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Autor Thema: "Cancelled" bedeutet nicht unbedingt Annullierung  (Gelesen 1009 mal)

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am: 13. Februar 2010, 07:57:53

Barbara06

  • Gast
Wenn eine Fluggesellschaft ihren Gästen bei einer Verspätung eine Umbuchung anbietet, annulliert sie damit nicht automatisch den ursprünglich geplanten Flug. Auch das Wort "cancelled" auf den Anzeigetafeln kann bei Passagieren zur Verwirrung beitragen. Ein Passagier klagte auf Schadenersatz und wunderte sich.

Das Angebot einer Airline zur Flugumbuchung ist keine Annullierung. Auch der Hinweis "Cancelled" auf der Anzeigetafel reicht nicht aus, um eine Absicht zur Aufgabe des Fluges herzuleiten.

In beiden Fällen haben Reisende somit keinen Anspruch auf Schadenersatz-Zahlungen, wie sie das EU-Fluggastrecht bei Annullierungen vorsieht. Das hat das Landgericht Berlin entschieden (Az.: 57 S 44/07), berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in der Zeitschrift "ReiseRecht aktuell".

In dem Fall hatte ein Pilot die Passagiere eine Viertelstunde nach der ursprünglich vorgesehenen Startzeit aufgefordert, die Maschine für die Zeit einer Reparatur zu verlassen. Ein Fluggast behauptete außerdem, dass der Pilot bei seiner Durchsage zwingend auf eine Umbuchung verwiesen hätte. Daraus leitete der Passagier eine Annullierung des Fluges ab und klagte auf Schadenersatz.

Bei der Verhandlung bestätigten aber weder der Pilot noch andere als Zeugen geladene Passagiere, dass die Fluggäste verbindlich zur Umbuchung aufgefordert wurden. Somit fehle ein wesentliches Indiz dafür, dass die Airline die Absicht aufgegeben hatte, den Flug durchzuführen, urteilten die Richter.

Und die "Cancelled"-Anzeige sei ohnehin nicht maßgeblich, weil die Information vom Flughafenbetreiber und nicht von der Fluggesellschaft stammen.


Quelle


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