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Türkeiforum - Touristik - Reisenews - Veranstalter - Airlines - Reiserecht => Reiserecht - Urteile! => Thema gestartet von: Carlos am 28. April 2015, 19:28:32
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Gefordert hatte die Klägerin, laut Artikel, eine Entschädigung von 4 300€. Der Prozess vor dem Amtsgericht Hannover endete mit einem Vergleich.
>> Klick << :beitrag: (https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/hannover_weser-leinegebiet/Bettwanzen-Prozess-endet-mit-200-Euro-Vergleich,prozess2658.html)
Die Frau hatte von der TUI-Tochter 1-2-Fly Schadenersatz gefordert, weil ihr elfjähriger Sohn während eines Familienurlaubs in Antalya im vergangenen Sommer von Bettwanzen gestochen worden sei. Außerdem habe es im Hotelzimmer geschimmelt. Es habe dort modrig gerochen und das Bett, in dem der Junge schlief, sei klamm gewesen. Der Versuch, ein anderes Zimmer zu bekommen, scheiterte. Die dreiköpfige Familie brach die gebuchte einwöchige Urlaubsreise daraufhin ab
Quelle: und mehr in obigem Link
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dann auf Tesafilm/Pflaster o.ä. geklebt
hast du sowas schon mal gemacht???
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ja das mit dem auseinandernehmen mach ich in der regel auch.
nutzen eigentlich diese raschligen bettbezüge die z.b. allergiker über ihre matrazen spannen, gegen sowas?
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die sind wie spannbettlaken, das material, hmmm, sowas kunststoffmässiges, dass der allergiker nicht mit dem stoff und kram und alles was sich in matrazen befindet, in berührung kommt!
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sowas meine ich!
http://www.ebay.de/itm/1A-Wasserdichte-Matratzenauflage-140x200-Inkontinenz-mit-Milbenschutz-Allergiker/220878787846?rt=nc&_soffid=200&_soffType=SaleAndClearence&_trksid=p5731.m3795 (http://www.ebay.de/itm/1A-Wasserdichte-Matratzenauflage-140x200-Inkontinenz-mit-Milbenschutz-Allergiker/220878787846?rt=nc&_soffid=200&_soffType=SaleAndClearence&_trksid=p5731.m3795)
ich glaub ich hol mir das nun mal, mich schüttelts ja bei jedem mal mehr wenn ich die betten auseinander nehme und mein kopfkino eigene wege geht........ :-X muswech
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Nochmal was zu Bettwanzen:
Dieses mal im Kretaurlaub
Es kam zu einer Verhandlung vor dem Amtsgericht Oberursel. Die Eltern eines Mädchens verlangten die Rückzahlung des für die Tochter gezahlten Reisepreises in Höhe von 480 €. Der Veranstalter lehnte dies ab.
Der zuständige Richter wies die Beteiligten daraufhin, dass eine verbindliche Aussage über die Gründe der Hautverletzungen nur durch ein medizinisches Gutachten zu erhalten sei. Da die Kosten wohl in Höhe von ca. 800 bis zu 1000 € liegen würden schlug er einen Vergleich vor - 250 € Rückzahlung vom RV an die Familie. Beide Seiten stimmten zu.
http://www.taunus-zeitung.de/lokales/hochtaunus/vordertaunus/Familie-verklagt-Hotel-wegen-Wanzen-im-Bett;art48711,2890604,2890604