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Türkei - Land und Leute => Leben und Wohnen in Türkei! => Behördenkram! => Thema gestartet von: TC Melanie am 13. Dezember 2015, 13:03:51

Titel: e-ikamet
Beitrag von: TC Melanie am 13. Dezember 2015, 13:03:51
auf der seite von e-ikmat ist nun für deutsche vieles sehr verständlich erklärt  :applause:


http://www.e-ikamet.com/de (http://www.e-ikamet.com/de)
Titel: Re: e-ikamet
Beitrag von: Reyhan am 13. Dezember 2015, 20:42:45
Na ja !

Hilft mir nicht viel weiter zumal von den bekannten Einschränkungen keine Rede ist was zu erheblichen Konsequenzen führen kann .

Zitat
Ausländer, die im Ausland geheiratet haben
Ausländer, die im Ausland geheiratet haben, müssen bei der türkischen Vertretung im Ausland einen Antrag stellen und die Eheschließung melden. Die Vertretung wird die Eheschließung dem Standesamt in der türkei mitteilen und dafür sorgen, dass der Ausländer in der Türkei registriert wird. Paare, die sich in diesem Zustand befinden, können während dem Termin für die Aufenthaltserlaubnis mit dem Dokument, das sie von der Vertretung im Ausland erhalten werden, einen Antrag stellen. Während dem Antrag können zusätzliche Informationen oder Unterlagen verlangt werden. Daher sollten Sie vor Terminvereinbarung nach den erforderlichen Unterlagen fragen!

Aber für den einen oder anderen möglicherweise hilfreich für die ersten Schritte

Reyhan
Titel: Re: e-ikamet
Beitrag von: TC Melanie am 13. Dezember 2015, 20:56:02
Zitat
von den bekannten Einschränkungen keine Rede ist was zu erheblichen Konsequenzen
was meinst du genau?
Titel: Re: e-ikamet
Beitrag von: TC Melanie am 13. Dezember 2015, 23:59:15
meinst du wegen der max. 180tage ausser landes?
geh doch einfach mal zu deinem zuständigen konsulat und lass dich beraten wie man das am besten machen kann. die ehe wird ja sicher in türkei registriert sein, evtl. gibts da noch andere varianten. vor ort ist immer schwieriger.
Titel: Re: e-ikamet
Beitrag von: Reyhan am 16. Dezember 2015, 19:38:36
Zitat
meinst du wegen der max. 180tage ausser landes?
geh doch einfach mal zu deinem zuständigen konsulat und lass dich beraten wie man das am besten machen kann.

Ja, genau darum gehts !

Türkisches Konsulat in Deutschland ? Traue ich nicht über den Weg. Alle bisherigen Themen bzw die Antworten waren für die Tonne.Die Regel gilt und zieht auch. So jedenfalls die Berichte von Betroffenen.

Ist ganz einfach für mich : Thema durch. So lange jedenfalls bis ich die gleichen Rechte bekomme wie mein Mann in DE.

Reyhan

PS Ansonsten interessiert mich dieses Thema hier viel mehr :  http://dasprojektoerchen.blogspot.de (http://dasprojektoerchen.blogspot.de)  Aber das nur am Rande
Titel: Re: e-ikamet
Beitrag von: TC Melanie am 16. Dezember 2015, 21:02:22
Zitat
Türkisches Konsulat in Deutschland ? Traue ich nicht über den Weg.
;D warum? haste angst, dass du "getürkt" wirst ohne dein wissen??? so schnell geht das heute auch nicht mehr. die türken haben ähnliche standarts zur einbürgerung fremder nationalitäten wie das bei der einbürgerung in deutschland ist. selbst wenn du vor 199? geheiratet hast. so einfach können die dich nicht einbürgern, wie das schnell bei ausgebürgerten türken geht.
ich finde es kommt immer drauf an, wen man am konsulat erwischt. wir hatten schon wirklich sehr gute leute, dann wiederrum welche die von nix ne ahnung hatten. wo wir die post selbst mitgenommen und aufgegeben haben, in der befürchtung die wären sogar zu blöd die sachen loszuschicken. kommt immer auf den einzelnen an!
fragen kostet nix! wir haben die letzten jahre viel übers konsulat gemacht, weils für uns einfacher war als vor ort, vor ort haben sie mitunter noch weniger ahnung. mit dem e-devlet ist vieles vereinfacht worden, wir haben ja doch auch immer 150km bis nach NUE. oder aber eben man wendet sich gleich ans innenministerium in ankara!

Zitat
Ist ganz einfach für mich : Thema durch. So lange jedenfalls bis ich die gleichen Rechte bekomme wie mein Mann in DE.
die wirst du so, mit den visamöglichkeiten die es in deinem fall gibt, nie bekommen.
Titel: Re: e-ikamet
Beitrag von: Willi am 16. Dezember 2015, 21:28:55
Ich habe schlechte Erfahrungen mit den türkischen Konsulaten gehabt. In Karlsruhe, innerhalb eines Gespräches 2 verschiedene Auskünfte.

Mainz war nicht in der Lage, mir eine Auskunft zu geben. Nach längeren hin und her, verwies man mich an die Botschaft in Berlin.

Jetzt bin ich mal gespannt, wie es mit dem Ikamet hier in der Türkei läuft. Der Antrag ist gestellt....
Titel: Re: e-ikamet
Beitrag von: TC Melanie am 16. Dezember 2015, 21:56:11
ja, das kommt vor. in münchen muss es völlig problemlos sein.
unsere dame in NUE, bei der wir wenn nur irgendmöglich immer waren, ist nun leider in FRA und da "dürfen" ja vom einzugsgebiet leider nicht hin. die frau war gold wert, wir waren sogar schon zusammen im keller im archiv um unterlagen von uns zu suchen, weil sie nirgends im pc mehr auffindbar waren, die hat alles für einen gemacht und die wusste auch was sie tut. seitdem sie weg ist, isses mal so mal so....wen man eben gerade erwischt  :-\
Titel: Re: e-ikamet
Beitrag von: Reyhan am 17. Dezember 2015, 10:26:48
Zitat
Ist ganz einfach für mich : Thema durch. So lange jedenfalls bis ich die gleichen Rechte bekomme wie mein Mann in DE.
die wirst du so, mit den visamöglichkeiten die es in deinem fall gibt, nie bekommen.

Mir geht es um den Aufenthaltsstatus und nicht um Wählen o.ä.

Mein Mann kann aufgrund der Tatsache, dass 1. deutsch verheiratet und 2. länger als 15 Jahre in DE so lange aus DE verschwinden wie er möchte. Seine Niederlassungserlaubnis erlischt nicht.

Und ich soll mir von den Türken sagen lassen wie lange ich weg bleiben darf oder vor Ort bleiben muss ?

Ohne mich.

Reyhan

Titel: Re: e-ikamet
Beitrag von: TC Melanie am 17. Dezember 2015, 10:51:53
es hat nicht was mit wählen zu tun, das darf dein mann ja auch nicht. aber zum beispiel die arbeitserlaubnis kriegste so auch nicht.

inwieweit man sich von den türken was sagen lassen soll der muss, - so sind nun mal die gesetze. nach 8 jahren hat man auch in türkei unbefristet.
um dem allem zu entgehen, bleibt an sich nur die doppelte SB!
Titel: Re: e-ikamet
Beitrag von: Reyhan am 18. Dezember 2015, 16:31:49
Zitat
das darf dein mann ja auch nicht.

Aber natürlich darf mein Mann wählen ! Er ist türkischer Staatsbürger mit kurdischen Wurzeln

Zitat
nwieweit man sich von den türken was sagen lassen soll der muss, - so sind nun mal die gesetze. nach 8 jahren hat man auch in türkei unbefristet.
um dem allem zu entgehen, bleibt an sich nur die doppelte SB!

Nochmal : die NE meines Mannes erlischt nicht mehr, weil 1. deutsch verheiratet und 2. länger als 16 Jahre in DE.

Ich soll aber 8 Jahren warten .. Werde ich nicht, sondern ziehe meine Konsequenzen und fahre , wenn überhaupt noch, nur die mir erlaubten 90 Tage.

Reyhan
Titel: Re: e-ikamet
Beitrag von: TC Melanie am 18. Dezember 2015, 16:33:54
Zitat
Aber natürlich darf mein Mann wählen ! Er ist türkischer Staatsbürger mit kurdischen Wurzeln
sorry, da haben wir scheinbar aneinander vorbeigeredet. ich meinte damit, dass er das in D nicht darf.

Zitat
Ich soll aber 8 Jahren warten .. Werde ich nicht, sondern ziehe meine Konsequenzen und fahre , wenn überhaupt noch, nur die mir erlaubten 90 Tage.
naja, das war im umgekehrten fall bei deinem oder genauso auch bei meinem mann doch auch nicht anders bis zur niederlassungserlaubnis oder einbürgerung. die durften damals auch nicht länger wie 180 tage ausser landes um den aufenthaltsstatus nicht zu verlieren. die türkischen gesetze hierzu sind nun einfach angeglichen worden.
Titel: Re: e-ikamet
Beitrag von: Reyhan am 19. Dezember 2015, 19:28:20
Ich stelle jetzt mal den Text zum besseren Verständnis ein :


Zitat
Unbefristete Aufenthaltstitel erlöschen bei einem längeren Auslandsaufenthalt wie folgt:

eine Niederlassungserlaubnis (bis zum 31.12.2004 ausgestellt als unbefristete Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsberechtigung) nach mindestens sechs Monaten ununterbrochener Abwesenheit vom Bundesgebiet,

eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG bei einem Aufenthalt von mindestens zwölf aufeinander folgenden Monaten außerhalb der Europäischen Union (oder in Dänemark, Großbritannien und Irland) oder bei einem durchgehenden Aufenthalt von mindestens sechs Jahren in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union (außer in Dänemark, Großbritannien und Irland).

Diese Erlöschensfristen gelten für diejenigen Inhaber von unbefristeten Aufenthaltstiteln nicht, die

entweder in ehelicher Lebensgemeinschaft mit einem bzw. einer deutschen Staatsangehörigen leben oder
sich seit mindestens 15 Jahren im Bundesgebiet aufgehalten haben und deren Lebensunterhalt gesichert ist sowie für deren Ehegatten mit einem unbefristeten Aufenthaltstitel



Für eine reibungslose Wiedereinreise wird in diesen Fällen auf Antrag vor oder nach der Ausreise eine Bescheinigung ausgestellt, die zum Nachweis des Fortbestandes der Niederlassungserlaubnis oder Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG dient.


Reyhan
Titel: Re: e-ikamet
Beitrag von: TC Melanie am 19. Dezember 2015, 19:43:40
ich weiss reyhan. mein mann ist hier geboren und aufgewachsen und er hat wegen dem 18 monate militär seinen status hier verloren, ich kenne die dramen in und auswendig!
heute mit ner niederlassungserlaubnis nach 16 jahren erlischt nix mehr, wenn man sich dies und jenes bescheinigen lässt, weiss ich alles.
trifft uns aber nicht da er ja eingebürgert ist, wir kämpfen bei ihm um die doppelte SB, die man ihn als eingebürgerter deutscher so nicht genehmigen will.
ich habe mich schon immer drüber aufgeregt, dass er sich hat einbürgern lassen, aber die letzten monate noch viel mehr. für was dieser zirkus damals?  man wird dennoch als mensch 2. klasse behandelt.

allerdings ist es bis zur unbefristeten AE oder niederlassungserlaubnis in D für die ausländer, selbst wenn D-verheiratet auch ein langer weg und wird nicht so ohne weiteres gewährt und immer wieder wird man gegengecheckt. so ohne läuft das in D ja nu auch nicht ab! bei uns in bayern zumindest nicht.

türkei hat sich diesen grundlagen nun eben angeschlossen. warum soll es für andere in türkei einfacher sein, wie für ausländer in deutschland? hat türkei nicht das recht seine ausländergesetzen entsprechend zu gestalten?

dein mann ist doch kein d-eingebürgerter mit mavikart, sondern immer noch türkischer SB. du kriegst doch nach so langer zeit automatisch den türkischen pass mit sehr wenigen auflagen, auch ohne dort je fest gelebt zu haben- vorrausgesetzt du beantragst dies so und du hast dir zu deiner eigenen sicherheit vorher die beibehaltungsgenehmigung für deine dt. SB geholt. die ist das schwierigere übel an der angelegenheit und kostet natürlich erstmal richtig geld.  aber dann haste ruhe und du hast alle rechte, genauso wie ein türke, oder wie dein mann in D, ausser dass er hier ja nicht wählen darf.
Titel: Re: e-ikamet
Beitrag von: TC Melanie am 20. Dezember 2015, 08:19:12
http://www.goc.gov.tr/Main/ (http://www.goc.gov.tr/Main/)
ruf doch hier mal an reyhan. ich kann mir nicht wirklich vorstellen, dass die 8 jahre bis zum unbefristet auch für tr. verheiratete gilt  :-\ im normalfall ist man mit solchen verbindungen hier wie da doch grosszügiger und kulanter.
wer weiss was noch kommt, wenn die gewünschte und nun angestrebte visafreiheit für die türken gen europa nun scheitert....-wovon ich ausgehe.
Titel: Re: e-ikamet
Beitrag von: Reyhan am 20. Dezember 2015, 20:58:49
Zitat
allerdings ist es bis zur unbefristeten AE oder niederlassungserlaubnis in D für die ausländer, selbst wenn D-verheiratet auch ein langer weg und wird nicht so ohne weiteres gewährt und immer wieder wird man gegengecheckt. so ohne läuft das in D ja nu auch nicht ab! bei uns in bayern zumindest nicht.

In NRW hat uns die unbefristete AE = heute Niederlassungserlaubnis inkl Arbeitserlaubnis 3 Jahre nach der Heirat exakt 5 Minuten im Bürgerbüro gekostet.

Zitat
du kriegst doch nach so langer zeit automatisch den türkischen pass mit sehr wenigen auflagen, auch ohne dort je fest gelebt zu haben- vorrausgesetzt du beantragst dies so und du hast dir zu deiner eigenen sicherheit vorher die beibehaltungsgenehmigung für deine dt. SB geholt. die ist das schwierigere übel an der angelegenheit und kostet natürlich erstmal richtig geld.  aber dann haste ruhe und du hast alle rechte, genauso wie ein türke, oder wie dein mann in D, ausser dass er hier ja nicht wählen darf.

Meine Staatsbürgerschaft aufgeben ? Im Leben nicht. Und auch die doppelte möchte ich nicht. Die Beibehaltung würde ich problemlos bekommen. Ich wäre dann in der Türkei Türkin und im Rest der Welt Deutsche.

Stell Dir mal vor mir passiert was in der Türkei....oder ich kann mal wieder meinen Mund nicht halten....und dann bin ich auch noch mit einem Kurden verheiratet...

Und das alles bei der aktuellen Lage. Nein, Danke !

Zitat
dass die 8 jahre bis zum unbefristet auch für tr. verheiratete gilt

Nein, ich weiß, dass ich sie nicht bekomme, sonst hätte ich mich nicht so aufgeregt und wäre nicht so sauer.

Reyhan


Titel: Re: e-ikamet
Beitrag von: TC Melanie am 20. Dezember 2015, 21:22:53
Zitat
In NRW hat uns die unbefristete AE = heute Niederlassungserlaubnis inkl Arbeitserlaubnis 3 Jahre nach der Heirat exakt 5 Minuten im Bürgerbüro gekostet.
herzlichen glückwunsch! dann solltest du dir mal bayern genauer anschaun, da herschen zucht und ordnung, jawolllll  clan ;D jedes mal wurde das "zelebriert" im amt, das war auch der einzige grund, warum ich mich mit der einbürgerung "anfreunden" konnte, dass ich das alles nicht mehr mitmachen muss, dass man einem nie mehr was könnnen könnte....

Zitat
Stell Dir mal vor mir passiert was in der Türkei....oder ich kann mal wieder meinen Mund nicht halten....
ach reyhan  ;D ich halte meinen mund doch auch nicht  ;D
ich weiss nicht, entweder bin ich naiv oder inzwischen zu sehr getürkt.......ich mach mir da keinerlei gedanken mehr, nach mir die sintflut. klar, denkt man mal hier mal da..........aber wenns halt so dann ist, dann isses so, ich verbieg mich deswegen nicht. allerdings bin ich in türkei auch anders unterwegs als hier in D!
und wenn was passiert......dann passierts, dann soll das halt da dann so sein, beeinflussen kann man das doch nicht. wenn ich danach gehe, dürfte ich nie mehr das land hier verlassen.
Titel: Re: e-ikamet
Beitrag von: johanna am 20. Januar 2016, 11:34:42
Es gibt immer wieder neue Bestimmungen in der Türkei.
Wir haben das e- ikamet bereits Anfang August in Antalya beantragt und alle Unterlagen per Einschreiben hingeschickt. Im Dezember mussten wir dann dorthin, man wollte plötzlich meine Heiratsurkunde und ein Schreiben der SGK, dass wir da versichert sind. Mittlerweile hatten wir ja nun die neue Wohnung in Evrenseki gekauft, und somit waren wir Beide als Inhaber im Grundbuch eingetragen. Also war die Heiratsurkunde nicht mehr wichtig. Ebenso das Schreiben der SGK, aufgrund unseres Alters. Dann sollten wir die neue Adresse angeben, diese allerdings wurde nicht anerkannt, weil es Hier keinen Strassennamen gibt. Ich hab mich dann bei der Gemeinde Manavgat erkundigt, die mir dann auch das bestätigt haben. Das hab ich per Mail nach Antalya geschickt und nichts mehr gehört.
Als wir in Deutschland waren, bekam ich einen Anruf der Ausländerbehörde Manavgat, mit der Bitte, bei unserer Rückkehr sofort zu erscheinen. Also waren wir Montag gleich um 8 Uhr früh da. Nun wollte der gute Mann einen Grundbuchauszug von 2016. Also zum Tapuamt, den Wisch beantragt, mit der Rechnung zur Bank und 73 TL eingezahlt. Mit dem Beleg wieder zum Tapuamt, den Auszug abgeholt und wieder zum Ausländeramt. Allerdings hat es Montag dermassen geschüttet, dass die Computersysteme der Banken ausgefallen waren. Somit mussten wir das dann am Nachmittag nochmal versuchen. Alles in Allem waren 5 Stunden weg dabei. Wer das Alles ohne Auto erledigen muss, der braucht Tage.
Als wir den Auszug abgaben, wollte der Beamte plötzlich einen Nachweis von mir, dass ich auf einem türkischen Konto 6000 € habe, und erneut meine Heiratsurkunde. Nach einigen Diskussionen mit ihm, hat er dann doch darauf verzichtet. Nun sollen wir angeblich das Ikamet innerhalb der nächsten 4 Wochen erhalten........... Ich lass mich mal überraschen, so langsam platzt mir der Kragen...........

Wer zur Miete wohnt muss neuerdings einen notariell beglaubigten Mietvertrag vorweisen. Pässe müssen übersetzt und notariell beglaubigt werden.
Titel: Re: e-ikamet
Beitrag von: TC Melanie am 20. Januar 2016, 11:40:13
super  ;D so kann man auch seine zeit verplembern!

Zitat
Pässe müssen übersetzt und notariell beglaubigt werden.
war das nicht schon immer so? mein mann hat ja "nur" die mavikart als tc kimlik, und sollte angeblich mit dieser den türken gleichgestellt sein.
der muss seit er die hat, immer auch den dt. pass übersetzt und notariell beglaubigt bei behörden mit vorlegen.
Titel: Re: e-ikamet
Beitrag von: johanna am 20. Januar 2016, 11:47:51
Vor 5 Jahren brauchten wir das nicht. Es fällt denen immer wieder was Neues ein, um den Ausländern das Leben schwer zu machen ;)
Titel: Re: e-ikamet
Beitrag von: TC Melanie am 20. Januar 2016, 11:53:05
das ist wohl wahr! es braucht sich in deutschland kein ausländer mehr über die deutsche bürokratie zu beschweren, die sollen erst mal nach türkei  ;D
und immer teuerer werden sie auch allerweil in allem!
Titel: Re: e-ikamet
Beitrag von: Hexe am 20. Januar 2016, 12:13:16
@Johanna, das dauert aber lange bei Euch. Bekannte haben jetzt innerhalb von 2 Wochen das Ikamet bekommen. Kann man eigentlich zum Beispiel ein Auto anmelden wenn man das Ikamet noch nicht in der Hand hat? Aber alles eingereicht hat??
Titel: Re: e-ikamet
Beitrag von: johanna am 20. Januar 2016, 12:17:35
Nein, das geht nicht. Denk auch daran, dass Du Dich beim Einwohnermeldeamt anmelden musst, denn sonst gibt es Strafe. Dafür braucht man auch das Ikamet.
Titel: Re: e-ikamet
Beitrag von: ElaS am 20. Januar 2016, 12:48:02
Bei meiner Ausreise letzten Sonntag ( Istanbul) wollte man von mir eine "Residence Card" haben.
Ist das so ein Ikamet oder noch etwas anderes ?
Titel: Re: e-ikamet
Beitrag von: TC Melanie am 20. Januar 2016, 13:31:37
das ist das auf englisch  ;D sind deine 90 tage schon voll?
Titel: Re: e-ikamet
Beitrag von: ElaS am 20. Januar 2016, 14:16:16
 ;D  ;D soviel Urlaub hätte ich gerne  ;D

Nein, natürlich habe ich keine 90 Tage voll. Ich hatte letztes Jahr genau 10 Tage und dieses Jahr 7 Tage.

War super an der Passkontrolle..... Der Herr Passkontrolleur hat mich dann zum "Chief Office"(ist ein Schalter) geschickt und dort hat man dann nochmals kontrolliert und telefoniert. Dann habe ich  einen extra Stempel auf meine Boardkarte bekommen und durfte dann durch die Diplomatenpasskontrolle damit ich nicht nochmal solange anstehen muss.
Ich war leicht panisch....... Das muss ich nicht nochmal haben..........

Titel: Re: e-ikamet
Beitrag von: TC Melanie am 20. Januar 2016, 14:27:00
auch noch durch die diplomatenpasskontrolle  o.O jesses! nu wirste mir aber langsam unheimlich  haarig ganz fürnahme die frau ela  schicki  naja wer weiss was da los war, manchmal sind sie schon sehr eigen an den kontrollen  :-\
Titel: Re: e-ikamet
Beitrag von: Hexe am 20. Januar 2016, 16:54:20
Zu diesem Chief Office musste ich auch schon einmal und wurde ebenfalls nach meinem Ikamet gefragt. Ich habe aber noch nie eins besessen und immer genau darauf geachtet das ich unter den 90 Tagen im Jahr bleibe.
Bei dem netten Herrn lag dann ein genauer Ausdruck meiner Aufenthalte in der Türkei vor. Soweit ich sehen konnte mindestens für die letzten 3 Jahre. Er hat dann mit dem Taschenrechner rumgespielt und meinte dann Problem Yok.

Na mir ist aber ein Stein vom Herzen gefallen.
Titel: Re: e-ikamet
Beitrag von: TC Melanie am 25. Januar 2016, 21:05:59
mal wieder was neues aus der rubrik, wie vergraulen wir uns auch die letzten willigen touristen  :titanic:
ein guter kunde, vogelfrei inzwischen und reisefreudig ohne ende, türkeierfahren über jahrzehnte, dachte sich nun in der rente schau ich mir den rest des landes an......flog hier nach side und mal zurück, sell jenes, das ikament ward schon beantragt und nun das!

Zitat
Da habe ich 270 Lira ausgegeben für die Antragstellung des Ikamets, war auch bei der Sozialversicherung und dann: YOK !!!

Man bekommt ein Ikamet nur, wenn man eine Wohnung mietet oder kauft. Im Hotel muß man die ganze Zeit buchen und bezahlen, das muß das Hotel bestätigen. Nur für die gebuchte Zeit bekommt man das Ikamet. Die Bearbeitungszeit ist mindestens 2 Wochen...

Eine mehrfache Ein- u. Ausreise geht nicht....

Ich erklärte es der Beamtin, ich möchte mehrfach im Jahr in die Türkei reisen. Unterschiedliche Orte bzw. Hotels, auch Rundreisen - geht nicht, YOK

cok süper! es soll sich bitte niemand mehr beschweren im tourimus dass die gäste wegbleiben. was soll denn der blödsinn? türkei hat doch keinen sozialstaat den man aussaugen kann wie deutschland, es sind alle leute die dem land devisen bringen, die die schönheiten in ihrer begeisterung mit nach hause nehmen und andere leute dafür begeistern, eine bessere werbung gibts doch an sich gar nicht........aber nein!  :klatsch:
Titel: Re: e-ikamet
Beitrag von: Ursy am 25. Januar 2016, 21:36:15

Ja, das ist leider so. Ich habe auch 253 TL Gebühren + 58.50 TL für die neue Karte bezahlt und weiss nicht ob ich sie bekomme....
Habe den Verlängerungsantrag übers Internet gemacht. Am Schluss kann man sich einen Beleg ausdrucken. Der ist gültig bis Januar 2017...
Es verleidet einem echt und das alles für nur 1 Jahr.... 

LG Ursy

Titel: Re: e-ikamet
Beitrag von: TC Melanie am 25. Januar 2016, 21:39:48
ich verstehe das wirklich alles nicht mehr, für was???
kein ausländer kann sich da gross breit machen, man muss alles vorlegen, alles absichern, versichern, arbeitserlaubnis kriegt keiner, dies nicht, jenes nicht..........für was diese anstalten???
Titel: Re: e-ikamet
Beitrag von: Ursy am 25. Januar 2016, 21:45:29

Ja für was.....????

Wenn ich das Ikamet nicht bekomme werde ich als "normaler" Tourist kommen und wieder die Tage zählen.

Selam Ursy
Titel: Re: e-ikamet
Beitrag von: TC Melanie am 25. Januar 2016, 22:26:51
weisst du, ich kann den frust der türken über die jahrelange willkür der deutschen behörden, oder derer im schengenraum gegenüber den türken bei der visavergabe ja durchaus verstehen. das war/ist oft menschenunwürdig wie das ablief und sicher auch heute oft noch abläuft. allerdings, selbst wenn man in türkei einheiratet, hat man heute nicht mehr automatisch die rechte wie vor 20 jahren, sondern kriegt als familienangehöriger auch nur unter auflagen den aufenthalt, genauso wie im schengenraum, wenn nicht sogar noch schlimmer. allerdings werden hierbei keinerlei systeme den landes für den einzelnen beansprucht, wie das im schengenraum für die türken oder ausländer möglich ist.
die meisten sind doch touristen in türkei, oder residenten, abgesichert finanziell, sie legen alle notwendigen unterlagen vor, sie fallen niemanden zur last, sie nutzen keine systeme die dem staat in irgendeiner weise zur last fallen würden, einfach weil man ja abgesichert sein muss.........warum muss man die leute denn so verprellen?
Titel: Re: e-ikamet
Beitrag von: TC Melanie am 07. Februar 2016, 15:08:49
Eben wurde in den Nachrichten berichtet , dass nächste Woche neu über die aufenthaltsregelungen abgestimmt werden soll.
Titel: Re: e-ikamet
Beitrag von: Ursy am 07. Februar 2016, 17:28:40
Hallo  :ciao:

Dann bin ich mal gespannt wie sie das mit der Krankenversicherung regeln. Schweizer Krankenversicherungen werden nämlich nicht anerkannt weil kein Staatsvertrag/-Abkommen zwischen der Türkei und der Schweiz besteht. Ich muss mich zwingend in der Türkei versichern obwohl ich sehr gut versichert bin in der Schweiz und Auslandsversicherungsbeleg und Police vorgelegt habe. Alle meine Belege und Policen werden nicht akzeptiert. Direkt mit der Krankenkasse wollten sie nicht telefonieren (in türkisch!) und eine Bestätigung faxen kann meine Krankenkasse auch nicht, da per Fax nichts angenommen wird.
Zur Zeit wäre die Türkische Versicherung für eine Frau 61jährig TL 1650.- und mit 65 Jahren TL 2900.- und das jedes Jahr! um das Ikamet zu verlängern.
Sie sagten mir, ich solle das Formular T10 (wie für D) ausfüllen...und haben nicht gemerkt dass ich einen Schweizer Pass habe.... obwohl ich das Ikamet schon 5 Jahre besitze. Die Infos habe ich von der SGK Türkei erhalten.
Bin mal gespannt was da alles geregelt wird...

LG Ursy
Titel: Re: e-ikamet
Beitrag von: TC Melanie am 07. Februar 2016, 17:32:32
ich auch ursy, angeblich soll es dabei auch um die arbeitserlaubnis gehen.

Zitat
Zur Zeit wäre die Türkische Versicherung für eine Frau 61jährig TL 1650.- und mit 65 Jahren TL 2900.- und das jedes Jahr! um das Ikamet zu verlängern.
ist man für das ikamet eignetlich verpflichtet sich bei der SGK zu versichern? die privaten sind doch oft wesentlich besser und auch günstiger?!?
Titel: Re: e-ikamet
Beitrag von: Ursy am 07. Februar 2016, 17:40:55

Du musst die Grundversicherrung haben. Die ist altersabhängig. Je älter desto teurer. Habe keine günstige Versicherung gefunden.

Selam Ursy
 
Titel: Re: e-ikamet
Beitrag von: TC Melanie am 07. Februar 2016, 17:48:44
auch bei der staatlichen?
Titel: Re: e-ikamet
Beitrag von: Ursy am 07. Februar 2016, 18:04:27

Der Herr auf der SGK war nicht sehr freundlich und schon gar nicht hilfsbereit. Muss der Sache noch nachgehen.
Titel: Re: e-ikamet
Beitrag von: TC Melanie am 07. Februar 2016, 22:41:52
ich dachte immer die SGK ist sowas wie die gesetzliche mit grundversorgung ohne altersbegrenzung und allem  :-\ allerdings haben wir uns damit noch nie auseinander gesetzt, da bülent dieselbe absicherung möchte wie hier in D und die privaten in türkei sind da nicht so teuer. schon aber natürlich nach alter geregelt und selektierbar nach leistungen.
Titel: Re: e-ikamet
Beitrag von: TC Melanie am 19. Februar 2016, 20:56:31
das was die neuerungen zum aufenthaltsrecht betraf, ging nur um die syrer im land!
Titel: Re: e-ikamet
Beitrag von: Hexe am 11. März 2016, 16:56:46
Ich bin jetzt mal positiv überrascht. Ich habe mein Ikamet auf den Tag genau nach 2 Wochen bekommen. Gekostet hat es 300 Lira.
Titel: Re: e-ikamet
Beitrag von: TC Melanie am 15. September 2017, 22:21:53
Ich stelle jetzt mal den Text zum besseren Verständnis ein :


Zitat
Unbefristete Aufenthaltstitel erlöschen bei einem längeren Auslandsaufenthalt wie folgt:

eine Niederlassungserlaubnis (bis zum 31.12.2004 ausgestellt als unbefristete Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsberechtigung) nach mindestens sechs Monaten ununterbrochener Abwesenheit vom Bundesgebiet,

eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG bei einem Aufenthalt von mindestens zwölf aufeinander folgenden Monaten außerhalb der Europäischen Union (oder in Dänemark, Großbritannien und Irland) oder bei einem durchgehenden Aufenthalt von mindestens sechs Jahren in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union (außer in Dänemark, Großbritannien und Irland).

Diese Erlöschensfristen gelten für diejenigen Inhaber von unbefristeten Aufenthaltstiteln nicht, die

entweder in ehelicher Lebensgemeinschaft mit einem bzw. einer deutschen Staatsangehörigen leben oder
sich seit mindestens 15 Jahren im Bundesgebiet aufgehalten haben und deren Lebensunterhalt gesichert ist sowie für deren Ehegatten mit einem unbefristeten Aufenthaltstitel



Für eine reibungslose Wiedereinreise wird in diesen Fällen auf Antrag vor oder nach der Ausreise eine Bescheinigung ausgestellt, die zum Nachweis des Fortbestandes der Niederlassungserlaubnis oder Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG dient.


Reyhan
n´abend reyhan,
du bist doch gesetzesprofi!
gilt diese 15 jahre UND der gesicherte unterhalt, oder reichen die 15 jahre, damit das nicht erlischt? an wen muss man sich wenden für diese bescheinigung, an die behörde des aktuellen wohnsitzes oder an die, die die NE ausgestellt hat?
Titel: Re: e-ikamet
Beitrag von: Reyhan am 25. September 2017, 08:21:58
...hier eine ganz gute Übersicht :

https://service.berlin.de/dienstleistung/324921/ (https://service.berlin.de/dienstleistung/324921/)

Ansonsten empfehle ich http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi (http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi) und die Suchfunktion nach § 51

http://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__51.html (http://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__51.html)

Bitte auf den Unterschied NE und DA-EG achten. Unterschiedlich interpretiert wird auch der Begriff " gesicherter Lebensunterhalt"

Reyhan
Titel: Re: e-ikamet
Beitrag von: TC Melanie am 25. September 2017, 08:36:45
danke! hat sich inzwischen erledigt, aber gut zu wissen.