr. Gutmann zitiert, "in Deutschland für die Einreise und den Aufenthalt als Touristen oder Besucher gemäß Â§ 1 Abs. 2 Nr. 1 DVAuslG 1965 für drei Monate und als Dienstleistungserbringer gemäß Â§ 1 Abs. 2 Nr. 2 DVAuslG1965 bis zu 2 Monate vom Erfordernis einer Aufenthaltserlaubnis befreit. Sie konnten dementsprechend auch visumsfrei einreisen. Bestandteil des Dienstleistungsverkehrs ist nach ständiger Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs die Ausübung der passiven Dienstleistungsfreiheit."
Aus der Entscheidung des EuGH geht klar hervor, daß Touristen aus der Türkei für ihren geplanten Urlaub in Deutschland kein Visum brauchen, da sie durch den touristischen Aufenthalt Dienstleistungen in Deutschland in Anspruch nehmen werden (Ausübung der passiven Dienstleistungsfreiheit). Das Bundesinnenministerium will die Rechte aus der EuGH-Entscheidung jedoch sehr eng auslegen und nur auf einen kleinen Personenkreis beschränken.
Laut Gutmann und Strate macht sich der Bundesinnenminister durch diese Vorgehensweise strafbar: "Rechtlich liegt darin nicht nur eine Anstiftung zur Verfolgung Unschuldiger. Vielmehr handelt der Minister als Amtsträger und als Dienstvorgesetzter zugleich in mittelbarer Täterschaft im Verhältnis zu den an die ministeriellen Weisungen gebundenen Beamten. Zu vermerken ist hierzu weiter, daß in den Fällen des § 344 Abs. 1 StGB auch der Versuch strafbar ist."
Man darf gespannt sein, wie das Urteil zu dieser Strafanzeige ausfallen wird. Es wird auf jeden Fall einige Zeit dauern, bis sämtliche Rechtsweg gegen die Anzeige ausgeschöpft und ein Urteil damit rechtsverbindlich wird.
Quelle: Migazin (Migration in Germany,
www.migazin.de)
Quelle:tourexpi
ja was nu? o.O