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Türkeiforum - Touristik - Reisenews - Veranstalter - Airlines - Reiserecht => Reiserecht - Urteile! => Thema gestartet von: TC Melanie am 25. Februar 2014, 08:24:41

Titel: ‘Nackte Tatsachen’ können für den Reiseveranstalter teuer werden
Beitrag von: TC Melanie am 25. Februar 2014, 08:24:41
Wenn der Hotelier FKK-Praktiken in seiner Anlage duldet.

Die Unterbringung in einer Hotelanlage, in der FKK praktiziert wird, kann einen Reisemangel darstellen. Darauf weist Rechtsanwalt Thomas Allgaier von der Onlineplattform ferienretter.de hin. In einem konkreten Fall musste der Reiseveranstalter einem Ehepaar deshalb nicht nur den Reisepreis erstatten, sondern zusätzlich auch einen Schadensersatz zahlen. Das Paar hatte sich an zu vielen "nackten Tatsachen" in dem Hotel gestört und deshalb geklagt.

 

Was war passiert? Der vor Gericht klagende Gast hatte gemeinsam mit seiner Ehefrau eine zweiwöchige Reise nach Kuba gebucht. Das Paar hatte die gebuchte Hotelanlage dann vorzeitig verlassen und war zurückgereist, weil die Unterbringung in einem Hotel erfolgte, in dem FKK praktiziert und dies von der Hotelleitung geduldet wurde. In den Prospekten hatte ein Hinweis auf FKK gefehlt.

 

Das Ehepaar hat deshalb wegen Reisemängeln von dem Reiseveranstalter die teilweise Rückzahlung des Reisepreises in Höhe von mehr als 5.600 EUR, sowie weitere Schadensersatz- und Entschädigungsforderungen wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit in Höhe von rund 1.000 EUR verlangt.

 

Das Oberlandesgericht (OLG) gab - wie schon das Landgericht in der Vorinstanz - dem Ehepaar Recht und erkannte auf einen Reisemangel. Das OLG führt unter anderem in seiner Begründung aus: "Danach ergeben sich weder aus dem Reiseprospekt, noch aus den überreichten Reiseunterlagen, dass die Gäste in der vom Kläger gebuchten Ferienanlage Freikörperkultur praktizieren; der Kläger wurde hierauf auch nicht anderweitig hingewiesen. Zutreffend hat das Landgericht darauf abgestellt, dass es sich bei in einer Hotelanlage praktizierter Freikörperkultur um eine sehr spezielle Form der Urlaubsgestaltung handelt, die nicht üblich und bei der Buchung eines insoweit nicht speziell ausgezeichneten Hotels auch nicht zu erwarten ist. Das Praktizieren von Freikörperkultur vermag durchaus das Ästhetik- und Schamempfinden und damit die Urlaubsfreuden anderer Reisender erheblich beeinträchtigen. Es entspricht jedenfalls auch heute noch nicht jedermanns Geschmack, sich in einer derartigen Anlage aufzuhalten und fremde nackte Menschen um sich herum zu sehen."

 

"Die Beklagte als Reiseveranstalterin hat hierfür einzustehen. Es ist ausreichend, dass das Praktizieren von Freikörperkultur in der gebuchten Ferien-/Hotelanlage von dem dortigen Personal geduldet wurde, wie es das Landgericht festgestellt hat. Nach dem vom Landgericht festgestellten Sachverhalt kann gerade nicht davon ausgegangen werden, dass es sich lediglich um Einzelfälle handelte." Dieser Mangel hat die Kläger unter anderem zur sofortigen Kündigung des Reisevertrages berechtigt, nachdem eine Umquartierung in ein anderes Hotel vom Reiseveranstalter abgelehnt worden ist. So entschieden vom Oberlandesgericht Frankfurt am 20.03.2003 - 16 U 143/02

Quelle: tourexpi

was hättet ihr gemacht? bleiben oder abreisen?
Titel: Re: ‘Nackte Tatsachen’ können für den Reiseveranstalter teuer werden
Beitrag von: Ute13 am 25. Februar 2014, 08:43:20


ich würde dies auch als sehr gravierenden Reisemangel ansehen.
Verstehen kann ich den Veranstalter nicht das es keine Möglichkeit einer Umbuchung vor Ort gab.

Titel: Re: ‘Nackte Tatsachen’ können für den Reiseveranstalter teuer werden
Beitrag von: malbun am 25. Februar 2014, 08:58:02
Ich hätte mich dort auch nicht wohlgefühlt und hätte mit Nachdruck auf eine Umbuchung bestanden. Da dies, aus mir unverständlichen Gründen, nicht möglich war, wäre ich vermutlich auch abgereist.
Titel: Re: ‘Nackte Tatsachen’ können für den Reiseveranstalter teuer werden
Beitrag von: cornelia am 25. Februar 2014, 09:35:49
auch wir hätten uns da nicht wohlgefühlt.
Eine Umbuchung oder abreisen wäre für uns die Alternative.
Titel: Re: ‘Nackte Tatsachen’ können für den Reiseveranstalter teuer werden
Beitrag von: TC Melanie am 25. Februar 2014, 10:12:24
ich glaub mich tät´der schlag treffen!
Titel: Re: ‘Nackte Tatsachen’ können für den Reiseveranstalter teuer werden
Beitrag von: Gitte am 25. Februar 2014, 13:13:27
Ware die denn jetzt "nur" nackig am Strand, oder saß man z.B. auch im Strandrestaurant oder an der Poolbar ? Zum normale Abendessen und Frühstück wird man ja wohl bekleidet erschienen sein ?
Also befremdlich finde ich es schon...............! Ob ich nun abreisen würde, weiß ich nicht, kommt wohl darauf an,wer mich da wie und wo mit seinem Anblick belästigt
Titel: Re: ‘Nackte Tatsachen’ können für den Reiseveranstalter teuer werden
Beitrag von: Heidi NL am 25. Februar 2014, 16:54:56
Wer mich wie und wo mit seinem Anblick belästigt .....
Gitte, denk an die Klobürste, Frau Glöööckler und dieses Ehepaar .....
Es gibt Menschen, bei denen bleibt man mit den Augen kleben, auch wenn sie bekleidet sind.  :D
Ich würde auf eine Umbuchung bestehen, aber abreisen .... da stünde ich wohl heulend auf dem Flughafen.
Titel: Re: ‘Nackte Tatsachen’ können für den Reiseveranstalter teuer werden
Beitrag von: Gitte am 25. Februar 2014, 17:21:34
Wer mich wie und wo mit seinem Anblick belästigt .....
Gitte, denk an die Klobürste, Frau Glöööckler und dieses Ehepaar .....
Es gibt Menschen, bei denen bleibt man mit den Augen kleben, auch wenn sie bekleidet sind.  :D
Ich würde auf eine Umbuchung bestehen, aber abreisen .... da stünde ich wohl heulend auf dem Flughafen.


Aber du hast auch erfahren, wie wir uns in und mit Frau Glööööökler getäuscht haben........... ;D ;D
Titel: Re: ‘Nackte Tatsachen’ können für den Reiseveranstalter teuer werden
Beitrag von: manna_manna am 05. März 2014, 10:57:28
ich würde dies auch als sehr gravierenden Reisemangel ansehen.
Verstehen kann ich den Veranstalter nicht das es keine Möglichkeit einer Umbuchung vor Ort gab.

Ja da bin ich auch etwas verwirrt.
Ist es gem.§437 Nr.1 BGB nicht so,dass erst eine Frist zur Nacherfüllung gesetzt werden muss ?
Oder war hier die Anspruchsgrundlage eine andere ?
Aber hier ging es ja anscheinend unverzüglich und ohne Frist.Was ist denn hier der Entbehrlichkeitsgrund gewesen?

Hier http://www.flug-urlaub-reisen.com/blog/kundigung-des-reisevertrages-erst-nach-angemessener-frist/ (http://www.flug-urlaub-reisen.com/blog/kundigung-des-reisevertrages-erst-nach-angemessener-frist/) wurde die Klage nämlich genau aus diesem Grund abgewiesen,obwohl ich den Mangel auch gravierend fand.
Um ehrlich zu sein auch etwas gravierender als im vorliegenden Fall.
Wie hättet ihr denn entschieden ?

Vielleicht bin ich ja total auf dem falschen Dampfer  :lieb:
Falls ja,bitte ich um Entschuldigung  :o: