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Türkeiforum - Touristik - Reisenews - Veranstalter - Airlines - Reiserecht => Reiserecht - Urteile! => Thema gestartet von: Carlos am 20. März 2015, 14:02:41

Titel: Hotelportale haften nicht für schlechte Bewertungen
Beitrag von: Carlos am 20. März 2015, 14:02:41
Keine Haftung eines Hotelbewertungsportals für unwahre Tatsachenbehauptungen eines Nutzers, wurde vom BGH entschieden.

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 19.03.2015 (I ZR 94/13 - Hotelbewertungsportal) entschieden, dass die Betreiberin eines Hotelbewertungsportals nicht wegen Verstoßes gegen § 4 Nr. 8 UWG oder § 3 Abs. 1 UWG auf Unterlassung unwahrer Tatsachenbehauptungen eines Nutzers auf ihrem Portal haftet ...... Die Klägerin ist Inhaberin eines Hotels. Sie verlangt von der Beklagten, die im Internet ein Online-Reisebüro sowie ein damit verknüpftes Hotelbewertungsportal betreibt, Unterlassung einer unwahren, von der Klägerin als geschäftsschädigend eingestuften Tatsachenbehauptung. Unter der Überschrift "Für 37,50 € pro Nacht und Kopf im DZ gabs Bettwanzen" erschien im Hotelbewertungsportal der Beklagten eine Bewertung des Hotels der Klägerin.
Quelle und weitere Infos zum Nachlesen: MIR  clickme (http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=2696)

Keuine Ahnung ob es bereits einen Thread zu diesem Fall gibt. Das Ganze zog sich über längere Zeit. Zuvor wurde in anderen Instanzen anders entschieden - nun entschied der BGH.

>> Hier << ein Artikel dazu von spiegel.de (http://www.spiegel.de/wirtschaft/service/holidaycheck-hostel-in-berlin-mitte-scheitert-mit-klage-a-1024568.html)