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Türkei - Land und Leute => Allgemeines zum Thema Reisen und Türkei zur Diskussion und noch viel mehr! => Umfragen! => Thema gestartet von: Shylock am 26. Juni 2012, 09:44:52
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Bei Reisen in das Ausland benötigen Kinder ab sofort einen eigenen Kinderpass, unabhängig vom Alter.
Die Eintragungen im Reisepass der Eltern reichen hier nicht mehr aus.
Die Austellung eines Kinderpasses soll mindesten 13 Euro kosten. Dazu kommen noch die Kosten für das biometrische Passbild und der nicht unerhebliche Zeitaufwand.
Was haltet ihr davon?
Sinnvoll oder reine Abzocke!
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in der schweiz brauchen die kinder schon länger einen eigenen ausweis entweder identitätskarte (personalausweis) oder pass - die kosten dafür sind identitätskarte chf 30.-- (euro 25.--) pass chf 60.-- (euro 50.--) zuzüglich portokosten..........
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das kann man so sehn und so sehn! grundsätzlich fühle ich mich immer bei den behörden abgezockt, wenn es drum geht sachen erstellen und bezahlen zu müssen, die ich selbst gar nicht für notwendig befinde und sich irgendeiner wieder mal ausgedacht hat!
wäre der pass wenigstens kostenfrei würde ich mich nicht mal ärgern, davon abgesehen dass dieser auch immer staatseigentum bleibt! fotos und co. ja gut, die braucht man auch mal hier und da anderweitig, da seh ich das nicht so. aber im ganzen ärgern mich diese sachen schon und nötig finde ich sie auch nicht! den wirklichen sinn kann ich nicht so ganz verstehen, wenn es all die jahrzehnte auch mit dem eintrag im elternpass gereicht hat. ebenso das foto....wie schnell verändern sich kinder nun mal!?
als wir letztes jahr die namensänderung hatten, bekamen wir ja alles neue pässe und ausweise, als ich die rechnung bekam, setzte ich mich erst mal ganz gepflegt auf den hintern bOEs
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nach meinem rechtsverständnis ist es so, dass man sich als bürger ausweisen können muss. und um dieser verpflichtung nachkommen zu können muss ich bezahlen. es geht ja dabei nicht nur darum, dass der der reisen will zahlen muss........... also für mich ganz klar abzocke...... und wenn es darum geht sind wir immer führend........ :kleingedrucktes:
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ich glaube der Reisepass für meinen Enkel war noch teuerer 37,50 €
Hier noch ein interessanter Link:http://www.bundesdruckerei.de/de/service/service_buerger/buerger_gebhr/index.html (http://www.bundesdruckerei.de/de/service/service_buerger/buerger_gebhr/index.html)
Perso 28,80 € ! Das nenne ich auch Abzocke, da er ja Pflicht ist.
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ja das stimmt, ich hab die ganze zeit schon überlegt, dass das doch mehr als 13€ für miras pass waren! nu wo ich das seh weiss ich es wieder!
sie hat keine kinderreisepass bekommen, sondern gleich einen richtigen, weil der länger gültig ist als der nun geforderte kinderreisepass!
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Viele Familien reisen auch mit ihren sehr kleinen Kindern bzw. Säuglingen.
Ich frage mich, wie kann man von einem 6 Monate alten Kind ein biometrisches Foto machen und das mit ernstem Gesicht.
Shylock
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Schnuller wegnehmen und schnell vorm brüllen Foto machen (http://www.ewetel.net/~michaela.wandrey/Smilies/87.gif)
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und bei Kindern die einen anderen Namen haben z.B. wenn sie mit den Großeltern reisen, wird zusätzlich eine Geburtsurkunde verlangt.Hab das gestern in den Nachrichten gehört!
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und bei Kindern die einen anderen Namen haben z.B. wenn sie mit den Großeltern reisen, wird zusätzlich eine Geburtsurkunde verlangt.Hab das gestern in den Nachrichten gehört!
Das wäre nun wirklich neu, richtig ist das die Großeltern eine sogenannte Personensorgevollmacht von den Eltern ausgestellt
bekommen haben, was auch wirklich wichtig ist um Handeln zu können falls mal ein Malheur passiert was man ja nicht hofft.
Hier noch ein aktueller Link:http://www.haz.de/Nachrichten/Wissen/Uebersicht/Reisepass-ist-jetzt-auch-fuer-Kinder-Pflicht (http://www.haz.de/Nachrichten/Wissen/Uebersicht/Reisepass-ist-jetzt-auch-fuer-Kinder-Pflicht)
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, richtig ist das die Großeltern eine sogenannte Personensorgevollmacht von den Eltern ausgestellt
Hatte ich auch immer dabei und das hatte genügt. Habe nur in den Nachrichten gehört, das man jetzt auch die Geburtsurkunde benötigt, ist mir auch neu..
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Wer schon einen gültigen Kindereintrag hat, brauch keinen extra!
Aber gilt der Pass mit dem Kindereintrag denn danach noch? Ja. Das ist in der EU-Passverordnung ganz klar geregelt: "Für den Inhaber des Dokuments wird die ursprüngliche Gültigkeit (...) nicht beeinträchtigt." Eltern müssen also - wenn das Gültigkeitsdatum ihrer Pässe noch nicht überschritten ist - keine neuen Dokumente beantragen. Gültige Pässe mit ungültigem Kindereintrag könnten sich nach Berechnungen des Bundesinnenministeriums noch bis Ende Oktober 2017 in Umlauf befinden.
Quelle (http://www.n24.de/news/newsitem_8023102.html?google_editors_picks=true)
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Man kann es auch ganz kompliziert machen :
http://www.istanbul.diplo.de/Vertretung/istanbul/de/04/Rechts__und__Konsularservice/Passarten__Kinderreisepass__S.html (http://www.istanbul.diplo.de/Vertretung/istanbul/de/04/Rechts__und__Konsularservice/Passarten__Kinderreisepass__S.html)
Gitte
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Mir fehlt jegliches Verständnis für eine solche Neuregelung mitten in der Ferienzeit!!!
neu ist das nicht wirklich, das ist schon seit mitte märz so angekündigt!
mir fehlt jegliches verständnis für die fotos von babys in den pässen. grad babies, wie schnell veränderen sie ihre gesichtchen!?! :klatsch:
so einen blödschmarrn kann auch nur aus EU bürokratenhirnen entspringen!
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Ich habe von der Neuregelung erst vor einigen Tagen erfahren.
Uns betrifft es nicht mehr. Unsere Kinder und Enkel haben schon ihre eigenen Ausweise.
Melanie, du wirst sicher deine Kunden diesbezüglich informiert haben.
Ich hoffe, dass der Großteil der Reisebüros ihre Kunden beraten hat.
LG
Shylock
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Wer schon einen gültigen Kindereintrag hat, brauch keinen extra!
Aber gilt der Pass mit dem Kindereintrag denn danach noch? Ja. Das ist in der EU-Passverordnung ganz klar geregelt: "Für den Inhaber des Dokuments wird die ursprüngliche Gültigkeit (...) nicht beeinträchtigt." Eltern müssen also - wenn das Gültigkeitsdatum ihrer Pässe noch nicht überschritten ist - keine neuen Dokumente beantragen. Gültige Pässe mit ungültigem Kindereintrag könnten sich nach Berechnungen des Bundesinnenministeriums noch bis Ende Oktober 2017 in Umlauf befinden.
Quelle (http://www.n24.de/news/newsitem_8023102.html?google_editors_picks=true)
Ela, das bezieht auf die gültigkeit des Passes für die Eltern, der bleibt auch mit dem ungültigen Kidereintrag weiter gültig. Für das Kind gibt es keine Ausnahme, es braucht ein eigenes Dokument.