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Autor Thema: Während des Urlaubs gibt’s keine Schichtzulage  (Gelesen 959 mal)

1 Antworten am Während des Urlaubs gibt’s keine Schichtzulage
am: 23. Januar 2010, 08:34:20

Barbara06

  • Gast
Ein Arbeitnehmer hat während seines Urlaubs keinen Anspruch auf Weiterzahlung einer Schichtzulage. Das geht aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz hervor.
Wie dpa berichtet, ist die Voraussetzung für die Zulage, daß der Mitarbeiter während der fraglichen Zeit tatsächlich im Schichtdienst arbeite (Aktenzeichen: 6 Sa 475/09).


Das Gericht wies mit seinem Urteil die Klage eines Arbeitnehmers auf Zahlung einer Schichtzulage ab. Nachdem für den Kläger geltenden Tarifvertrag stand ihm eine monatliche Schichtzulage in Höhe von 40 Euro zu.

Als er einen Monat Urlaub machte, stellte der Arbeitgeber für diesen Zeitraum die Zahlung ein. Das LAG sah dies als rechtmäßig an. 

Die Schichtzulage sei eine Entschädigung für Störungen im Lebensrhythmus eines Arbeitnehmers, wie sie zwangsläufig mit der Schichtarbeit verbunden seien. 

Während des Urlaubs bestehe diese besondere Belastungssituation jedoch nicht, so daß für eine Weiterzahlung keine Veranlassung bestehe.

Quelle

Eigentlich logisch,oder?? :tja:

Antwort #1
am: 23. Januar 2010, 08:45:44

Edgar

  • Gast
Vermutlich rechtsschutzversichert und Gewerkschaftsmitglied.