Reiseland Türkei - Deine Infocommunity!
Türkeiforum - Touristik - Reisenews - Veranstalter - Airlines - Reiserecht => Reiserecht - Urteile! => Thema gestartet von: TC Melanie am 13. Oktober 2017, 08:24:42
-
Es zahlt das Unternehmen, bei dem der Flug gebucht wurde
BGH-Urteil Fluggastrechte bei ‘Wet Lease’: Es zahlt das Unternehmen, bei dem der Flug gebucht wurde
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Anspruch auf Ausgleichsleistung nach der Fluggastrechteverordnung nicht gegenüber dem Luftfahrtunternehmen, dessen Flugzeug und Besatzung aufgrund einer "Wet-Lease-Vereinbarung" eingesetzt wurden, geltend zu machen ist, sondern gegenüber dem Luftfahrtunternehmen, bei dem der Fluggast den Flug gebucht hat.
http://www.tourexpi.com/de-de/news/bgh-urteil-fluggastrechte-bei-wet-lease-es-zahlt-das-unternehmen-bei-dem-der-flug-gebucht-wurde-137092.html
:victory:
-
Hab ich das richtig verstanden?
Wenn ich über die Swiss HP einen Flug buche, dieser aber durch die Fluggesellschaft XY ausgeführt wird.
Muss Swiss dafür gerade stehen?
-
jep, so isses!