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Türkei - Land und Leute => Allgemeines zum Thema Reisen und Türkei zur Diskussion und noch viel mehr! => Thema gestartet von: Carlos am 04. Dezember 2015, 15:40:08
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Die EU-Innenminister haben sich am Freitag in Brüssel auf die Fluggastdaten-Richtlinie geeinigt. Die sogenannten Passenger Name Records (PNR) von EU-Bürgen sollen sechs Monate lang unter deren Klarnamen gespeichert werden. Danach sollen sie weitere fünf Jahre unter Pseudonym vorgehalten werden.
Einige der Informationen welche gespeichert werden sollen sind: Name, Adresse, Telefon- und Kreditkartennummer, E-Mail-Adresse, Reiseziel
Die Zustimmung des Europaparlaments steht allerdings noch aus.
:beitrag: auf >> SPON << (http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/fluggastdaten-eu-innenminister-beschliessen-pnr-richtlinie-a-1066116.html)
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Das EU-Parlament hat nun der Richtlinie zur Speicherung der Fluggastdaten zugestimmt.
Damit sind europäische Airlines verpflichtet, den EU-Ländern Datensätze über ihre Passagiere zu überlassen.
Die Richtlinie, über die in der EU fünf Jahre lang debattiert wurde, sieht vor, dass künftig persönliche Daten von Fluggästen wie Name, Kreditkartennummer und Essenswünsche gespeichert werden sollen. Nach sechs Monaten werden die Informationen anonymisiert und können noch fünf Jahre lang von Sicherheitsbehörden verwendet werden.
mehr dazu auf >> tagesschau.de << (http://www.tagesschau.de/ausland/datenschutz-125.html)
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Immer dieser Generalverdacht :-\ :klatsch:
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Nach der Zustimmung des EU-Parlaments stimmten nun auch died EU-Staaten zu.
Update, 21. April 2016:
Die schärfere Überwachung von Flugreisenden in Europa ist endgültig beschlossene Sache. Auch die EU-Staaten stimmten am Donnerstag der Speicherung von Fluggastdaten zum Kampf gegen Terroristen und Schwerkrimelle zu.
Quelle: Update am Ende des Artikels auf spon.de (http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/fluggastdaten-eu-parlament-stimmt-speicherung-zu-a-1087185.html)
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Der Bundestag hat jetzt das Gesetz zur Weitergabe von Fluggastdaten beschlossen. Die Neuregelung sieht vor, dass die Luftfahrtunternehmen in Deutschland künftig die Daten von Passagieren an die Behörden übermitteln müssen, die von der Europäischen Union aus in einen Nicht-EU-Staat oder von einem Nicht-EU-Staat aus in einen Mitgliedstaat der EU fliegen.
Mit der Vorlage, die gegen die Stimmen der Opposition verabschiedet wurde, wird eine EU-Richtlinie umgesetzt. Damit soll der internationale Terrorismus und der organisierten Kriminalität bekämpft werden.
Die Fluggesellschaften müssen den Behörden Daten überlassen wie Namen des Fluggastes, Kreditkartennummer, Gepäckstücke oder Mitreisende. Die Informationen werden bis zu fünf Jahre lang gespeichert und bei Bedarf zwischen den EU-Staaten ausgetauscht.
Quelle: airlines.de (http://www.airliners.de/bundestag-speicherung-fluggastdaten/41280)
... gelten soll dies ab Mai 2018