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Türkei - Land und Leute => Interessante Webseiten! => Thema gestartet von: Carlos am 15. Mai 2016, 15:39:27

Titel: Fluggasthelfer-Portale
Beitrag von: Carlos am 15. Mai 2016, 15:39:27
Finanztest testete Fluggasthelfer-Portale welche helfen Ansprüche auf Entschädigung nach der europäischen Fluggastrechteverordnung [Verordnung (EG) Nr. 261/2004] bei Verspätung, Flugausfall und Überbuchung gegenüber der verantwortlichen Airlines geltend zu machen.
Es wurde 2 Arten von Anbietern getestet, einmal Fluggasthelfer welche für den Passagier die Entschädigung eintreiben sowie welche die dem Reisenden die Forderung abkaufen.

Im Erfolgsfall: Rechnen Sie mit 25 bis 30 Prozent der Entschädigung (+Mehrwertsteuer), die der Dienst für Sie erstreitet – egal, ob der Fall vor Gericht geht oder nicht. Wenn der Fluggasthelfer die Entschädigung von der Airline erhält, zieht er seine Erfolgsprovision ab und überweist Ihnen den Rest.


Getestet wurden:

- EUClaim
- Fairplane
- flug-verspätet.de
- refund.me
- Flightright
- Flugrecht
- flug-Rechte.de
- Claim Flights
- EUFlight
- Airhelp

Quelle, die Test-Ergebnisse und weitere Infos auf finanztip.de  :beitrag: (http://www.finanztip.de/fluggasthelfer/?utm_source=CleverReach&utm_medium=email&utm_campaign=KW201619&utm_content=Mailing_6540835).
Dort sind auch alle getesteten Fluggasthelfer-Portale verlinkt.




Sicher keine schlechten Annbieter/Helfer um die Rechte durchzusetzen. Ich persönlich würde eine kostenlose Ersteinschätzung z.B. bei der Advocatur Wiesbaden >> klick << (http://www.reiserechtsexperte.de/ersteinschaetzung.html) und deren Hilfe bevorzugen.

Titel: Re: Fluggasthelfer-Portale
Beitrag von: malbun am 15. Mai 2016, 20:28:17
Sicher keine schlechten Annbieter/Helfer um die Rechte durchzusetzen. Ich persönlich würde eine kostenlose Ersteinschätzung z.B. bei der Advocatur Wiesbaden >> klick << (http://www.reiserechtsexperte.de/ersteinschaetzung.html) und deren Hilfe bevorzugen.
und ich einen auf Reiserecht spezialisierten Anwalt. Unsere Forderungen wurden innert 3 Wochen nach Einschaltung des Anwalts überwiesen. Die Kosten für den Anwalt musste auch die Fluggesellschaft übernehmen.
Titel: Re: Fluggasthelfer-Portale
Beitrag von: Carlos am 15. Mai 2016, 20:31:10
 thumbsup

Im Erfolgsfall muss die Airline die Kosten auch für den RA übernehmen. Dazu muss man sie "in Verzug gesetzt" haben d.h. (so habe ich es gelesen) man muss seine Ansprüche bei der Airline geltend machen. Sollte diese ablehnen kann man einen RA beauftragen und die Airline muss, im Erfolgsfall, auch diese Kosten tragen.

Der Link zur Advocatur Wiesbaden führt zu einem bekannten Anwalt für Reiserecht.  :)