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Autor Thema: Trekkingtour: Reiseleiter darf Teilnehmer ausschließen  (Gelesen 1698 mal)

6 Antworten am Trekkingtour: Reiseleiter darf Teilnehmer ausschließen
am: 19. Februar 2010, 11:36:40

Barbara06

  • Gast
Der Reiseleiter darf Teilnehmer von einer Trekkingtour ausschließen, wenn er ihre Kondition als zu schwach beurteilt. Auch wenn für den Betroffenen dann Teile der Reise ausfallen, liegt in solchen Fällen kein Reisemangel vor.

Entsprechend besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Reisepreises oder auf Schadenersatz. Das hat das Landgericht Kempten entschieden (Aktenzeichen: 53 S 244/09). Auf das Urteil weist die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in Wiesbaden in der Zeitschrift «ReiseRecht aktuell» hin.

Im verhandelten Fall hatte der Leiter der Reisegruppe der Klägerin die Teilnahme an einer am neunten Reisetag beginnenden Trekkingtour verweigert. Für ihn stand fest, dass sie den Anforderungen vor allem mit Blick auf Kondition und Trittsicherheit nicht gewachsen sein würde. Weil der Veranstalter insbesondere darauf achten muss, dass Reisende nicht gesundheitlich zu Schaden kommen, sei die Entscheidung sachgerecht und aus Gründen der Fürsorgepflicht geboten gewesen, entschied das Gericht. Die Klägerin habe zwar einen Teil der gebuchten Leistungen nicht wahrnehmen können. Ursache dafür sei aber letztlich ihre körperliche Verfassung gewesen. Ansprüche an den Veranstalter gebe es daher nicht.

Quelle

Finde ich richtig ! Was sagt Ihr dazu?? :)

Antwort #1
am: 19. Februar 2010, 11:37:41

Offline TC Melanie

  • Moderatööör
  • Uzmanlar....!
  • *
  • 41185
    • Fly away Die Reiseagentur - Traumland Türkei vom Profi!
zusätzliche gehören auch die teilnehmer, die sich den örtlichen gegebenheiten verweigern ausgeschlossen  :) :)
Zum Reisen gehört Geduld, Mut, guter Humor, Vergessenheit aller häuslichen Sorgen, und dass man sich durch widrige Zufälle, Schwierigkeiten, böses Wetter, schlechte Kost und dergleichen nicht niederschlagen lässt.

Im Leben geht es nicht darum zu warten, bis das Unwetter vorbei zieht, sondern zu lernen im Regen zu tanzen!

Antwort #2
am: 19. Februar 2010, 11:38:58

Barbara06

  • Gast
Frau Bleuel  :coolman: was meinen wir denn damit?? Örtliche Gegebenheiten??

Antwort #3
am: 19. Februar 2010, 11:59:46

Offline melitta

  • Uzmanlar....!
  • ****
  • 2934
    • gemeinsam sind wir stark für alles
die Entscheidung war meiner Meinung nach die einzig Richtige, die getroffen werden konnte.
Wenn sich die Dame aufgrund iher Verfassung auf der Strecke verletzt, einen Schwächeanfall erleidet, oder noch Schlimmeres, dann wäre das Geplärr nach Schadenersatz und Schmerzensgeld wohl noch größer. Der Reiseleiter hat also nur zu ihrem Besten entschieden.

Melitta


Antwort #4
am: 19. Februar 2010, 19:06:49

Offline sally

  • Misafirler!
  • Profil
  • 0
 :coolman: und somit wohl auch zum Besten der ganzen Gruppe  abrakadrabra
 :ciao: sally
Glück bedeutet : auf falsche Menschen zu verzichten....

Urlaub 2015 mit lieben Freunden
2016 auch.. 😊

Antwort #5
am: 19. Februar 2010, 19:25:57

Offline Gitte

  • Uzmanlar....!
  • Gräfin von und zu Isenbügel
  • ****
  • 10357
Frau Bleuel  :coolman: was meinen wir denn damit?? Örtliche Gegebenheiten??

Könnte es sein, es ist HIRN gemeint ???

Gitte

Antwort #6
am: 19. Februar 2010, 20:07:33

Offline fritz

  • Uzmanlar....!
  • ****
  • 1632
  • vertraue nur dir selbst - jesus und allah.
    • www.friedrich-gstrein.com
abend!  :)

   die entscheidung war meiner meinung nach absolut in ordnung.
   die dame bringt mangels fitness nicht nur die gruppe in gefahr sondern
   wenn es schlecht hergeht auch rettungsteams.

       respekt vorm reiseleiter und mit wille koennte besagter dame am kulanzweg
       ein z. b. gutschein die stimmung eine wenig verbessern.   

    der ton sollte die musik machen jedoch muss die sicherheit der teilnehmer an
    erster stelle stehen.

    fritz  :)
ruhig, unauffaellig, harmlos und bescheiden bleiben - so haste 4 asse in der hand - und die
5te karte sollte die herz-dame sein.