Aufmacher in der Bild Zeitung
Wurden Touristinnen sexuell belästigt?
acho-Sprüche, anzügliche Gesten – wann werden sie zur sexuellen Belästigung?
Diese Frage muss das Amtsgericht Hannover klären. Eine Mutter (42) und ihre Tochter (18) fordern 5000 Euro Schmerzensgeld und Schadensersatz von der TUI. Die Frauen buchten mit Ehemann und Freund eine Woche Urlaub in einem 5-Sterne-Hotel in Side (Türkei). Preis: 2500 Euro.
Zwei Tage später flogen alle zurück. Begründung: Die Frauen seien belästigt worden. Mutter Daniela als Zeugin im Gericht: „Ich wollte morgens das Hallenbad benutzen. Der Portier warnte: Für eine Frau sei es gefährlich, allein zu schwimmen!“
Und: „Meine Tochter und ich wurden mehrfach von Spa-Angestellten anzüglich und aufdringlich belästigt.“
Am Buffet soll ein Mitarbeiter auf die Frauen gedeutet, gesagt haben: „Die beiden würde ich auch gern durchnehmen!“ Die Tochter: „Mit Augenzwinkern und anzüglichen Handbewegungen wurde ich als ‚schöner Schmetterling‘ angesprochen.“
TUI-Anwalt Dr. Peter Kauffmann (45): „Bedauerlich. Aber die Sprüche kamen nicht von Hotel-Angestellten, sondern von Mitarbeitern der Ladenzeile. Dafür ist TUI nicht verantwortlich!“
Urteil am 31. März.
Quelle