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Türkeiforum - Touristik - Reisenews - Veranstalter - Airlines - Reiserecht => Reiserecht - Urteile! => Thema gestartet von: Carlos am 09. Oktober 2015, 12:45:49
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Demnach kann jeder Pauschalurlauber bis zum Reisebeginn vom Veranstalter „verlangen“, dass statt seiner eine andere Person die gebuchte Reise antritt.
Besonders wichtig und jetzt richterlich geklärt: Fallen dabei für den Veranstalter „Mehrkosten“ an, darf er diese nicht an die beteiligten Urlauber weitergeben – auch nicht, wenn er sich das in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) so vorbehalten hat. Solche Aufwendungen, erklärten die Münchner Juristen, gehören zum „Kostenrisiko“ des Reiseveranstalters, sprich: damit haben Reisende nichts zu tun (Az. 30 S 25399/14).
Quelle und weiterlesen ta :beitrag: (http://www.touristik-aktuell.de/nachrichten/reiseveranstalter/news/datum/2015/10/09/pauschalreisen-namenswechsel-kostenfrei/)
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?? ist das jetzt rechtens?
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Es gab bisher zwei Urteile dazu. Das erste beim Landgericht Köln und nun das Berufungsurteil des Landgerichts München. Der RV prüft wohl noch ob man Revision beim Bundesgerichtshof einlegt.
Als Pauschalurlauber kann man verlangen, dass statt meiner Person eine andere die gebuchte Reise antritt - kostenfreier Namenswechsel. So zumindest mein Verständnis der Artikel.
Hier finndet man noch was dazu clickme (http://www.anwaltonline.org/urteile/reisevertrag/reisevertrag_096_wechsel_des_reisenden_-_schluss_mit_den_erheblichen_mehrkosten.html)
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in der regel ist man mit 30-50€ p.p. aus der nummer raus.
schwierig wird bei buchungen von X-ern, also überall wo ein x davon steht. da ist an sich gar keine möglichkeit und wenn nur horrend teuer, da dies an den "vorgaben" der airline liegt, die ihre flüge fürs dynamische paket mit sonderkonditionen belegt.
so hatte ich schon fälle, wo der namechange teuerer sein sollte, wie der einzelflugpreis selbst bei einer angedachten namensänderung. wir buchten den flug dann einfach so, im hotel regelte ich das mit einem anruf, dass die bescheid wissen.
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aber wenn ich das richtig verstehe, soll bei Pauschalurlaubern genau das eben nicht mehr 30 - 50 Euro kosten.. o.O
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bei pauschalreisen ja......wie die sich das mit den x-ern vorstellen ist mir schleierhaft! die veranstalter selbst sind da ja kooperativ, die airlines zicken da ja immer rum!
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@Kiss_Kiss,
hast du die Links angeklickt und gelesen?
Es geht nicht um die 30 oder 50 € welche die im Artikel, so verstehe ich es, verwaltungstechnischen Bearbeitungskosten sein dürften. Diese muss der Reisende oder die Ersatzperson übernehmen. Mehrkosten welche im Rahmen einer Neubuchung des Flugtickets anfallen sollen nicht mehr zu Lasten des Reisenden gehen. Diese sind anscheinend teilweise imens. Im verhandlten Fall waren dies laut Artikel für den Wechsel des Reisenden Mehrkosten in Höhe von 1.850 € pro Person.
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soweit ich das aus dem artikel nun beurteilen kann, geht das sicher um eine x-reise, mit diesen unmöglichen vorgaben, die die meisten eben da dabei haben.
bleibt abzuwarten welche konditionen sich die veranstalter zukünftig mit den airlines aushandeln um hier auf einen kundenfreundlichen nenner zu kommen-
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Big Xtra :) auch FTI hat wohl ein ähliches Urteil kassiert.
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es ist egal wer das ist, das sind die airlines im hintergrund die diese horrenden summen fordern.
ich hatte einen fall mit der tuifly...eine ehepaar auf reisen.....zuvor gings in die scheidung, die tochter sollte dann statt des angetrauten mitkommen.....der namechange wesentlich teuerer als der neue einzelflugplatzpreis und fast so teuer wie die reise selbst.