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Autor Thema: Teppichkauf :Widerruf bis in die Türkei  (Gelesen 829 mal)

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am: 26. März 2009, 04:01:29

Barbara06

  • Gast
Viele Urlauber, die zum Kauf teurer Waren verführt wurden, können nach deutschen Recht vom Vertrag zurücktreten.

Widerrufsrecht. Urlaub, Sonne, Fe­rienstimmung - weil gutgelaunte Touristen nicht immer so ganz genau hinschauen, sind sie bei smarten Verkäufern in vielen Urlaubsländern die bevorzugte Zielgruppe. Zurück in Deutschland bereuen viele den Kauf. Dabei können sie unter Umständen das deutsche Widerrufsrecht nutzen.

Stillschweigend.
Zwar gilt bei Käufen im Ausland grundsätzlich das dortige Recht, aber stillschweigend kann im Kaufvertrag auch deutsches Recht vereinbart worden sein. Anhaltspunkte dafür zeigte das Kammergericht im Fall einer Berlinerin, die sich in der Türkei einen Teppich für 1 600 Euro andrehen ließ (Az. 19 U 60/07):

Vertrag und Kleingedrucktes waren vollständig auf Deutsch ausgefertigt.
Die Vertragsverhandlungen für den Teppich wurden auf Deutsch geführt.
Die Frau war für den Händler erkennbar deutsche Staatsangehörige.
Der Vertrag sollte durch Auslieferung in Deutschland erfüllt werden.
Der Preis war nicht in türkischer Lira, sondern in Euro ausgewiesen.
Der Fabrikbesuch war Teil einer Pauschalreise, was der Händler wusste.


Annahme.
Zwar hätte ein einzelnes dieser Indizien nicht gereicht, aber wegen ihrer Fülle durfte die Urlauberin annehmen, dass deutsches Recht galt. Schließlich hätte der Händler auch "Vertrag nach  türkischem Recht" in den Vertrag schreiben können. Doch unter diesen Umständen galt das deutsche Haustürwiderrufsrecht, denn der Fabrikbesuch war eine Freizeitveranstaltung.

Frist. Die 14-tägige Widerrufsfrist war kein Problem. Denn der Händler hat nicht über diese Frist informiert. Und dann verlängert sie sich unbegrenzt.


Quelle


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