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Türkeiforum - Touristik - Reisenews - Veranstalter - Airlines - Reiserecht => Reiserecht - Urteile! => Thema gestartet von: agabey am 09. April 2008, 10:39:10

Titel: Das war ja nicht nur wegen Schimmel..,statt .....
Beitrag von: agabey am 09. April 2008, 10:39:10
im 5*****-hotel zu landen,....

Hallo!, das waren ja ganz gravierende Mängel, und das Urteil gar keine Überraschung.

Schadensersatz bei Schimmel im Hotelzimmer

Frankfurt (dpa) Schimmelbildung im Hotelzimmer und ein überlastetes Hotelrestaurant sind «erhebliche Reisemängel» und berechtigen zu Schadensersatzforderungen.

Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Frankfurt hervor. Das Gericht gab damit der Klage zweier Türkeiurlauber statt und sprach ihnen 60 Prozent des Reisepreises als Schadensersatz «für entgangene Urlaubsfreuden» zu (Az.: 30 C 3774/06-24).

Statt - wie gebucht - in einem Fünf-Sterne-Hotel waren die Urlauber nach ihrer Ankunft in einem Etablissement untergebracht worden, in dem es zu den Mängeln kam. Darüber hinaus befand sich das Ersatzhotel in einer anderen als der gebuchten Stadt und verfügte auch nicht über die angekündigte Kinderbetreuung. Darüber hinaus monierten die Urlauber das sehr klein geratene Hotelzimmer von nur 16 Quadratmeter.

Nach Ansicht des Gerichts stellten alle diese Umstände für sich genommen jeweils «erhebliche Reisemängel» dar. Wer ein Hotel der Fünf-Sterne-Kategorie buche, müsse sich nicht mit einem winzigen Zimmer in einer anderen Stadt ohne Kinderbetreuung zufriedengeben

http://www.rhein-main.net/sixcms/detail.php?template=fnp2_news_serviceline_detail&id=4442424

                                                                    Schlagzeilen können manchmal recht irreführend sein, meint     ağabey           :sun: