Reiseland Türkei - Deine Infocommunity!
Türkeiforum - Touristik - Reisenews - Veranstalter - Airlines - Reiserecht => Reiserecht - Urteile! => Thema gestartet von: Carlos am 26. Juli 2017, 21:36:04
-
Fluggesellschaft haftet, wenn sich ein Flug (in diesem Fall von München nach Antalya) wegen der Flugangst von Passagieren verzögert: 4 Kläger bekommen von der beklagten Fluggesellschaft eine Ausgleichszahlung.
Die Beklagte vertrat jedoch die Ansicht, die Verspätung beruhe auf außergewöhnlichen Umständen, weshalb sie nicht zu einer Ausgleichszahlung verpflichtet sei. Zunächst habe sich der Abflug nämlich nur um 1 Stunde und 35 Minuten verspätet, da während der Vorbereitung des Fluges die Motorkontrollleuchte des Flugzeugs aufgeleuchtet habe. Daraufhin habe eine Steckverbindung überprüft und gesäubert werden müssen, wodurch das technische Problem behoben worden sei.
Erst jetzt, da der Flug beginnen hätte können, habe eine Familie wegen des bereits behobenen technischen Defekts das Flugzeug aus Flugangst verlassen wollen. Das Gepäck dieser Passagiere habe daraufhin wieder ausgeladen werden müssen.
Quelle: wochenblatt.de :beitrag: (http://www.wochenblatt.de/nachrichten/freising/regionales/Flughafen-Erding-Flugangst;art1178,452571)
>> Klick << (https://www.justiz.bayern.de/gericht/ag/ed/presse/archiv/2017/05820/index.php) zur Pressemittleilung des Amtsgerichts Erding
-
ja isses wahr! gibts noch leute die noch mehr angst haben wie ich?!?