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Türkei - Land und Leute => Leben und Wohnen in Türkei! => Thema gestartet von: TC Melanie am 22. März 2016, 07:46:58

Titel: Rente in der Türkei durch Einmalzahlung
Beitrag von: TC Melanie am 22. März 2016, 07:46:58
Die Gesetzgebung bezüglich der Rente im Wege der „Einmalzahlung“, ist eine in das türkische Sozialversicherungssystem integrierte Regelung. Nach den Bestimmungen des Türkischen Gesetzes Nr. 3201, können sich die im Ausland lebenden türkischen Staatsbürger für die Dauer in der sie im Ausland leben und dies belegen können, durch eine Einmalzahlung rückwirkend für die fehlenden Tage in der türkischen Sozialversicherung verschulden.

hier gehts weiter...... clickme (http://se-legal.de/rente-in-der-tuerkei-durch-einmalzahlung/)
Titel: Re: Rente in der Türkei durch Einmalzahlung
Beitrag von: Arkadas am 22. März 2016, 09:33:34
Verschulden? Oder das Konto anpassen?
Titel: Re: Rente in der Türkei durch Einmalzahlung
Beitrag von: TC Melanie am 22. März 2016, 09:46:04
das ist blöd übersetzt. das konto anpassen ist besser ausgedrückt.
also man muss so und soviel einzahlen, dass man das dann mal bekommt mit 55. ist nicht die welt, aber mit bezahltem dach übern kopf, verhungert man nicht damit und gibt doch ein stück weit sicherheit!