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Türkei - Land und Leute => Leben und Wohnen in Türkei! => Behördenkram! => Thema gestartet von: TC Melanie am 20. September 2014, 10:03:26

Titel: Neues Ausländergesetz vom 11.04.2014
Beitrag von: TC Melanie am 20. September 2014, 10:03:26
das neue ausländergesetzt in deutsch gibt es hier clickme (http://www.goc.gov.tr/files/files/YUKK_ALMANCA_BASKI_.pdf)
Titel: Re: Neues Ausländergesetz vom 11.04.2014
Beitrag von: Ursy am 20. September 2014, 22:38:39

Danke Melanie  :yeah:

habe es mir gespeichert. 92 Seiten will ich mir nicht ausdrucken... ;)

LG Ursy
Titel: Re: Neues Ausländergesetz vom 11.04.2014
Beitrag von: TC Melanie am 17. August 2016, 11:28:16
das "neue" ausländergesetz wurde nun wieder geändert........
normale sollen nun wieder bis 2 jahre bekommen und die 120 tage regelung entfällt und alle türkisch verheirateten erhalten wieder bis 5 jahre und auch hier entfällt die 180tage regelung. ebenso gibt es für familienangehörige wieder bis 3 jahre ohne die 180tage regelung.

http://www.goc.gov.tr/icerik6/6458-sayili-yabancilar-ve-uluslararasi-koruma-kanunu%E2%80%99nda-degisiklik-yapildi_350_359_10124_icerik (http://www.goc.gov.tr/icerik6/6458-sayili-yabancilar-ve-uluslararasi-koruma-kanunu%E2%80%99nda-degisiklik-yapildi_350_359_10124_icerik)
Titel: Re: Neues Ausländergesetz vom 11.04.2014
Beitrag von: Reyhan am 17. August 2016, 13:29:48
Das wäre ja mal was...

Danke

Reyhan

Titel: Re: Neues Ausländergesetz vom 11.04.2014
Beitrag von: TC Melanie am 17. August 2016, 15:08:20
auch das SB-recht soll wieder vereinfacht werden, ich nehme an wegen den syrern, was aber sicher allgemeingültigkeit für alle hat.
ich muss nächste woche eh nach NUE ins konsulat miras pass verlängern, vielleicht erfährt man da schon was.  - wer interesse hat  :)
Titel: Re: Neues Ausländergesetz vom 11.04.2014
Beitrag von: TC Melanie am 31. August 2016, 06:39:26
Zitat
und alle türkisch verheirateten erhalten wieder bis 5 jahre und auch hier entfällt die 180tage regelung.
dies gilt nun nur noch für "echte" türken. nicht mehr wie sonst auch für mavi kart besitzer!!! diese werden nun ebenfalls als ausländer gezählt und können den status der mavi kart nur noch für sich nutzen, es hat keinen einfluss mehr auf die familienangehörigen! diese müssen nun ebenso wie jeder andere alle gewünschten unterlagen und summen vorweisen!
Titel: Re: Neues Ausländergesetz vom 11.04.2014
Beitrag von: Ursy am 31. August 2016, 20:51:03

Hallo Melanie,

Ist das alles kompliziert....

Wie sieht es denn nun mit der Ikamet Regelung aus? Die 120 Tage-Regel "ausser Landes" ist ja abgeschafft. Was gilt jetzt? Keine Regel oder 180 Tage wie in andern Ländern? Hast Du darüber in Nürnberg etwas gehört?

Danke und schönen Abend wünscht Dir Ursy
Titel: Re: Neues Ausländergesetz vom 11.04.2014
Beitrag von: TC Melanie am 31. August 2016, 20:59:25
ursy diese tage 120 oder 180 sind für alle abgeschafft!  thumbsup gibt keine regelung diesbezüglich mehr, du kannst mit dem ikamet rein und raus wie du magst!
bezgl. des neuen gesetz zur einbürgerung gabs aber noch nix.
Titel: Re: Neues Ausländergesetz vom 11.04.2014
Beitrag von: TC Melanie am 01. September 2016, 20:28:52
was vergessen!
man kann nun als ausländer auch sein auto mitnehmen ohne die 185tage regelung. d.h. der wagen muss nicht nach 185 tagen wie sonst das land wieder verlassen, sondern darf solange bleiben wir das ikamet geht. wenn man nun 2 jahre ikamet hat, kann der wagen solange ohne irgendwelche probleme bleiben. bei verlängerung erst muss der wagen auf eine M nummer gemeldet werden und kaution hinterlegt werden. ebenso darf dieser wagen dann nach wie vor auch nur an andere ausländer verkauft werden.
Titel: Re: Neues Ausländergesetz vom 11.04.2014
Beitrag von: Ursy am 01. September 2016, 22:17:07

Danke vielmal Melanie für die neusten Infos   bluemchen

Da ich das Ikamet schon sechs Jahre habe werde ich mir somit eine Verlängerung überlegen  :tja:...

Gute Nacht und LG Ursy

Titel: Re: Neues Ausländergesetz vom 11.04.2014
Beitrag von: TC Melanie am 02. September 2016, 07:04:54
nach 5 jahren kannst du doch auch eingebürgert werden. ich weiss nicht ob ihr schweizer auch doppelstaatler sein dürft  :-\
Titel: Re: Neues Ausländergesetz vom 11.04.2014
Beitrag von: Ursy am 02. September 2016, 08:48:44
..."Doppelte Staatsbürgerschaft

Das Schweizer Recht anerkennt die doppelte Staatsbürgerschaft.

Sofern die Gesetzgebung des anderen Staates nicht den Verzicht auf die ursprüngliche Staatsbürgerschaft verlangt, können Schweizer Staatsangehörige also eine weitere Staatsbürger-schaft erwerben, ohne dass dies einen Einfluss auf das Schweizerbürgerrecht hat. Für weitere Informationen über die Bürgerrechtsgesetzgebung des anderen Staates wenden Sie sich bitte direkt an die zuständigen Behörden dieses Staates."
...

https://www.eda.admin.ch/countries/turkey/de/home/dienstleistungen/buergerrecht/doppelbuergerschaft.html (https://www.eda.admin.ch/countries/turkey/de/home/dienstleistungen/buergerrecht/doppelbuergerschaft.html)

Ja, man dürfte...  :)
Titel: Re: Neues Ausländergesetz vom 11.04.2014
Beitrag von: TC Melanie am 02. September 2016, 09:02:12
wow und das ohne bohei! ihr schweizer seid immer die glücklicheren menschen  thumbsup
ich würde mir das an deiner stelle überlegen ursy. du hast das ganze gerenne nimmer, musst keine unsummen mehr vorweisen und du hast die arbeitserlaubnis!
Titel: Re: Neues Ausländergesetz vom 11.04.2014
Beitrag von: Ursy am 02. September 2016, 09:17:30

du hast das ganze gerenne nimmer, musst keine unsummen mehr vorweisen und du hast die arbeitserlaubnis!

....ja hätte man. Vorläufig reicht mir die  swiischti vollkommen  :)

LG Ursy
Titel: Re: Neues Ausländergesetz vom 11.04.2014
Beitrag von: TC Melanie am 02. September 2016, 09:36:33
ach ursy  ;D dann ist die rennerei scheinbar nicht schlimm genug  ;D aber gut, das hat natürlich jeder für sich auch persönliche gründe, klar!
wir waren nu fast 1 woche beschäftigt um alle papiere von beiden seiten für die beibehaltung für bülent zusammen zu kramen, telefonieren, etc. p.p......
von der menschenwürde, dem stolz und der ehre mal abgesehen, selbst er hätte mit der mavi kart in türkei viele probleme und viele einschränkungen, auflagen - anders ist man ein freier mensch!
Titel: Re: Neues Ausländergesetz vom 11.04.2014
Beitrag von: TC Melanie am 23. September 2016, 18:15:05
Ausländer sollen automatisch die Aufenthaltserlaubnis für die Türkei bekommen…

Es ist soweit. Die Regierung möchte dieses Jahr noch beschließen, dass die Ausländer, mit Immobilie in der Türkei, sofort die Aufenthaltsberechtigung bekommen.
Dieses wird die Barverkäufe fördern, zumal die Ausländer dann eine sofortige Grundbucheintragung bekommen, welches die Grundbedingung für das Aufenthaltserlaubnis ist. Wartezeiten soll es dann keine mehr geben.

Interessant ist die Argumentation des CEO’s von Bulut Construction, eines der größeren Bauunternehmen: „Das Einkommen des türkischen Bevölkerung wird immer weniger, so müssen wir bei den Verkäufen auf die Ausländer zählen und denen die entsprechenden Anreize bieten.“

Die Regierung bestätigt diesen Ansatz und schafft Lösungen. Also gibt man indirekt zu, dass es der Bevölkerung, im Allgemeinen, nicht so gut geht.

hier gehts weiter..... clickme (http://www.go2tr.de/2016/09/auslander-sollen-automatisch-die-aufenthaltserlaubnis-fur-die-turkei-bekommen/)
Titel: Re: Neues Ausländergesetz vom 11.04.2014
Beitrag von: TC Melanie am 25. September 2016, 06:25:29
Die Staatsbürgerschaft für Ausländer in zwei Etappen

Der Entwicklungsminister Elvan brachte heute, in die Angelegenheit der Staatsbürgerschaft für Türkei-Investoren, etwas mehr Klarheit.

Es wird an einem Zweistufenplan gearbeitet. Nach seinen Aussagen, wäre man ohne versuch des Staatsstreichs, in der Angelegenheit, wesentlich weiter.

Bei dem Zweistufenplan sollen dem Ausländer, der in der Türkei investiert hat, zuerst ein Aufenthaltserlaubnis erteilt werden. Lässt sich der Ausländer, dann über einige Jahre sich nichts zu schulden kommen lassen, bekommt er die Staatsbürgerschaft der Türkei.

Nicht nur die Immobilienkäufer sondern auch die sonstigen Investoren, sollen von der Regelung ebenfalls profitieren.

http://www.go2tr.de/2016/09/die-staatsburgerschaft-fur-auslander-in-zwei-etappen/ (http://www.go2tr.de/2016/09/die-staatsburgerschaft-fur-auslander-in-zwei-etappen/)

was soll daran nu neu sein? nach 5 jahren kann man, wenn man sauber ist, doch eh die tr. sb beantragen  o.O
Titel: Re: Neues Ausländergesetz vom 11.04.2014
Beitrag von: TC Melanie am 06. Oktober 2017, 23:34:59
seit 2 tagen gibt es ein neues gesetz für die einbürgerungen in türkei  ;D
wer die tr. staatsbürgerschaft beantragt muss nun auch einen ahlak test machen, einen test wo es um anstand geht  ;D