Nein, ich verlange etwas Anderes. Was in §1 der StVO festgeschrieben wurde:
Das jeder Teilnehmer am Straßenverkehr aufmerksam sein soll, dass er für sein Verhalten selbst verantwortlich ist, dass er umsichtig sein sollte!
Statt dessen erlebt man, dass das Handy wichtiger ist als der Weg, dass das Sonderangebot im Schaufenster wichtiger ist als der Weg vor einem ..... und konkret im Urlaub, dass die Straße mein alleiniger Verkehrsweg ist - auch wenn ich Fußgänger bin!
Ja, eine Utopie, aber ich hoffe mal auf eine Überlegung!