Reiseland Türkei - Deine Infocommunity!
Türkeiforum - Touristik - Reisenews - Veranstalter - Airlines - Reiserecht => Reiserecht - Urteile! => Thema gestartet von: Edgar am 12. April 2008, 07:45:38
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Wird eine Imbiss-Mitarbeiterin mit einem Döner beworfen und "blöde Kuh" genannt, kann sie von dem Kunden, dem der Döner nicht geschmeckt hat, kein Schmerzensgeld verlangen.
Die Richter am Amtsgericht München sahen in dem Wurf des Döners keine schwerwiegende Verletzung der menschlichen Würde und Ehre und sprachen der Klägerin kein Schmerzengeld zu (AG München 154 C 26660/07).
Quelle: express.de
Trotzdem, liebe Kinder (und Erwachsene!): Bitte nicht nachmachen!!! (schon gar nicht in der Türkei) ::)
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Ich lach mich kaputt ;D
Vielleicht ist auf diese Art auch der Song entstanden :
Ich hab ne Zwiebel auf dem Kopf ich bin ein Döner...............
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;D oder der Spruch : Döner macht schöner ;) ;)
:yippieh:
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Dann brauchen wir den ja alle nicht.
Noch schöner geht ja garnicht mehr :pfeif:
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und wer schöner ist als wir, ist bestimmt geschminkt (ist ein Sprichwort bei uns) :pfeif: :pfeif:
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;D ;D :tricky: http://de.youtube.com/watch?v=SQi3TDTpU8E&feature=related
:yippieh:
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Klasse der Link "bernie & ert" müsst ihr euch anschauen :yippieh:
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:tricky: :tricky: :tricky: hätte gestern auch zum Thema "Spiegel " gepasst :bääh: :bääh:
:yippieh:
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jaaaaaa :freu: