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Autor Thema: Entfällt Visum für türkische Urlauber in Europa?  (Gelesen 30321 mal)

Antwort #30
am: 22. März 2009, 16:20:15

Offline Reyhan

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Weil von Kiew Frauen nach Deutschland verkauft wurden, zeigt Deutschland jetzt in Izmir ehrlichen Leuten seinen schmutzigen Arsch.

Was für eine interessante Wortwahl, auch inhaltlich nicht so ganz korrekt, da Kiew zwar der Auslöser, aber kein Einzelfall war

Reyhan

Antwort #31
am: 22. März 2009, 16:22:58

Offline Reyhan

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@ Melanie

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Reyhan

Antwort #32
am: 22. März 2009, 16:34:04

Edgar

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Zitat
Weil von Kiew Frauen nach Deutschland verkauft wurden, zeigt Deutschland jetzt in Izmir ehrlichen Leuten seinen schmutzigen Arsch.

Was für eine interessante Wortwahl, auch inhaltlich nicht so ganz korrekt, da Kiew zwar der Auslöser, aber kein Einzelfall war

Reyhan

Richtig, weshalb es sich auch empfiehlt, Zitate nicht aus dem Zusammenhang zu reißen.

Das ist seit dem Skandal in  der Botschaft in Kiew. Unter Joschka Fischer gab es diese "im Zweife für die Visumserteilung"-Politik. Allerdings wurde in der Ukraine damit massiv Schindluder getrieben, weil Einladungen gewerbemäßig verhökert wurden. Auch verschiedene deutsche Vertretungen auf dem Balkan kamen ins Gerede, wo es böse Korruptionsfälle gab. Nach diesem Skandal wurde das Visa-Regime massiv verschärft. Kurz gesagt: Weil von Kiew Frauen nach Deutschland verkauft wurden, zeigt Deutschland jetzt in Izmir ehrlichen Leuten seinen schmutzigen Arsch.

Antwort #33
am: 23. März 2009, 21:56:57

Offline Reyhan

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Die Liste (Kiew und Tirana) erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Dann sind wir uns ja einig

Reyhan

Antwort #34
am: 24. März 2009, 19:41:23

Offline Reyhan

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Zitat
Die Liste (Kiew und Tirana) erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

bedeutet , dass es eben nicht nur dort, sondern auch woanders ....

Nichts anderes habe ich damit bestätigt :

Zitat
Dann sind wir uns ja einig

Reyhan, zu der der Begriff Frau Schulmeisterin auch im wahren Leben passt

Antwort #35
am: 24. April 2009, 06:22:42

Offline TC Melanie

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Europäischer Gerichtshof: Fernfahrer dürfen ohne Sichtvermerk einreisen - CSU fürchtet EU-Beitritt der Türkei durch die Hintertür

Berlin - Der türkische Ministerpräsident kam zum Feiern, und er brachte eine Forderung mit: Recep Tayyip Erdogan gehörte am vorigen Samstag zur illustren Gästeschar, die Altkanzler Gerhard Schröder aus Anlass seines 65. Geburtstages nach Hannover geladen hatte. Am nächsten Tag kritisierte Erdogan vor Journalisten, dass es eine grundsätzliche Visumpflicht für Türken gebe, die nach Deutschland reisen wollten. Dies habe negative Auswirkungen auf die Fortentwicklung der bilateralen Wirtschaftsbeziehungen und stelle "unlauteren Wettbewerb" dar, so Erdogan.

Doch die vom türkischen Premier attackierte Visumpflicht wackelt ohnehin. Dank europäischer Rechtsprechung können viele Türken künftig wohl ohne Visum einreisen. Anlass für diese unter Juristen und Politikern umstrittene Frage bildet ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH), laut dem türkische Fernfahrer vom Visumzwang befreit sind. Deutsche Gerichte hatten zuvor auf die Visumpflicht bestanden.

Umstritten ist, ob die Straßburger Entscheidung auf andere Dienstleister übertragbar ist. Dies könne "zu einem Massenzuzug von Türken unter dem Deckmantel der Dienstleistungsfreiheit führen", warnt der Europaabgeordnete Markus Ferber (CSU). Etwas weniger alarmistisch urteilen die Polizeirecht-Experten Volker Westphal und Edgar Stoppa. Auf ihrer Homepage über "Ausländerrecht für die Polizei" schreiben sie, das Urteil gelte auch "für andere Gruppen von Dienstleistungserbringern (z.B. Geschäftsleute) und Dienstleistungsempfängern (z.B. Touristen)". Damit sei "klargestellt, dass diese türkischen Staatsangehörigen ab sofort (wieder) wie 'Positivstaater' reisen können", wenn sie "einen Aufenthalt von höchstens drei Monaten planen und keine Erwerbstätigkeit aufnehmen wollen oder für höchstens zwei Monate als Geschäftsreisende" kämen.

Das Bundesinnenministerium widerspricht. Das sogenannte Soysal-Urteil des EuGH betreffe nur "türkische Lastwagenfahrer, die für ein türkisches Unternehmen Dienstleistungen in Deutschland erbringen", erklärt ein Sprecher von Ressortchef Wolfgang Schäuble (CDU). Die Bundesregierung sehe "keine Notwendigkeit, denjenigen Türken Visumfreiheit zu gewähren, die zur Entgegennahme von Dienstleistungen einreisen wollen" (passive Dienstleistungsfreiheit). Das Urteil betreffe "nur die sogenannte aktive Dienstleistungsfreiheit", so der Sprecher. Mit anderen Worten: Fernfahrer ja, Touristen nein. Ob das EuGH diese Einschränkung teilt, ist ungewiss.

Mehmet Soysal, ein türkischer Lkw-Fahrer, ist der Namensgeber der Straßburger Gerichtsentscheidung. Er und sein Kollege Ibrahim Savatli hatten bis zum Jahr 2000 mehrfach Visa der Bundesrepublik erhalten, um mit türkischen Lkws Lieferungen einzuführen. Nachdem die beiden Trucker aber auch beim Fahren von in Deutschland zugelassenen Lastwagen erwischt wurden, verweigerte das deutsche Generalkonsulat in Istanbul weitere Visa. Dagegen klagten Soysal und Savatli vor dem Verwaltungsgericht Berlin.

Ihr Argument: Eine Visumpflicht hatte Deutschland für Türken erst 1980 eingeführt. Aber bereits aus dem Jahr 1963 datiert das Assoziierungsabkommen zwischen der Türkei und der EU, die damals noch EWG hieß. In einem Zusatzprotokoll von 1973 heißt es in der "Stillstandklausel" im Artikel 41, Absatz 1, die zum Zeitpunkt des Abschlusses dieses Abkommens gültigen Bedingungen für die Einreise in das deutsche Hoheitsgebiet dürften sich nicht durch spätere Bestimmungen oder Gesetze verschlechtern. Genau dies sei aber durch die Visumpflicht von 1980 geschehen.

Die Berliner Verwaltungsrichter wiesen die türkischen Kläger ab. Das von ihnen danach angerufene Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg legte den Fall dem EuGH mit der Frage vor, wie der Artikel 41 auszulegen sei. Benötigten türkische Lkw-Fahrer tatsächlich ein Schengen-Visum, während sie "zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Zusatzprotokolls sichtvermerksfrei in die Bundesrepublik Deutschland einreisen durften"?

Das EuGH entschied am 19. Februar in der Rechtssache C-228/06 eindeutig: Artikel 41 des Zusatzprotokolls sei so auszulegen, "dass er es ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Protokolls verbietet, ein Visum für die Einreise türkischer Staatsangehöriger ... zu verlangen, die dort Dienstleistungen für ein in der Türkei ansässiges Unternehmen erbringen wollen, wenn ein solches Visum zu jenem Zeitpunkt nicht verlangt wurde".

Sollte dieses Urteil entgegen der Zuversicht des Innenministeriums auch die "passive Dienstleistung" betreffen, wäre dem Tourismus Tür und Tor geöffnet. Eine in der Türkei geheiratete Ehefrau, die in der Heimat den Sprachtest nicht bestehen würde, könnte zu ihrem in Deutschland lebenden Mann reisen. Ob Richter in einem solchen Fall noch auf Abschiebung drängen würden, darf bezweifelt werden. Für den CSU-Europaabgeordneten Markus Weber ist daher klar: "Das 'Soysal'-Urteil belegt, dass wir einen Beitritt der Türkei zur EU durch die Hintertür erleben." Diese Entwicklung, so Weber weiter, "muss gestoppt werden".

Quelle
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Antwort #36
am: 24. April 2009, 06:44:43

Offline Arkadas

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Meiner Meinung nach ne unwürdige politische Rumeierei!

Türkei rein in die EU!

Werner

Antwort #37
am: 30. April 2009, 09:44:09

Offline Floh

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Auswärtiges Amt: Folgende Türken dürfen visumfrei einreisen…

Redaktion, 30. April 2009

Das Auswärtige Amt hat am 28. April 2009 mitgeteilt, dass die Visumfreiheit türkischer Staatsangehöriger in Bezug auf eine grenzüberschreitende Dienstleistungserbringung durch türkische Staatsangehörige auf weitere Personengruppen erstreckt werde. Danach können türkische Staatsangehörigen für eine Aufenthaltsdauer von bis zu zwei Monaten visumfrei einreisen, wenn sie rechtmäßig

    * durch Arbeitgeber mit Sitz in der Türkei mit Montage- und Instandhaltungsarbeiten sowie Reparaturen an gelieferten Anlagen und Maschinen beschäftigt werden oder
    * als fahrendes Personal im grenzüberschreitenden Personen- bzw. Güterverkehr eingesetzt werden oder
    * in Vorträgen oder Darbietungen von besonderem wissenschaftlichen oder künstlerischen Wert oder bei Darbietungen sportlichen Charakters in kommerzieller Absicht tätig werden wollen.

Das Auswärtige Amt suche nunmehr nach einer Möglichkeit, die Visumfreiheit praktikabel umzusetzen. Bis zum Abschluss dieser Prüfung werde sich an der Visumpraxis allerdings nichts ändern.

Soysal-Urteil
Der Europäische Gerichtshof hatte am 19.02.2009 entschieden, dass die Bundesrepublik Deutschland türkische LKW-Fahrer, die zwecks Erbringung von Dienstleistungen für ein in der Türkei ansässiges Unternehmen nach Deutschland einreisen wollen, hierfür von der Visumpflicht befreien muss, sofern die Aufenthaltsdauer zwei Monate nicht übersteigt.

Die Bundesregierung halte es im Hinblick auf die sich aus dem "Soysalâ€-Urteil ergebende partielle Durchbrechung der einheitlichen Schengenregeln für wünschenswert, dass europäische Lösungen gefunden werden, und sei bereits im Gespräch mit ihren europäischen Partnern und der Europäischen Kommission. In diesen Gesprächen müsse beispielsweise im Interesse einer europaweit möglichst einheitlichen Berücksichtigung der Konsequenzen aus dem o.g. Urteil auf eine einheitliche Auslegung des einschlägigen Assoziierungsrechts - durch Herbeiführung eines einheitlichen Verständnisses der Urteilsbegründung - hingewirkt werden.

Konsequenzen in Bezug auf die Visumpflicht weiterer Personengruppen seien aus Sicht der Bundesregierung nicht veranlasst. Insbesondere folge aus dem "Soysalâ€-Urteil kein Recht türkischer Staatsangehöriger auf eine visumfreie Einreise nach Deutschland zum Zweck des Empfangs von Dienstleistungen (sog. passive Dienstleistungsfreiheit), beispielsweise als Touristen.

http://www.migazin.de/2009/04/30/auswartiges-amt-folgende-turken-durfen-visumfrei-einreisen/
http://www.razyboard.com/system/user_tomtom35.html
http://www.tomtominoezdere.wg.am
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Antwort #38
am: 18. Mai 2009, 06:54:49

Offline TC Melanie

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 Viele Türken in Deutschland hegen derzeit die Hoffnung, dass ihre Verwandten und Freunde aus der Türkei bald kein Visum mehr beantragen müssen, wenn sie zu Besuch kommen. Grund zur Zuversicht bietet ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs.

Berlin - Tagelanges Anstehen vor der deutschen Botschaft in Ankara könnte für türkische Touristen bald Geschichte sein: Viele Türken in Deutschland hegen derzeit die Hoffnung, dass ihre Verwandten und Freunde aus der Türkei bald kein Visum mehr beantragen müssen, wenn sie zu Besuch kommen. Grund zur Zuversicht bietet ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg vom Februar, wonach Lastwagenfahrer aus der Türkei kein Visum mehr brauchen, wenn sie als Dienstleister einreisen. Rechtsexperten haben inzwischen erklärt, im Umkehrschluss ergebe das sogenannte Soysal-Urteil, dass auch Empfänger von Dienstleistungen ohne Visum einreisen dürfen - also jeder, der bei seinem Besuch in Deutschland etwa zum Frisör geht oder etwas einkauft.

Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) hat diese Sichtweise anfangs strikt abgelehnt und ließ erklären, der Rechtsspruch des EuGH betreffe "ausschließlich türkische Lastwagenfahrer". Inzwischen hat die Bundesregierung ihre Haltung gelockert. Vergangene Woche erklärte sie, türkische Staatsangehörige brauchten von nun an kein Visum mehr, wenn sie als Handwerker, Monteure oder im Güter- und Personenverkehr im Auftrag einer Firma aus der Türkei kommen. Auch Künstler und Wissenschaftler dürften in Zukunft für Vorträge ohne Passvermerk einreisen, wenn sie höchstens zwei Monate bleiben. "Konsequenzen in Bezug auf weitere Personengruppen sind aus Sicht der Bundesregierung nicht veranlasst", so Schäubles Ministerium.

Klaus Dienelt, Richter am Verwaltungsgericht Darmstadt, hält die Haltung der Politik für "unvereinbar" mit der Rechtsprechung des EuGH. Die Freiheit, sich in einen Mitgliedstaat zu begeben, um eine Dienstleistung in Anspruch zu nehmen, gehöre ebenso zur Dienstleistungsfreiheit wie sie anzubieten. Mit dem Assoziierungsabkommen zwischen der Türkei und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (heute EU) wurde 1963 ein freier Dienstleistungsverkehr vereinbart. 1970 wurde ein Zusatzprotokoll angefügt, wonach beide Seiten "keine neuen Beschränkungen der Niederlassungsfreiheit und des freien Dienstleistungsverkehrs einzuführen" haben. Als diese "Stillhalteklausel" festgelegt wurde, brauchten Türken noch kein Visum, um nach Deutschland zu gelangen. Erst 1980 hoben die Bundesrepublik und andere EG-Staaten die Visafreiheit für Türken auf, weil die Zahl der Asylbewerber aus dem politisch angespannten Land stark stieg. Das ist - nach Auslegung zahlreicher Experten - bis heute nicht rechtmäßig.

Kurze Zeit nach Verkündung des Urteils hatte es deswegen einen Eklat gegeben: Die Polizeirecht-Experten Volker Westphal und Edgar Stoppa hatten auf ihrer Internetseite "Ausländerrecht für die Polizei" das Urteil aus Luxemburg wie üblich für den Grenzalltag übersetzt. "Türkische Staatsangehörige können ab sofort (wieder) ohne Visum einreisen", stand da, "wenn sie einen Aufenthalt von höchstens drei Monaten planen und keine Erwerbstätigkeit aufnehmen wollen". Die Experten erklären: "1973 konnten türkische Touristen für Aufenthalte von bis zu drei Monaten visumfrei nach Deutschland einreisen. Dieses Recht besteht seit dem genannten Datum uneingeschränkt fort." Kurz darauf wurde die Seite, die bislang über das Intranet der Bundespolizei zu erreichen war, für die Grenzschützer "auf Anweisung der Bundespolizei" gesperrt.

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Antwort #39
am: 18. Mai 2009, 10:36:35

Edgar

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Sagen wir mal so, vorsichtig ausgedrückt: Die Bundesrepublik und andere Mitgliedsstaaten hatten bis dato eine andere als die gängige Rechtsauffassung vertreten.

Antwort #40
am: 18. Mai 2009, 11:13:24

Edgar

  • Gast
Wenn sich die Bundesrepublik selbst nicht zum Handeln veranlaßt sieht, müßte ein türkischer Normaltouri einen gerichtlichen Präzedenzfall anstrengen. Oder die EU schreitet ein, falls das politisch durchsetzbar ist.

Antwort #41
am: 27. Mai 2009, 12:33:07

Offline TC Melanie

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Berlin: (hib/STO) Aus dem sogenannten "Soysal"-Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 18. Februar 2009 folgt nach Angaben der Bundesregierung kein Recht türkischer Staatsangehöriger auf eine visumfreie Einreise nach Deutschland "zum Zweck des Empfangs von Dienstleistungen" etwa als Touristen oder im Rahmen von Verwandtenbesuchen. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (16/12743) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (16/12562) hervor.

Wie die Regierung darin erläutert, muss die Bundesrepublik laut EuGH türkische Lkw-Fahrer, die "zwecks rechtmäßiger Erbringung von Dienstleistungen für ein in der Türkei ansässiges Unternehmen nach Deutschland einreisen wollen, hierfür von der Visumspflicht befreien", sofern die Dienstleistung bei Inkrafttreten eines Zusatzprotokolls zum Assoziierungsabkommen zwischen der damaligen EWG und der Türkei Anfang 1973 ohne Visum erbracht werden konnte. Die Prüfung der EuGH-Entscheidung durch die Bundesregierung habe ergeben, dass "Konsequenzen in Bezug auf die Visumpflicht von Personengruppen, die nicht zur aktiven Dienstleistung einreisen möchten, nicht veranlasst sind".

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Antwort #42
am: 28. Mai 2009, 05:25:12

Offline Arkadas

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Politisch ein unwürdiger Eiertanz!

Werner

Antwort #43
am: 28. Mai 2009, 06:24:19

Offline Heidi NL

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Ich habe jedenfalls nicht schlecht gestaunt, als ich bei meiner Einreise in die TR statt der bisher 10 Euro 15 Euro für mein Visum bezahlen musste.
Heidi

Antwort #44
am: 23. September 2009, 06:15:45

Offline TC Melanie

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Erneut musste sich die Bundesregierung mit einer parlamentarischen Anfrage der Linksfraktion zur Visumfreiheit türkischer Staatsbürger beschäftigen und macht erneut keine gute Figur. Insbesondere vermag sie nicht überzeugend darzulegen, weshalb das sog. Soysal-Urteil des Europäischen Gerichtshofs nicht auch Dienstleistungsempfänger wie Touristen erfassen soll.

"Die juristische Argumentation der Bundesregierung, mit der sie eine weitgehende Visumfreiheit für türkische Staatsangehörige im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit trotz des Soysal-Urteils des Europäischen Gerichtshofs verhindern will, steht immer mehr auf tönernen Füßen. Die Bundesregierung versucht so das Eingeständnis zu umgehen, dass sie das Urteil nicht umsetzen will", kommentierte Sevim Dağdelen, migrationspolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag anlässlich der aktuellen Antwort der Bundesregierung auf Nachfrage (BT-Drs. 16/13931).

Dagdelen weiter: "Die Behauptung, das Soysal-Urteil würde nur für den Bereich der aktiven Dienstleistungserbringung gelten und nicht auch für Touristinnen und Touristen aus der Türkei, wird immer unglaubwürdiger. Denn die zentrale Argumentation der Bundesregierung, der Dienstleistungsbegriff des EG-Vertrages könne nicht auf das EU Assoziierungsabkommen mit der Türkei übertragen werden, ist in keiner Weise nachvollziehbar."

In ihrer aktuellen Antwort muss die Bundesregierung zumindest einräumen, dass sich aus einer Entscheidung des EuGH aus dem Jahr 1984 "ein Indiz" dafür ergibt, dass der Begriff der Dienstleistungsfreiheit im EU-Kontext bereits zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Zusatzprotokolls 1973 die passive Dienstleistungsfreiheit mit umschloss.

"Dass das Assoziierungsabkommen und der Gerichtshof keine "vollkommen deckungsgleiche Auslegung des Dienstleistungsbegriffs forderten, wie die Bundesregierung zur Rechtfertigung vorbringt, ändert nichts daran, dass sich nach der ganz überwiegenden Rechtsprechung und Rechtskommentierung der Dienstleistungsbegriff im Assoziationsrecht aus dem Begriff des EG-Vertrages und der Rechtsprechung des EuGH abzuleiten ist", so die Linkspolitikerin.

Infobox: Gegen die Bundesrepublik Deutschland sind derzeit zwei Verfahren anhängig, in denen Schadensersatz wegen Nichterteilung von Visa gefordert wird. Beide Prozesse sind noch nicht abgeschlossen. Außerdem sind zurzeit 16 Verfahren am Verwaltungsgericht Berlin bzw. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gegen die Bundesrepublik Deutschland anhängig, in denen sich die Kläger bzw. Antragsteller für eine Visumbefreiung auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in der Rechtssache Soysal berufen.

Der CSU-Europaabgeordnete Markus Weber habe aber ausgesprochen, "was hinter dem juristischen Herumgeeiere der Bundesregierung steckt: die absurde Vorstellung, dass das Soysal-Urteil ein Beleg für den ‚Beitritt der Türkei zur EU durch die Hintertür’ sei. Als ‚Retter des christlichen Abendlandes’ fühlt sich die Bundesregierung deshalb auch nicht an Recht und Gesetz gebunden."

Die Weigerung der Bundesregierung, das Soysal-Urteil in Deutschland umzusetzen, dokumentiert nach Ansicht Dagdelens ein mangelndes rechtsstaatliches Verständnis: "Es verstärkt sich immer mehr der Eindruck, dass die Bundesregierung die weitgehende Visumfreiheit für türkische Staatsangehörige im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit aus politischen Gründen bewusst nicht umsetzen will."

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