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Türkeiforum - Touristik - Reisenews - Veranstalter - Airlines - Reiserecht => Reiserecht - Urteile! => Thema gestartet von: Barbara06 am 19. April 2008, 05:15:22
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Für Hotelmängel, Baustellenlärm etc. haftet der Reiseveranstalter. Doch in manchen Fällen kann auch das vermittelnde Reisebüro in Regress genommen werden.
Wer einen Pauschalurlaub bucht, schließt mit dem Reiseveranstalter einen Vertrag. Das Reisebüro ist dagegen in der Regel nur der Reisemittler und haftet nicht für eventuelle Mängel. Allerdings gibt es auch Fälle, in denen das Reisebüro in die Verantwortung genommen werden kann.
Wichtig sei, dass man im Einzelfall ganz klar zwischen Reiseveranstalter und Reisebüro unterscheidet, betont Beate Wagner von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Sonst könne es sein, dass man seine Ansprüche nicht rechtzeitig bei der richtigen Stelle geltend macht.
:beitrag: (http://www.focus.de/reisen/urlaubstipps/reiserecht/pauschalurlaub-auch-reisebueros-haften_aid_295486.html)
Quelle : Focus