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Türkeiforum - Touristik - Reisenews - Veranstalter - Airlines - Reiserecht => Reiserecht - Urteile! => Thema gestartet von: Barbara06 am 28. Dezember 2007, 14:23:44

Titel: Flugzeitverlegung sollte rechtzeitig mitgeteilt werden
Beitrag von: Barbara06 am 28. Dezember 2007, 14:23:44

Frankfurt/Main (dpa/tmn) - Eine Verlegung der Flugzeit darf Urlaubern nicht erst zwei Stunden vor dem Abflug mitgeteilt werden. Das berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in Wiesbaden in der Fachzeitschrift «ReiseRecht aktuell».

Anderenfalls liegt ein Reisemangel vor, für den die Touristen Schadensersatz verlangen können, entschied das Landgericht Frankfurt (Az.: 2-24 176/06). Im verhandelten Fall war ein Flug von 23.35 auf 20.45 Uhr vorverlegt worden. Schon am Vortag hatte es eine Flugzeitänderung gegeben. Von der erneuten Verlegung erfuhr der Kläger aber erst nach 19.00 Uhr. Er verpasste seinen Flug und musste am Tag darauf auf eigene Kosten mit einem neu gebuchten Flug anreisen. Das Amtsgericht sprach ihm den Anspruch auf Kostenerstattung zu. Das Landgericht sah das genauso: Eine Flugplanänderung sei keinesfalls zumutbar, wenn sie erst so kurz vor dem neuen Abflugtermin bekanntgegeben wird.

(28.12.2007)   
Titel: Re: Flugzeitverlegung sollte rechtzeitig mitgeteilt werden
Beitrag von: Ute13 am 28. Dezember 2007, 15:19:07

ob die wohl meinen, das man am Abflugtag nur daheim sitzt und auf einen Anruf wartet  :motz: :motz: ob sich an der Flugzeit was verschiebt
und schließlich wohnt nicht jeder gleich um die Ecke und ist in 5 Minuten am Flughaben  :dance: :-\