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Türkeiforum - Touristik - Reisenews - Veranstalter - Airlines - Reiserecht => Reiserecht - Urteile! => Thema gestartet von: Barbara06 am 24. Februar 2008, 09:24:48

Titel: Keine Urlaubsfreude im Einzelzimmer
Beitrag von: Barbara06 am 24. Februar 2008, 09:24:48
Wird ein Urlauber-Ehepaar statt in den gewünschten und bestätigten je einem Doppel- in zwei halb so großen Einzelzimmern untergebracht, so kann es eine Reisepreisminderung um 25 Prozent verlangen. Da die Reise durch die falsche Belegung, die nicht behoben werden konnte, "erheblich beeinträchtigt" wurde (ein gemeinsames Schlafen in den Einzelbetten war nicht möglich), steht den Eheleuten außerdem Schadenersatz wegen entgangener Urlaubsfreude zu. Vom Landgericht Duisburg zuerkannt wurden 22 Euro pro Person und Urlaubstag für die gesamte Reisezeit (Az.: 4 O 526/05).

wob WOG., wob 
Titel: Re: Keine Urlaubsfreude im Einzelzimmer
Beitrag von: Ute13 am 24. Februar 2008, 09:35:27


hätten die nicht eigentlich den Einzelzimmerzuschlag nachzahlen müssen  :ironie:
Titel: Re: Keine Urlaubsfreude im Einzelzimmer
Beitrag von: Manu am 24. Februar 2008, 09:54:41
Vor allem kommt dann auch noch die frage auf: zu dir, oder zu mir?
:D
Titel: Re: Keine Urlaubsfreude im Einzelzimmer
Beitrag von: Ute13 am 24. Februar 2008, 10:17:29


mich hätte ja schon mal das Alter interessiert, dann hätte man entscheiden können, ob das wirklich "erheblich beeinträchtigt" war.  ;D
Titel: Re: Keine Urlaubsfreude im Einzelzimmer
Beitrag von: Manu am 24. Februar 2008, 10:27:53
wahrscheinlich waren sie eh froh darüber und kohle gabs dafür auch noch  ;D
Titel: Re: Keine Urlaubsfreude im Einzelzimmer
Beitrag von: Belek am 29. Februar 2008, 01:33:25
Wahrscheinlich hat "Er" dem Hotelier noch Bakschisch angedeihen lassen ...  ;D
Titel: Re: Keine Urlaubsfreude im Einzelzimmer
Beitrag von: TC Melanie am 29. Februar 2008, 08:17:12
du kennst dich aus  ::)
Titel: Re: Keine Urlaubsfreude im Einzelzimmer
Beitrag von: Mapprechts am 29. Februar 2008, 10:21:04
Ich fände das auch nicht so schlimm.... zwei Wochen schnarchfreie Zone. Das wäre dann wirklich Urlaub. Gut, wenn ich dafür auch noch Geld bekäme..... muß der Richter ja nicht wissen.... Aber ich würde es genießen....

LG
Birgit