dass der Veranstalter JT Bonitätsprüfungen nach dem System Bonima Score Pool Ident durchführt. Auf ihrer Webseite führt Bonima die Merkmale auf, die bei diesem Produkt abgeprüft werden: http://www.boniversum.de/bonima/
Dazu gehören neben dem Adressabgleich u.a.
Öffentliche Zahlungserfahrungen (Gericht, Haftanordnung, Insolvenz)
Zahlungserfahrungen aus öffentlichen Registern wie Schuldnerlisten der Amtsgerichte.
Inkassoverfahren
Zeigt an, ob der Konsument ein offenes oder abgeschlossenes Inkassoverfahren hat.
Negative Zahlungserfahrungen
Zahlungsinformationen zu negativen Vertragsabwicklungen, die zweimal erfolglos beim Konsumenten angemahnt wurden.
Das sind persönliche Merkmale, oder habe ich als Laie da etwas missverstanden, liebes Bienchen?
Ein klares anführungszeichen Jein anführungszeichen lieber Harabeli. Die von Dir angesprochenen Daten stammen aus öffentlichen Registern (z.B. Amtsgericht, veröffentlich im Bundesanzeiger etc.). Diese Daten sind somit frei zugänglich.
Des Weiteren ist es durchaus möglich dass Unternehmen, die diese Auskunftei nutzen, im Gegenzug auch Ihrerseits Daten zurückmelden, die sich auf das Zahlungsverhalten beziehen. Diese könnten somit auch in eine Auskunft einfließen.
Im Gegensatz hierzu sind aber z.B. die Schufaauskünfte, die hpts. auch von Banken zur Boniprüfung genutzt werden, nur gegen Einwilligung des Kunden nutzbar, da hier wesentlich mehr persönliche Daten -auch zur Sicherstellung, dass es sich um den gleichen Kunden handelt- gespeichert sind und abgeglichen werden. Hierzu zählen neben Namen auch Geburtsdatum etc. Darüber hinaus geht es hier zudem auch um sehr sensible Daten wie z.B. zu Konten, Krediten etc.
Ich hoffe jetzt ist ein bisschen klarer, dass es durchaus Unterschiede im Wert und dem Aussagegehalt der diversen Auskunfteien gibt. Und wenn es Richtung Datenschutz geht, dann geht das nur mit Einwilligung!
LG Bienchen :love: