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Türkeiforum - Touristik - Reisenews - Veranstalter - Airlines - Reiserecht => Reiserecht - Urteile! => Thema gestartet von: Barbara06 am 22. Februar 2008, 19:16:30
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In einem Reisekatalog angegebene Entfernungen zum Beispiel zwischen Hotel und Strand beziehen sich üblicherweise auf die Luftlinie. Werden ausdrücklich Treppen erwähnt, kann die tatsächliche Strecke auch länger sein.
In einem solchen Fall liegt kein Reisemangel vor, für den der Veranstalter haften müsste. Das hat das Amtsgericht Duisburg entschieden (Az.: 51 C 5236/06), wie die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Fachzeitschrift «ReiseRecht aktuell» berichtet.
© 2008 dpa - Deutsche Presse-Agentur
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In einem Reisekatalog angegebene Entfernungen zum Beispiel zwischen Hotel und Strand beziehen sich üblicherweise auf die Luftlinie.
auf die angegebenen Meter verlasse ich mich schon lange nicht mehr ;D, ich hätte da schon gern sehr genaue Angaben. :)
Ich erinnere mich immer noch sehr ungern an unseren zwangsverfrachteten Urlaub ins Grand Side :motz: :motz: :motz:
Die Parkanlage zu durchqueren dauert auch nen halben Tag :dance: :motz: und das habe ich mir im gesamten Urlaub nur einmal angetan :motz:
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Ute ich glaub im Adam und Eve haben sie so kleine Golfcaddies mit denen sie einen hin und her kutschieren ( wenn ich mich nicht verguckt habe ).
Das wäre doch was für Dich,oder ?? :D :D
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Ute ich glaub im Adam und Eve haben sie so kleine Golfcaddies mit denen sie einen hin und her kutschieren ( wenn ich mich nicht verguckt habe ).
Das wäre doch was für Dich,oder ?? :D :D
wer weiß ob die immer in Betrieb sind Babs, ich gehe da liebe auf Nummer sicher :freu:
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Huhu Barbara! :)
Hier die aus dem ELA mit Schutz und ohne.
lg Thomas :love: