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Autor Thema: Fahne und Streit reichen nicht für Flugverbot  (Gelesen 7082 mal)

7 Antworten am Fahne und Streit reichen nicht für Flugverbot
am: 20. Juni 2008, 10:29:09

Barbara06

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Duisburg/Wiesbaden (dpa/tmn) - Flugkapitäne dürfen Passagieren aus Sicherheitsgründen das Mitfliegen verbieten - dafür müssen sie aber gute Gründe anführen. Dass ein Fluggast sich lautstark mit seiner Partnerin streitet und eine Alkoholfahne hat, reicht nicht aus.
Das hat das Landgericht Duisburg entschieden (Az.: 12 S 151/06), berichtet die von der Deutschen Gesellschaft für Reiserecht herausgegebene Fachzeitschrift «ReiseRecht aktuell». In dem Fall hatte ein Urlauber das Geld für eine gebuchte Reise in Höhe von 1376 Euro vom Veranstalter zurückverlangt, weil er nicht mitfliegen durfte. Er hatte beim Einchecken seine Lebensgefährtin angeschrien, weil sie verspätet zum Schalter kamen und in der Hektik zunächst ihre Reisedokumente nicht fanden. Als der Kapitän dann auch noch die «Fahne» des Mannes roch, verbot er ihm, an Bord zu gehen.

Damit überschritt der Pilot aber seine Befugnisse, entschied das Gericht und sprach dem Urlauber eine Erstattung des Reisepreises zu. Zwar übt der Kapitän den Richtern zufolge die luftpolizeiliche Hoheitsgewalt aus und hat auch privatrechtliche Weisungsbefugnisse als Vertreter der Fluggesellschaft.

In diesem Fall sei es aber unnötig gewesen, für die Sicherheit und Ordnung an Bord dem Kläger den Zutritt zu verweigern. So habe es keine Anhaltspunkte dafür gegeben, dass der Streit der beiden im Flugzeug weitergehen würde. Und auch eine Alkoholfahne stehe «für sich genommen einem Flug nicht entgegen», solange der Fluggast nicht in erheblichem Maße angetrunken ist.


Quelle

Antwort #1
am: 20. Juni 2008, 10:48:48

Offline blume72

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sonst dürft ich ja auch nie mitfliegen... :motz: :sauf:

neee...war nur ein scherz...stell mir das aber gerade bildlich vor...

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Antwort #2
am: 03. Januar 2015, 17:08:54

Offline Carlos

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Wer alkoholisiert ist, muss nicht befördert werden. Nach einem Zwischenfall hat ein Gericht entschieden, dass der Pilot sich weigern kann, sie an Bord zu nehmen. Plus: Das Bordpersonal darf Betrunkenen Alkoholika wegnehmen. Ein Urteil (Amtsgericht Wedding (Az.: 18 C 181/13) das Folgen haben könnte.

Der Kläger hatte Flüge nach Riga, dann weiter nach Tel Aviv gebucht.

... Zunächst wechselte er eigenmächtig den Sitzplatz. Danach untersagten die Stewardessen ihm, aus einer im Duty-Free-Shop gekauften Wodkaflasche zu trinken. Als der Kläger später dennoch zur Flasche griff, wollte die Stewardess ihm diese wegnehmen. Es kam zu einer Rangelei...

Der Kläger forderte von der Airline 520 € für sein Ersatzticket + Schmerzensgeld auf Grund der Behandlung auf der Polizeiwache ........ und scheiterte mit seinem Anliegen.  :coolman:


.... mehr dazu :beitrag:

Antwort #3
am: 03. Januar 2015, 17:32:11

Offline Gitte

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Hat man ihm wenigstens den Wodka ersetzt ????

Mal im Ernst.....darf ich aus meinen duty free-Käufen während des Flugs etwas verzehren??

Antwort #4
am: 03. Januar 2015, 18:03:03

Offline Carlos

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Das habe ich mich auch gefragt.
Müssen die gekauften Getränke ned bei der Einreise am Zoll noch im versiegelten Beutel sein? Wobei  :tja: ich glaube, der wurde beim letzten mal nicht mehr "versiegelt". Oder man leert die Flasche dann komplett  :sauf: :D :censored:

Antwort #5
am: 14. Februar 2015, 15:34:59

Offline Carlos

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Eine Emirates Maschine musste bei einem Flug von Dubai nach Glasgow am Flughafen Istanbul Atatürk Notlanden.

Der angeblich stark  :sauf: Passagier erlitt einen Schwächeanfall und fiel ins Delirium. Ein Ärzteteam wartete am Flughafen und brachte den Mann ins Bakırköy Dr. Sadi Konuk Eğitim ve Araştırma Hastanesi.
Die Maschine mit 340 - 1 Passagier  :coolman: konnte nach dem "Zwischenfall" den Flug nach Glasgow wieder aufnehmen.

Antwort #6
am: 29. Februar 2016, 18:12:54

Offline Carlos

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Dieser "letzte Abend in Freiheit" endete mit einer unfreiwilligen Landung: Der Pilot eines Fluges nach Bratislava flog seine Maschine nach Berlin-Schönefeld, um sich einer randalierenden Junggesellenabschieds-Gesellschaft zu entledigen.

Zu früh vorgeglüht?  :sauf: Weil sie sich so dermaßen daneben benahmen, ist ein Teil einer englischen Reisegruppe aus einem Flugzeug geflogen. Die zwölf Briten waren auf dem Weg von London nach Bratislava, um dort einen Junggesellenabschied zu feiern.

Auf die Feierwütigen kommen nun wegen Verstoßes gegen das Luftsicherheitsgesetz Geldstrafen von bis zu 25.000 Euro zu.
bozilei:::


Quell und weiterlesen >> spiegel.de <<  :beitrag:

Antwort #7
am: 29. Februar 2016, 18:20:04

Offline TC Melanie

  • Moderatööör
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    • Fly away Die Reiseagentur - Traumland Türkei vom Profi!
ein sehr teurer suff  :sauf: laxo bardyon aschkiiiiim
Zum Reisen gehört Geduld, Mut, guter Humor, Vergessenheit aller häuslichen Sorgen, und dass man sich durch widrige Zufälle, Schwierigkeiten, böses Wetter, schlechte Kost und dergleichen nicht niederschlagen lässt.

Im Leben geht es nicht darum zu warten, bis das Unwetter vorbei zieht, sondern zu lernen im Regen zu tanzen!