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Türkeiforum - Touristik - Reisenews - Veranstalter - Airlines - Reiserecht => Reiserecht - Urteile! => Thema gestartet von: TC Melanie am 08. Dezember 2014, 09:32:38

Titel: Drei Jahre Verjährungsfrist für Ausgleichsleistung
Beitrag von: TC Melanie am 08. Dezember 2014, 09:32:38
 Fluggäste haben drei Jahre Zeit, um mögliche Ansprüche auf eine Ausgleichsleistung anzumelden. Das gilt auch, wenn es sich um eine Pauschalreise gehandelt hat

Auch bei einer Pauschalreise haben Fluggäste bis zu drei Jahre Zeit, gegebenenfalls Ausgleichsleistungen zu fordern. Dies entschied das Amtsgericht Frankfurt (Az.: 29 C 3591/13-44). Über das Urteil berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift "ReiseRecht aktuell".

hier gehts weiter..... clickme (http://www.n24.de/n24/Wissen/Reise/d/5783144/drei-jahre-verjaehrungsfrist-fuer-ausgleichsleistung.html)