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Türkeiforum - Touristik - Reisenews - Veranstalter - Airlines - Reiserecht => Reiserecht - Urteile! => Thema gestartet von: TC Melanie am 23. März 2012, 06:17:27

Titel: Bei Sturz in Dusche haftet Hotelgast selbst
Beitrag von: TC Melanie am 23. März 2012, 06:17:27
Dass eine Dusche und deren Umgebung rutschig sein können, müsse jeder Gast selbst wissen, so die Urteilsbegründung.

Nicht für alles haften Andere: Wenn ein Hotelgast beim Duschen ausrutscht, ist er laut Oberlandesgericht Koblenz (AZ: 1 U 243/11) in der Regel selbst Schuld. Die Begründung: Jeder Gast muss selbst wissen, dass es im Bereich einer Dusche rutschig sein kann, und auch wenn Haltevorrichtungen fehlten, müsse man besonders vorsichtig sein.

 

Wie dpa berichtet, wies das Gericht damit die Klage einer Frau ab, die beim Verlassen der Dusche gestürzt war und dem Hotelier vorgeworfen hatte, er habe seine Verkehrspflicht verletzt. Das Gericht hielt dagegen, die Frau sei Opfer des allgemeinen Lebensrisikos und habe sich zudem unachtsam verhalten.

 

Es gehöre zum Allgemeinwissen, dass der Boden des Duschbereichs nach der Dusche nass und damit rutschig sei, und die Frau hätte sich an der Kabinenwand abstützen können.

Quelle: tourexpi

wenn ich an so manche wanneneinstiege in einigen hotels denke........das kommt einem eiertanz gleich!
Titel: Re: Bei Sturz in Dusche haftet Hotelgast selbst
Beitrag von: Gitte am 23. März 2012, 07:21:45
Und wenn ich dann neben der Duschvorlage noch 4 Handtücher verbrauche und auf den nassen Boden werfe, das ist mir egal, aber ausrutschen muss nicht sein.....deswegen haben manche Hotels wahrscheinlich auch den ALI inklusive, der fängt frau dann auf, wenn sie ins rutschen kommt....oder eher ins wanken?

SORRY, aber irgendwie finde ich eine solche Klage von Anbeginn ziemlich erfolglos....!



Gitte
Titel: Re: Bei Sturz in Dusche haftet Hotelgast selbst
Beitrag von: melitta am 23. März 2012, 09:02:13
und wen verklagen solchen Leute dann, wenn ihnen zu Hause so das eine oder andere Mallheur passiert?  :coolman: den Vermieter? Die Wohnungsgenossenschaft? Den Nachbarn?  :o:

es scheint ja richtig modern zu werden, alles und jeden zu verklagen  :bumm:

nächstes Mal spring ich im HOtel aus dem Fenster im 3. Stock und verklage dann das Hotel, weil zu Hause kann ich ja auch rausspringen (da wohne ich ebenerdig  ^-^ )



Titel: Re: Bei Sturz in Dusche haftet Hotelgast selbst
Beitrag von: Gitte am 23. März 2012, 09:17:56


nächstes Mal spring ich im HOtel aus dem Fenster im 3. Stock und verklage dann das Hotel, weil zu Hause kann ich ja auch rausspringen (da wohne ich ebenerdig  ^-^ )




Und das Hotel kann da auch nicht zu, wenn DU nicht fliegen kannst......wobei......Engel können ja bekanntlich fliegen!  :love:
Gitte
Titel: Re: Bei Sturz in Dusche haftet Hotelgast selbst
Beitrag von: melitta am 23. März 2012, 10:08:18
Anders ist das bei Badezimmerfußböden

also,die Fliesen in meinem Bad sind auch spiegelglatt. Ich bin aber noch nie ausgerutscht, eben weil ich wohl Vorsorge treffe, indem ich einerseits langsam und mich am Rand festhaltend aus der Wanne steige, und andererseits mir vorher einen Fussteppich oder ein Handtuch auf den Boden lege  :pfeif:
Titel: Re: Bei Sturz in Dusche haftet Hotelgast selbst
Beitrag von: Gitte am 23. März 2012, 10:10:33
Anders ist das bei Badezimmerfußböden

also,die Fliesen in meinem Bad sind auch spiegelglatt. Ich bin aber noch nie ausgerutscht, eben weil ich wohl Vorsorge treffe, indem ich einerseits langsam und mich am Rand festhaltend aus der Wanne steige, und andererseits mir vorher einen Fussteppich oder ein Handtuch auf den Boden lege  :pfeif:

AHA, also kannst du nicht fliegen....für den Notfall????  :pfeif: :pfeif: :tricky:
Gitte
Titel: Re: Bei Sturz in Dusche haftet Hotelgast selbst
Beitrag von: melitta am 23. März 2012, 10:27:55
früher flog ich wie eine Libelle  schicki

heut wohl eher wie ein Frachtflugzeug  :pfeif:
Titel: Re: Bei Sturz in Dusche haftet Hotelgast selbst
Beitrag von: Gitte am 23. März 2012, 10:49:25
früher flog ich wie eine Libelle  schicki

heut wohl eher wie ein Frachtflugzeug  :pfeif:


Ja, nee, ist klar.......
Gitte
Titel: Re: Bei Sturz in Dusche haftet Hotelgast selbst
Beitrag von: Willi am 23. März 2012, 12:11:13
Ich bin der Meinung, daß jeder selbstantwortlich handeln sollte. Wir kennen das Problem nur zu gut, ältere oder behinderte Personen sind unsicherer.
Hier kann man selbst vorbeugen. Wir haben eine Badewanne-Einlage im Koffer, falls es eine Badewanne gibt. Sinnvoll kann auch eine rutschsichere Matte sein.
Beides ist nicht schwer und vorbeugen ist besser als heilen. Von einem Hotel kann man nicht erwarten, daß sie alles mundgerecht servieren !

In Duschen kann man auch mit Badelatschen gehen. Das haben wir z. B. im Sensimar gemacht. Der Boden in der Dusche war extrem rutschig.
Übrigens, die Vorlagen können auch wegrutschen. Hat man da Bedenken, sollte man eine Anti-Rutschmatte darunter legen.
Titel: Re: Bei Sturz in Dusche haftet Hotelgast selbst
Beitrag von: Kaefer am 23. März 2012, 12:25:52
Ganz ehrlich ich würde nie in fremden Bäder barfuss laufen......... habe immer Badelatschen an, da kann das Bad noch so sauber sein....
Titel: Re: Bei Sturz in Dusche haftet Hotelgast selbst
Beitrag von: melitta am 23. März 2012, 13:06:25

Super! Sehr löblich!  thumbsup
Du bist durchtrainiert und jung. Ich dachte jetzt eher an wenig standsichere Leute, daher ja auch der Verweis auf Behindertenzimmer.

ich weiß, was du meintest  ;)

und ich denke eben, dass junge Leute in Bädern mit rutschigen Fliesen auch mal alt werden, und sich somit zu Hause ja auch langsam an die veränderten Umstände anpassen müssen; d.h. man kann halt irgendwann nicht mehr mit Salto und doppeltem Rittberger aus der Wanne springen, sondern wir wohl von Jahr zu Jahr etwas vorsichtiger werden.
Dies sollte man eben auch in der Fremde nicht außer acht lassen.
Wenns jemanden im eigenen Bad vor die Wanne knallt kann er ja auch keinen anderen dafür verantwortlich machen.  :coolman:

Vorsicht ist einfach die beste Wahl, und wenns mal passiert, dann würde ich mich eher für meine Tollpatschigkeit schämen, als lauthals das Hotel zu verklagen  :pfeif:

wobei es natürlich sehr wohl Dinge gibt, wo der Hotellier für Sicherheit sorgen muss  :o: Absauglöcher in den Pools z.B. lockere Treppengeländer, kaputte Gegenstände auf Kinderspielplätzen etc.

Melitta
Titel: Re: Bei Sturz in Dusche haftet Hotelgast selbst
Beitrag von: sally am 23. März 2012, 13:19:20
ich geh im Urlaub immer mit Badelatschen duschen-die müssen ja auch sauber werden  :huhu:
und bei den hohen Einstiegen knüll ich mir ein Handtuch auf die Schiene
 busi sally
Titel: Re: Bei Sturz in Dusche haftet Hotelgast selbst
Beitrag von: Gitte am 23. März 2012, 17:20:41
Je nach Schuhwerk ziehst du das in Köln und Düsseldorf auch aus, frage mal unsere Heidi.......die ist meistens dran...... :motz:

Gitte
Titel: Re: Bei Sturz in Dusche haftet Hotelgast selbst
Beitrag von: Reni am 23. März 2012, 17:53:46
 in Frankfurt musste ich die Schuhe auch schon ausziehen und in Nürnberg sogar meine Stiefel anführungszeichen
Titel: Re: Bei Sturz in Dusche haftet Hotelgast selbst
Beitrag von: Kaefer am 23. März 2012, 20:54:35
Je nach Schuhwerk ziehst du das in Köln und Düsseldorf auch aus, frage mal unsere Heidi.......die ist meistens dran...... :motz:

Gitte

Ja, und weil das jeden Tag x Leuten so geht, ist der Boden dort eine wunderbare Pilzzuchtanstalt, ganz im Gegensatz zu einer  mit Sagrotan bearbeiteten Dusche.

sag a mol hast du das noch gewusst das ich sowas mal geschrieben habe??? Ich bin beeindruckt... ;D
im Flughafen habe ich zumindest noch Socken an und was bleibt dir da am Zoll anderes übrig, Schuhe ausziehen oder nicht mit fliegen  >:( bei den Ami´s holst du dir lieber einen Fußpilz als fest genommen zu werden!!

Woher weiss man das das Badezimmer vorher mit Sagrotan geputzt wurde oder wischt du da noch selber raus??
Titel: Re: Bei Sturz in Dusche haftet Hotelgast selbst
Beitrag von: TC Melanie am 23. März 2012, 20:56:47
ich hab immer meine flasche meister proper, bref und sagrotan bei, ebenso die literflasche sterilium!
und ich musste bislang IMMER in frankfurt und auch nürnberg wie reni schon schrieb, die schuhlich ausziehen!
Titel: Re: Bei Sturz in Dusche haftet Hotelgast selbst
Beitrag von: Kaefer am 23. März 2012, 21:04:46
ich hab immer meine flasche meister proper, bref und sagrotan bei, ebenso die literflasche sterilium!
und ich musste bislang IMMER in frankfurt und auch nürnberg wie reni schon schrieb, die schuhlich ausziehen!

ja von dir wusste ich das, aber das Harabeli auch nass raus wischt, das ist mir bis jetzt entgangen  :coolman:
1 Fläschen Desinfektion habe ich auch immer dabei 
Titel: Re: Bei Sturz in Dusche haftet Hotelgast selbst
Beitrag von: Sigrun am 23. März 2012, 21:20:14
Hotelzimmer, Badezimmer und -wannen oder Duschen sowie öffentliche Badeanstalten, Hallenbäder, Sauna etc. betrete ich generell nur mit Schuhen o der Badelatschen, vor lauter Sorge, daß meine Füße aufgrund der wachsenden Zunahme nicht mehr in meine Schuhe passen. Zur Desinfektion sind bei mir aber immer 2-3 Flaschen Teebaumöl im Gepäck. 1 Flasche ist sogar immer im Handgepäck, sind nämlich nur 10 ml und ist auch noch nie beanstandet worden.  
An den verschiedensten Flughäfen von denen ich geflogen bin, mußte ich allerdings noch nie meine Schuhe ausziehen.
Sigrun