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Türkeiforum - Touristik - Reisenews - Veranstalter - Airlines - Reiserecht => Reiserecht - Urteile! => Thema gestartet von: suse am 12. Dezember 2008, 11:23:11
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Hannover/Wiesbaden (dpa/tmn) - Ein Reiseveranstalter muss Schadensersatz für Kindersandalen bezahlen, wenn diese extra für den Urlaub gekauft wurden, die Reise aber nicht zustande kommt. So entschied das Amtsgericht Hannover (Az.: 514 C 17158/07).
Das berichtet die von der Deutschen Gesellschaft für Reiserecht herausgegebene Fachzeitschrift «ReiseRecht aktuell». Kein Anspruch besteht für die Erstattung der Kosten eines Neopren-Shorty. Schließlich könnten solche Kleidungsstücke im Jahr darauf noch getragen werden, so dass der betreffende Urlaub nicht der einzige Zweck der Anschaffung war.
Anders sieht es bei den Kindersandalen aus: Weil Dreijährige häufig innerhalb eines halben Jahres neue, größere Sandalen brauchen, sei ein Schadensersatz gerechtfertigt, argumentierte das Gericht. Da die Klägerin die für den Urlaub gekauften Sandalen allerdings zum Beispiel bei eBay hätte anbieten können, müsse nur die Hälfte des Kaufpreises erstattet werden.
Quelle (http://www.general-anzeiger-bonn.de/index.php?k=reis&itemid=10237&detailid=534066)
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Lustig, weswegen manche Leute die Gerichte bemühen. Die Verfahrenskosten übersteigen den Streitwert um ein Vielfaches. Aber man hat ja die Advocard. bOEs
Offenbar wurde vergessen, Schadensersatz für die Sonnenmilch zu beanspruchen, die im nächsten Jahr nicht mehr haltbar ist.
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:klatsch: :klatsch: sowas bescheuertes :titanic:
oder der neue Bikini ,der nächstes Jahr nicht mehr modisch ist bOEs bOEs
:ciao: sally
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Wer klagt denn wegen so einem Driss??? Sandalen, als ob man die in D nicht brauchen würde. Und die gewinnt dann auch noch.... :wut: :wut: :wut:
Jetzt muß ich mir doch mal überlegen, was ich bisher falsch gemacht habe. Ich habe noch nie geklagt.... Hätte ich eigentlich machen müssen, denn ich habe mir unnötigerweise vor meiner SA-Reise Malarone gekauft (ein Mittel gegen Malaria) und mich auch noch mit "Peaceful Sleep" in Kapstadt eingedeckt (das ist ein Mückenabwehrmittel). Da keine Anopheles-Mücken vorhanden waren, brauchte ich die Sachen auch nicht. War ein "Schaden" in Höhe von ca. 70 Euro. Wer kennt einen guten Anwalt???
Birgit