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Türkeiforum - Touristik - Reisenews - Veranstalter - Airlines - Reiserecht => Reiserecht - Urteile! => Thema gestartet von: Carlos am 07. Dezember 2016, 13:55:02
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Ein Reiseveranstalter muss nach einem unverschuldeten Unfall beim Hoteltransfer den Reisepreis erstatten. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag entschieden. Der u.a. für das Reiserecht zuständige X. Zivilsenat gab damit zwei Ehepaaren Recht, die im Dezember 2013 in der Türkei beim Transfer vom Flughafen zum Hotel verletzt worden waren (Urt. v. 06.12.2016, Az. X ZR 117/15 und X ZR 118/15). Ein Geisterfahrer war bei dem Transfer, der im Preis inbegriffen war, in ihren Bus gekracht .....
Aus Sicht von Prof. Dr. Ernst Führich hat der BGH zu Recht den Veranstalter zur Rückzahlung des gesamten Reisepreises verurteilt. "Der BGH bestätigt die bisher überwiegend von der Rechtsprechung - wie dem LG Koblenz, OLG Celle, dem LG Frankfurt/Main - vertretene Meinung, dass ein Transferunfall stets ein Reisemangel ist, auch wenn der Unfall unverschuldet ist." ....
..... Der Urlauber trage nur dann für private allgemeine Lebensrisiken die Verletzungsgefahr, wenn die Risiken nicht reisespezifisch sind und nichts mit den gebuchten Leistungen zu tun haben, so der Reiserechtler ...
Quelle und ausführlich zu lesen auf lto.de :beitrag: (http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bgh-x-zr-117-15-reiseveranstalter-muss-reisepreis-erstatten-transferunfall-unverschuldet/)
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wir haben bald amerikanische verhältnisse!