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Türkeiforum - Touristik - Reisenews - Veranstalter - Airlines - Reiserecht => Reiserecht - Urteile! => Thema gestartet von: Carlos am 07. Juli 2016, 19:17:28

Titel: TUI darf für Pauschalreisen keine 40% Anzahlung verlangen
Beitrag von: Carlos am 07. Juli 2016, 19:17:28
Bereits 2013 hate das OLG Celle entschieden, dass eine Anzahlung von 40% des Reisepreises die Kunden unangemessen benachteiligt und daher unzulässig sei. Vom Bundesgerichtshof wurde das Urteil jedoch teilweise aufgehoben. Ausnahmswise könne eine Anzahlung von mehr als 20% des Reisepreises zulässig sein, falls das Unternehmen selbst entsprechend hohe Vorleistungen erbringe. Deshalb erhandelte das OLG Celle den Fall erneut. Es wurde geprüfet, ob TUI tatsächlich Vorleistungen von mindestens 40% für die betroffenen Reisen erbringt.


Entschieden wurde nun: (allerdings noch nicht rechtskräftig):

Der Reiseveranstalter TUI darf für Pauschalreisen keine Anzahlung in Höhe von 40% des Reisepreises verlangen. Das hat das Oberlandesgericht Celle nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) entschieden (Urteil vom 23.06.2016, Az.: 11 U 279/12, nicht rechtskräftig). Der Reiseveranstalter habe vor Gericht nicht nachweisen können, dass die eigene Vorleistung die Höhe der Anzahlung rechtfertigt, erläutert der Verband.

Im Ergebnis habe das OLG damit an seinem Urteil von 2013 festgehalten und der Klage des vzbv in vollem Umfang stattgegeben.


Quelle: beck-aktuell  :beitrag: (http://rsw.beck.de/aktuell/meldung/olg-celle-tui-darf-fuer-pauschalreisen-keine-40-prozent-anzahlung-verlangen)


Das Urteil, veröffentlicht vom Bundesverband der Verbraucherzentralen, gibt's >> hier als pdf <<  cheffin (http://www.vzbv.de/sites/default/files/urteil_tui_deutschland_olg_celle_anzahlung.pdf)