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Türkeiforum - Touristik - Reisenews - Veranstalter - Airlines - Reiserecht => Reiserecht - Urteile! => Thema gestartet von: TC Melanie am 15. Juli 2011, 06:55:36

Titel: Reiserücktritt: Gerichte kippen pauschale Stornogebühren
Beitrag von: TC Melanie am 15. Juli 2011, 06:55:36
Die Vorfreude ist groß, die Koffer sind gepackt - doch kurz vor Reiseantritt kommt ein unvorhersehbares Ereignis dazwischen, und die Reise muss abgesagt werden.

Reiseveranstalter pochen in solchen Fällen gern auf ihre Buchungsbedingungen und verlangen von ihren Kunden oft gestaffelte Stornogebühren bis hin zum vollen Reisepreis.

Genau darum ging es jetzt in zwei aktuellen Urteilen des Kammergerichts Berlin und des Landgerichts Köln.

In dem Fall, den die Berliner Richter zu entscheiden hatten, verlangte ein Veranstalter von einem Kunden für einen kurzfristigen Rücktritt den vollen Reisepreis entsprechend der Stornoregelung in seinen Buchungsbedingungen. Das Kammergericht hielt jedoch eine solche Pauschale für unzulässig, da sie eine unangemessene Benachteiligung des Reisenden bedeute.

Der Veranstalter müsse die Differenz zwischen den verlangten Stornogebühren und den tatsächlich durch den Reiserücktritt entstandenen Kosten offen legen. Dies gelte auch bei Fix- und Billigangeboten (Az: KG 5 U 86/09).

Das Kölner Landgericht schloss in seinem Urteil (Az: 26 O 57/10) eine prozentuale Staffelung von Stornokosten in allgemeinen Reisebedingungen von vornherein aus, weil anfallende Mehrkosten und das Ausfallrisiko je nach Art der Reise unterschiedlich sein können. Ein Kunde hatte eine Individualreise gebucht, die er lange vor dem Antritt stornierte. Dafür sollte er laut pauschalisierter Staffelung in den Bedingungen 40 Prozent vom Reisepreis als Rücktrittskosten bezahlen. Aus Sicht der Richter legte der Veranstalter nicht konkret dar, wie sich der Stornobetrag zusammensetzt. (...)


Quelle: tourexpi