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Türkei - Land und Leute => Allgemeines zum Thema Reisen und Türkei zur Diskussion und noch viel mehr! => Thema gestartet von: TC Melanie am 07. August 2017, 13:28:55
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Ältere Menschen, die von Grundsicherung leben, dürfen sich nun nicht mehr länger als vier Wochen im Ausland aufhalten - ohne ihre Bezüge zu verlieren. Diese Änderung wurde bereits im Dezember 2016 bei der Reform von SGB II und XII beschlossen und trat am 1. Juli 2017 in Kraft.
Ab dem 1. Juli 2017 gilt für ältere Menschen, die von Grundsicherung leben, dass sie sich nicht länger als vier Wochen im Ausland aufhalten dürfen, ohne ihre Bezüge zu verlieren.
Die ersten Rentner erhielten nun entsprechende Briefe vom Sozialamt.
Im SGB XII § 41a „Vorübergehender Auslandsaufenthalt“ heißt es:
"Leistungsberechtigte, die sich länger als vier Wochen ununterbrochen im Ausland aufhalten, erhalten nach Ablauf der vierten Woche bis zu ihrer nachgewiesenen Rückkehr ins Inland keine Leistungen.“
http://www.epochtimes.de/politik/deutschland/rentner-duerfen-nicht-laenger-als-vier-wochen-ins-ausland-ohne-ihre-bezuege-zu-verlieren-a2183168.html
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbxii/41a.html