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Türkeiforum - Touristik - Reisenews - Veranstalter - Airlines - Reiserecht => Reiserecht - Urteile! => Thema gestartet von: Barbara06 am 19. Februar 2010, 11:36:40

Titel: Trekkingtour: Reiseleiter darf Teilnehmer ausschließen
Beitrag von: Barbara06 am 19. Februar 2010, 11:36:40
Der Reiseleiter darf Teilnehmer von einer Trekkingtour ausschließen, wenn er ihre Kondition als zu schwach beurteilt. Auch wenn für den Betroffenen dann Teile der Reise ausfallen, liegt in solchen Fällen kein Reisemangel vor.

Entsprechend besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Reisepreises oder auf Schadenersatz. Das hat das Landgericht Kempten entschieden (Aktenzeichen: 53 S 244/09). Auf das Urteil weist die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in Wiesbaden in der Zeitschrift «ReiseRecht aktuell» hin.

Im verhandelten Fall hatte der Leiter der Reisegruppe der Klägerin die Teilnahme an einer am neunten Reisetag beginnenden Trekkingtour verweigert. Für ihn stand fest, dass sie den Anforderungen vor allem mit Blick auf Kondition und Trittsicherheit nicht gewachsen sein würde. Weil der Veranstalter insbesondere darauf achten muss, dass Reisende nicht gesundheitlich zu Schaden kommen, sei die Entscheidung sachgerecht und aus Gründen der Fürsorgepflicht geboten gewesen, entschied das Gericht. Die Klägerin habe zwar einen Teil der gebuchten Leistungen nicht wahrnehmen können. Ursache dafür sei aber letztlich ihre körperliche Verfassung gewesen. Ansprüche an den Veranstalter gebe es daher nicht.

Quelle (http://newsticker.sueddeutsche.de/list/id/938714)

Finde ich richtig ! Was sagt Ihr dazu?? :)
Titel: Re: Trekkingtour: Reiseleiter darf Teilnehmer ausschließen
Beitrag von: TC Melanie am 19. Februar 2010, 11:37:41
zusätzliche gehören auch die teilnehmer, die sich den örtlichen gegebenheiten verweigern ausgeschlossen  :) :)
Titel: Re: Trekkingtour: Reiseleiter darf Teilnehmer ausschließen
Beitrag von: Barbara06 am 19. Februar 2010, 11:38:58
Frau Bleuel  :coolman: was meinen wir denn damit?? Örtliche Gegebenheiten??
Titel: Re: Trekkingtour: Reiseleiter darf Teilnehmer ausschließen
Beitrag von: melitta am 19. Februar 2010, 11:59:46
die Entscheidung war meiner Meinung nach die einzig Richtige, die getroffen werden konnte.
Wenn sich die Dame aufgrund iher Verfassung auf der Strecke verletzt, einen Schwächeanfall erleidet, oder noch Schlimmeres, dann wäre das Geplärr nach Schadenersatz und Schmerzensgeld wohl noch größer. Der Reiseleiter hat also nur zu ihrem Besten entschieden.

Melitta

Titel: Re: Trekkingtour: Reiseleiter darf Teilnehmer ausschließen
Beitrag von: sally am 19. Februar 2010, 19:06:49
 :coolman: und somit wohl auch zum Besten der ganzen Gruppe  abrakadrabra
 :ciao: sally
Titel: Re: Trekkingtour: Reiseleiter darf Teilnehmer ausschließen
Beitrag von: Gitte am 19. Februar 2010, 19:25:57
Frau Bleuel  :coolman: was meinen wir denn damit?? Örtliche Gegebenheiten??

Könnte es sein, es ist HIRN gemeint ???

Gitte
Titel: Re: Trekkingtour: Reiseleiter darf Teilnehmer ausschließen
Beitrag von: fritz am 19. Februar 2010, 20:07:33
abend!  :)

   die entscheidung war meiner meinung nach absolut in ordnung.
   die dame bringt mangels fitness nicht nur die gruppe in gefahr sondern
   wenn es schlecht hergeht auch rettungsteams.

       respekt vorm reiseleiter und mit wille koennte besagter dame am kulanzweg
       ein z. b. gutschein die stimmung eine wenig verbessern.   

    der ton sollte die musik machen jedoch muss die sicherheit der teilnehmer  an
    erster stelle stehen.

    fritz  :)