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Türkeiforum - Touristik - Reisenews - Veranstalter - Airlines - Reiserecht => Reiserecht - Urteile! => Thema gestartet von: Barbara06 am 24. Februar 2008, 09:24:48
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Wird ein Urlauber-Ehepaar statt in den gewünschten und bestätigten je einem Doppel- in zwei halb so großen Einzelzimmern untergebracht, so kann es eine Reisepreisminderung um 25 Prozent verlangen. Da die Reise durch die falsche Belegung, die nicht behoben werden konnte, "erheblich beeinträchtigt" wurde (ein gemeinsames Schlafen in den Einzelbetten war nicht möglich), steht den Eheleuten außerdem Schadenersatz wegen entgangener Urlaubsfreude zu. Vom Landgericht Duisburg zuerkannt wurden 22 Euro pro Person und Urlaubstag für die gesamte Reisezeit (Az.: 4 O 526/05).
wob WOG., wob
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hätten die nicht eigentlich den Einzelzimmerzuschlag nachzahlen müssen :ironie:
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Vor allem kommt dann auch noch die frage auf: zu dir, oder zu mir?
:D
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mich hätte ja schon mal das Alter interessiert, dann hätte man entscheiden können, ob das wirklich "erheblich beeinträchtigt" war. ;D
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wahrscheinlich waren sie eh froh darüber und kohle gabs dafür auch noch ;D
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Wahrscheinlich hat "Er" dem Hotelier noch Bakschisch angedeihen lassen ... ;D
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du kennst dich aus ::)
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Ich fände das auch nicht so schlimm.... zwei Wochen schnarchfreie Zone. Das wäre dann wirklich Urlaub. Gut, wenn ich dafür auch noch Geld bekäme..... muß der Richter ja nicht wissen.... Aber ich würde es genießen....
LG
Birgit