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Türkeiforum - Touristik - Reisenews - Veranstalter - Airlines - Reiserecht => Reiserecht - Urteile! => Thema gestartet von: TC Melanie am 17. September 2014, 07:50:36

Titel: Angabe der voraussichtlichen Reisezeit genügt
Beitrag von: TC Melanie am 17. September 2014, 07:50:36
Der Bundesgerichtshof hat einem Reiseveranstalter Recht gegeben. Es sei nicht dagegen einzuwenden, wenn der Reisevertrag nur vage Angaben zur Abflugzeit und zur Rückkehr enthält.


Karlsruhe. Muss ein Reiseveranstalter im Vertrag die genauen Uhrzeiten für Hin- und Rückflug angeben? Mit dieser Frage hat sich am Dienstag der Bundesgerichtshof (BGH) beschäftigt. Geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen. Nach Meinung der Verbraucherschützer darf der Reiseveranstalter Verbrauchern keine Bestätigungen über den Abschluss eines Reisevertrags schicken, ohne die voraussichtliche Zeit der Abreise (Abflug) und die Rückkehr (Landung des Rückflugs) anzugeben


hier gehts weiter..... clickme (http://www.wiwo.de/finanzen/steuern-recht/schlappe-fuer-urlauber-angabe-der-voraussichtlichen-reisezeit-genuegt/10708966.html)
Titel: Re: Angabe der voraussichtlichen Reisezeit genügt
Beitrag von: Ute13 am 17. September 2014, 09:25:05
Zitat
Es sei nicht dagegen einzuwenden, wenn der Reisevertrag nur vage Angaben zur Abflugzeit und zur Rückkehr enthält.


dann kann also ein Reiseveranstalter einen eine Reise anbieten, Hinflug Tag x ohne Angabe von Flugzeiten und Rückflug Tag y.
Und alles andere läuft nach dem Glücksprinzip.

Irgendwann fällt auch noch die Angabe des Flughafens weg  :ironie: