Reiseland Türkei - Deine Infocommunity!

Türkeiforum - Touristik - Reisenews - Veranstalter - Airlines - Reiserecht => Reiserecht - Urteile! => Thema gestartet von: TC Melanie am 27. November 2012, 22:09:57

Titel: Behinderte Mitreisende rechtfertigen keine Entschädigung
Beitrag von: TC Melanie am 27. November 2012, 22:09:57
Entstehen durch die intensive Betreuung behinderter Mitreisender Verzögerungen, so müssen diese durch die Mitreisenden hingenommen werden.

Wie die Süddeutsche Zeitung meldet, ist ein Urteil des Amtsgerichts München unter Az.: 223 C 17592/11 in dieser Sache nun rechtskräftig geworden.

In dem verhandelten Fall war es um die Klage einer Frau gegen ein Reiseunternehmen gegangen, weil eine Reise nach Südafrika durch eine schwer behinderte Mitreisende erheblich verzögert wurde. Dafür verlangte die Frau gemeinsam mit ihrem Mann eine Entschädigung in Höhe von 714 Euro.

Die Klage wurde vom Amtsgericht München abgewiesen, da ein Reiseunternehmen durch die Betreuung einer behinderten Mitreisenden nicht von der geschuldeten Leistung gegenüber dem Kunden abweiche.

Man müsse stets davon ausgehen, dass auch Behinderte an einer Reise teilnehmen können, so dass das Akzeptieren eines behinderten Mitreisenden durch einen Reiseveranstalter nicht als Mangel gewertet werden kann, der einen Schadensersatz rechtfertigen könnte.

Quelle: tourexpi
Titel: Re: Behinderte Mitreisende rechtfertigen keine Entschädigung
Beitrag von: melitta am 28. November 2012, 08:58:01
 :o na, hoffentlich hat besagte "Dame" mal ein größeres gesundheitliches Problem und ist dann auf die Hilfe und Toleranz ihrer Umwelt angewiesen  :coolman:
Titel: Re: Behinderte Mitreisende rechtfertigen keine Entschädigung
Beitrag von: cornelia am 28. November 2012, 09:18:07
Ich war genau so "böse" wie Melitta und hab mir das gleiche gedacht.
Titel: Re: Behinderte Mitreisende rechtfertigen keine Entschädigung
Beitrag von: Nadine am 28. November 2012, 10:13:37
Wie herzlos und unmenschlich sind eigentlich manche Leute?
Haben behinderte Menschen kein Recht auf einen Urlaub oder wie darf man das verstehen?
Das ist doch einfach eine Frechheit!!!  :pieks:
Titel: Re: Behinderte Mitreisende rechtfertigen keine Entschädigung
Beitrag von: TC Melanie am 28. November 2012, 12:54:15
von der "gesinnung" mal abgesehen, es gibt eben leute denen graust es, wenns ums geld geht um gar nix. da ist jedes mittel recht um kohle wieder reinzuholen!  plaque
Titel: Re: Behinderte Mitreisende rechtfertigen keine Entschädigung
Beitrag von: sally am 28. November 2012, 12:59:38
es gibt genug menschen,die sich daran stören,dass behinderte im Hotel sind
wir haben selbst jemanden in der familie,der in Gruppen verreist-meist nach griechenland,aber auch Türkei
allerdings sind das dann alles behindertengerechte Anlagen
 busi sally