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Türkeiforum - Touristik - Reisenews - Veranstalter - Airlines - Reiserecht => Veranstalter & Airlines => Thema gestartet von: Edgar am 09. Februar 2009, 22:25:15
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Damit die Sache nun mal Formen annimmt, rufe ich hiermit offiziell die Interessengemeinschaft der FTI-Geschädigten ins Leben.
Ziel des Zusammenschlusses ist es, sich untereinander über die weitere Vorgehensweise auszutauschen und ggf. gemeinsame rechtliche Schritte einzuleiten.
Jeder, der der "IG FTI" beitreten möchte, wird gebeten, mir per PM seine vollständigen Kontaktdaten mitzuteilen. Ich werde sodann eine Liste erstellen und diese allen Betroffenen zukommen lassen.
Es wäre wünschenswert, wenn sich ein oder zwei Leute bereiterklären würden, als Sprecher der IG zu fungieren und die organisatorische Leitung zu übernehmen.
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Ich hole das Thema nochmal nach oben.
Bisher sind 6 Leute der IG FTI beigetreten, aber das sind doch sicher noch längst nicht alle.
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Hallo Edgar,
meine Kontaktdaten sprich Email findest Du ja im Forum,
was brauchst Du denn noch konkret von mir ?
Gruß
Gitte
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Neben E-Mail-Adresse möglichst noch Name, Anschrift, Rufnummer (Angaben natürlich alle freiwillig). Sollte man sich etwa auf einen gemeinsamen Anwalt verständigen, könnte auch diesem die Liste übermittelt werden, damit er sich mit jedem von Euch unmittelbar in Verbindung setzen kann.
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ich möchte mal anmerken, dass wir die sache noch bis zum wochenende laufen lassen und dann sehn und entscheiden, welche schritte wir nun weiterhin tun werden! auch wenn das momentan für einige verwirrend sein muss, es nur zu eurem guten, da wir eine richtung reinbringen müssen :)
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Na ich weiß nicht, ob bis zum WE reicht. Denn die Einschreiben werden erst heute und morgen in München eintrudeln. Und bis die bearbeitet sind.
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Ich möchte mich nicht unnötig einmischen - aber es wäre sinnvoll, wenn Edgar alles in einer Tabelle erfassen könnte.
Dann hat man einen geordneten Überblick. Gesellschaft und Reiseziel sind ja bekannt.
Mein Vorschlag - kann ja noch ergänzt oder abgeändert werden - den folgenden Abschnitt kopieren, mit den eigenen Daten ergänzen und per PN an Edgar senden.
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Vorname:
Name:
aller in der Buchungsbestätigung genannten Reiseteilnehmer
Anschrift:
Telefon:
E-Mail:
Buchungsbestätigung:
Datum der Bestätigung:
Reisedatum:
Dauer:
Preis:
Irrtumserklärung FTI Datum:
Neues Angebot FTI Datum:
Reisedatum:
Dauer:
Preis:
RV-versichert
ja: Gesellschaft und Versicherungsnummer
nein: nicht RV-versichert
Ich möchte mich einer gemeinsamen Vertretung anschließen:
ja oder nein
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Na ich weiß nicht, ob bis zum WE reicht. Denn die Einschreiben werden erst heute und morgen in München eintrudeln. Und bis die bearbeitet sind.
ne ich mein, dass wir hier nur bis wochenende zuwarten, ob sich noch jemand meldet! wir können ja nicht jeden mitzerren! irgendwo muss ein punkt sein, - fertig! es geht hier um unsere interessen! wer da ist, ist da, wer nicht hat pech gehabt, punkt!
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Keine Einwände. Auch mit der Tabelle bin ich einverstanden. Es werden sicherlich auch einige dabei sein, die keine RV haben...so wie ich :-\ . Die muß man dann, falls mehrere Kanzleien gewählt werden, irgendwo mit unterbringen. Das senkt den Kostenfaktor der jenigen.
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Es werden sicherlich auch einige dabei sein, die keine RV haben...so wie ich :-\ . Die muß man dann, falls mehrere Kanzleien gewählt werden, irgendwo mit unterbringen. Das senkt den Kostenfaktor der jenigen.
Um hier mal einen grundsätzlichen Irrtum (ich liebe dieses Wort :o:) aufzuklären:
Eine Anwaltskanzlei und ein Gericht sind kein Kaufhaus, insofern gibt es dort weder einen Gruppen- noch einen Mengenrabatt. Auch wenn sich mehrere entschließen, ihre gleich gelagerten Interessen gemeinsam zu verfolgen, muß jeder den Anwalt einzeln mandatieren; und für jeden werden die Kosten einzeln berechnet. Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz erlaubt dabei nur bei außergerichtlicher Vertretung gewisse Spielräume. Prozessual kämen - im Falle des Unterliegens - auf jeden Kosten in unverminderter Höhe zu (neben den Kosten des eigenen auch die des gegnerischen Anwalts sowie Gerichtskosten). Wer also meint, auch ohne Rechtsschutzversicherung billisch klagen zu können (Geiz ist geil), täuscht sich gewaltig.
Der IG FTI sind bis dato 9 Personen beigetreten.
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Der IG FTI sind bis dato 9 Personen beigetreten.
das sind ja man noch nicht viel..... :o
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Nachdem FTI nun offenbar formell wirksame Anfechtungserklärungen verschickt hat, muß sich jeder Betroffene Gedanken machen, ob er weiter dagegen vorgehen möchte oder nicht.
Der IG sind nunmehr 10 Personen beigetreten, meinereiner nimmt noch bis morgen Anmeldungen entgegen, dann wird die Liste den betreffenden Leuten zur internen Beratschlagung übermittelt.
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Danke Edgar :lieb:
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Auch ich danke, Edgar !
Wir sollten nur daran denken, daß einige von uns bereits Ende der nächsten Woche zum Mädelstrip unterwegs sind.....
Gruß
Gitte
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ich würde auch sagen, dass das am montag auf den weg gebracht sein sollte!
wenn ich nochmal was zum thema anwalt sagen dürfte, - natürlich müsst ihr das unter euch entscheiden, - aber ich bin der meinung, oder so halte ich es für mich, ich muss jemanden haben, den ich kenne, und dem ich vertrauen kann! unter euch sind ja einige, die gute adressen im bekanntenkreis auch haben, ihr kennt sie, ihr wisst sie schätzen, und man kann auch mal ein privates wort ohne juristendeutsch austauschen. vielleicht wäre das die bessere alternative!
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Ich schliesse mich da der mel uneingeschränkt an !
Finde es auch besser wenn jemand einen guten Anwalt kennt und ihm vertraut das wir uns dem vielleicht anschliessen wenn das möglich ist.
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Leider kenn ich keinen Anwalt :'(
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Da ich ja selbst aus dieser Branche stamme ( allerdings nur Schwerpunkt Miet,-Jugend- und Arbeitsrecht), habe ich vorhin mit einem Freund und auch einer guten Bekannten gesprochen, die gemeinsam in einer großen ( und recht bekannten ) Kanzlei hier in Essen tätig sind. Der Freund wird sich am Montag morgen meine Unterlagen anschauen, d(ie ja mit Euren identisch sind...) und mir dann seine Meinung dazu sagen.
Es handelt sich um die Kanzlei Lütkehaus&Steding mit x-ensiebzig Fachanwälten in Essen ( wer mag, kann ja mal nachgoogeln und ich denke, die würden auch ein Sammelmandat übernehmen. wenn ich sie darum bitte !
Aber das ist natürlich Eure Entscheidung !
Lieben Gruss
Gitte
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Gitte, das wäre ganz lieb von Dir :lieb:
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Ja Gitte das wäre toll !!
Wir müssten dann nur auch bald in die Puschen kommen bevor wir abdüsen..... :hexe: :hexe:
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Montag vormittag weiß ich mehr und würde Euch dann selbstverständlich Bericht erstatten...
Gruß Gitte, dier auch in eigenem Interesse an einer raschen "Fortsetzung" gelegen ist.
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:kuss: :kuss: :kuss:
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von mir auch l :kuss:
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...Danke Gitte, das hört sich gut an.
Wir, ich und meine Freundin, (Kontaktdaten sind ebenfalls bei Edgar) würden uns anschließen.
:ok: LG, Ulla
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....ich habe noch eine Frage.
Müssen diejenigen, die eine Rechtschutzversicherung haben, bei ihrer Versichungsgesellschaft vorher anfragen,
ob sie die Kosten im Falle einer Klage übernimmt?
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Ich habe hier nochmal was für Euch gefunden:
http://www.anwalt.de/rechtstipps/ratgeber/pauschalreisen-teil-1.html#nachtraegliche_preiserhoehung
Auszug:
"Der Gesetzgeber hat jedoch dem wirtschaftlichen Risiko des Reiseveranstalters Rechnung getragen und in § 651a Absätze 4 und 5 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) Ausnahmen geschaffen. Eine wirksame Preiserhöhung zwischen Buchung und Reiseantritt ist danach jedoch nur möglich, wenn alle nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt sind, und zwar:
* der Veranstalter sich das Recht zur Preiserhöhung im Vertrag mit genauen Angaben zur Berechnung des neuen Preises ausdrücklich vorbehalten hat. In der Regel geschieht dies in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
* der Reiseveranstalter in der Reisebestätigung darauf hingewiesen hat.
* zwischen dem Zeitpunkt der Reisebestätigung und dem vereinbarten Reisetermin mehr als vier Monate liegen (§ 651 a Absatz 4 in Verbindung mit § 309 Nr. 1 BGB).
* die Erhöhung wegen
- Verteuerung von Beförderungskosten (z. B. Treibstoffzuschläge),
- Änderung der Abgaben für bestimmte Leistungen (z. B. Hafen- und Flughafengebühren) oder
- Änderung der für die betreffenden Reise geltenden Wechselkurse erfolgt.
* ersichtlich ist, wie sich eine den Reiseveranstalter treffende Kostenmehrbelastung auf den Reisepreis ursächlich auswirkt. Die Darlegungs- und Beweislast hierfür trifft den Veranstalter.
* der Reiseveranstalter dem Reisenden unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund die Preiserhöhung erklärt hat (§ 651 Absatz 5 BGB).
* dem Reisenden die Erklärung zur Erhöhung spätesten mit Ablauf des 21. Tages vor dem vereinbarten Abreisetermin zugegangen ist."
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Danke Sina, aber darum geht's hier nicht. FTI beruft sich nicht auf § 651 a BGB, sondern auf § 119 Abs. 1 BGB.
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Aber der § 651 gilt doch für die trotzdem o.O
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Nö. Nicht, wenn sie den Vertrag wegen Irrtums anfechten. Dann wäre bei wirksamer Anfechtung der Vertrag rückwirkend unwirksam und es gäbe keinen Preis mehr, den man unter den Voraussetzungen des § 651 a Abs. 4 und 5 BGB erhöhen könnte. FTI hat vielmehr ein völlig neues Angebot unterbreitet.
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....ich habe noch eine Frage.
Müssen diejenigen, die eine Rechtschutzversicherung haben, bei ihrer Versichungsgesellschaft vorher anfragen,
ob sie die Kosten im Falle einer Klage übernimmt?
Das solltest Du auf jeden Fall tun, kurz den Fall schildern und wenn das okay kommt ( wovon ich ausgehe ) dann eine Vorgangsnummer geben lassen, ist dann einfacher bei der Abrechnung.
Eines würde ich gerne noch sagen :
Es ist der Anwalt m e i n e s Vertrauens, es muss nicht auch Eure Meinung sein und vor allen Dingen kann ich eines nicht geben, nämlich eine Erfolgsgarantie ! ((Das kann wohl niemand, wenn er ehrlich spricht...)
Wenn jemand diese Erwartungshaltung hat, sollte sich dann besser dann einen eigenen Anwalt seines Vertrauens suchen.
Lieben Gruss und schönen Abend an alle !
Gitte
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da jetzt nun der Weg mit dem Anwalt kommt, stehen wir leider dumm da, weil keine RV vorhanden. So stellt sich die Frage für uns: machen wir weiter, was für Kosten kommen auf uns zu, was nützt es uns wenn die die eine RV haben und gewinnen wir aber nicht weiter machen konnten wegen den Kosten. Am Ende mehr bezahlen (Anwaltskosten)als die Reise überhaupt wert gewesen wäre (regulärer Preis).
"Was tun sprach Zeus" :-\
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HI
Die frage stellt sich uns auch: :tja:
da jetzt nun der Weg mit dem Anwalt kommt, stehen wir leider dumm da, weil keine RV vorhanden. So stellt sich die Frage für uns: machen wir weiter, was für Kosten kommen auf uns zu, was nützt es uns wenn die die eine RV haben und gewinnen wir aber nicht weiter machen konnten wegen den Kosten. Am Ende mehr bezahlen (Anwaltskosten)als die Reise überhaupt wert gewesen wäre (regulärer Preis).
"Was tun sprach Zeus" :-\
Wir möchten die Kostenfrage auf 500 Euro begrenzen
Ist das überhaupt möglich?? :kleingedrucktes:
Grüße Bodo
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Nicht unbedingt. Nach meinem Rechtsempfinden und auch nach dem, was ich aus der Praxis kenne, müsstet Ihr theoretisch die Klage gewinnen. Aber ich bin leider nicht der Richter, der in Eurem Fall entscheidet. Konsequent und richtig wäre es, den Klageweg zu gehen - denn solch einem Geschäftsgebahren gehört ein Riegel vorgeschoben. Stressfreier, einfacher (und für nichtrechtschutzversicherte billiger) ist die Variante der Nichtannahme des neuen Angebotes von FTI. Verzicht auf die Reise und Verzicht auf sein zu 99,9% bestehendes Recht.
Ohne Rechtschutzversicherung würde ich persönlich zähneknirschend einen Rückzieher machen und den Veranstalter künftig weiträumig meiden und sämtlichen Freunden, Bekannten und Kollegen erzählen, wie es es mir ergangen ist. Mit Rechtschutz und Deckungszusage würde ich allerdings richtig die Sau rauslassen.
Aber das muss jeder für sich selbst entscheiden. Geht es ums Prinzip? Klagen - was auch immer es letztendlich kosten mag. Geht es ums Geld? Lieber was anderes suchen und sich selbst Stress und Schreibkram ersparen. Bis zur entgültigen Entscheidung kann sehr viel Zeit ins Land gehen... :'(
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Ohne Rechtsschutzversicherung bleibt auch noch der Weg über die Verbraucherberatung.
Eins zeigt die Geschichte mal wieder, ohne Rechtsschutzversicherung gehts heute nicht mehr. Wobei das Problem hier noch harmlos ist, man kann ganz schnell in Situationen kommen, wo es um Hunderttausende geht oder um lebensnotwendige Angelegenheiten wie Wohnung/Haus oder Arbeitsplatz.
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Sicher. Oft genug wird die Rechtsschutzversicherung aber auch "mißbraucht", indem wegen jedem Fliegenschiß vor den Kadi gezogen wird. Man muß die gezahlten Beiträge ja wieder rausholen.
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Jepp - solche Fälle habe ich selbst bearbeitet, bevor sie beim Gericht gelandet sind. Die Gerichte sind überlastet mit Kleinkram. Da wurden z. B. Reiseveranstalter verklagt, weil man in einem türkischen Hotel gelegentlich (je nach Windrichtung) den Muezzin singen hörte und der böse Kundendienstmitarbeiter deshalb nix erstatten wollte... Das Hotel wurde im Katalog als "Zentral gelegen" beschrieben - und zu einem türkischen Zentrum gehört nunmal auch eine Moschee. Wesentlich erträglicher als Disco- und Kneipenlärm, den man bei zentraler Hotellage auch mit einplanen muss.
Die Klage wurde übrigens abgewiesen. Aber man war ja rechtschutzversichert und konnte es einfach mal probieren :klatsch:
Nur schade, die Leute, die ein echtes Problem haben, darunter leiden und lange auf eine Entscheidung in ihrem Fall warten müssen... :-\
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Also ich muss mir das Einverständnis meiner Versicherung holen, bevor ich zum Anwalt gehe. Sie schätzen die Erfolgsaussichten ein und nur wenn sie ok geben, erfolgt eine Kostenübernahme.
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Danke für den Tip,werde heute gleich mal anrufen!
lg babs
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Außerdem muss man auch mal den Streitwert betrachten, nach welchem sich ja wohl die Gerichts- als auch die Anwaltskosten errechnen.
Da der nicht so riesig groß ist, können da auch keine horrenden Rechnungen draus entstehen.
Und wenn wir es als Sammelklage einreichen, dürften sich die Kosten auch um einiges verringern pro Kläger.
Gruß
Gitte
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Und wenn wir es als Sammelklage einreichen, dürften sich die Kosten auch um einiges verringern pro Kläger.
Es wurde schon mehrfach darauf hingewiesen, daß es in Deutschland keine Sammelklagen gibt.
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Edgar, das ist so nicht richtig.....z.B. hier in Velbert ( es ist ein Kartellgericht ) machen wir das häufig so, zumindest wenn es mehrere Beklagte gibt ( weil ich immer auf der guten Seite des Tisches sitze...), man kann sehr wohl die Fälle zusammenziehen, das muss nur beantragt werden ( Massenklage). Vielleicht habe ich das nicht korrekt ausgedrückt, aber für Nichtjuristen ist das einfacher zu verstehen.... aber ich werde am Montag dann auch noch den zu erwartenden Kosten fragen, okay ????.
Mann kann natürlich auch einen Musterprozeß führen, dessen Urteil dann bindende Wirkung ( ebenfalls auf Antrag ) die die anderen Geschädigten hat,
Gruß
Gitte
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Gitte, es gibt auch keine Massenklage. Du meinst offenbar die Prozeßverbindung, wenn mehrere Verfahren, in denen es um die gleichen Sach- und Rechtsfragen geht, zusammen verhandelt werden.
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Es mag sein, daß es in den Bundesländern unterschiedliche Namen hat, hier wird es tatsächlich so genannt.(Schon anhand des Kartellgerichts siehst Du, daß die Uhren hier anders ticken...)
Aber ich habe heute morgen keine Lust, semantische Wortspaltereien zu betreiben, oder politisch korrekte Begriffe zu finden, sondern wollte lediglich einen kleinen Hinweis geben.
Es kann ja jeder für sich entscheiden, was er/sie tut und wen er beauftragt.
Gruß
Gitte
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Die ZPO ist kein Landesrecht, sondern Bundesrecht, und ich betreibe hier keine semantischen Wortspaltereien, sondern möchte nur davor warnen, bei den nicht rechtsschutzversicherten Leuten falsche Hoffnungen zu wecken. Denn die Prozeßverbindung wirkt sich nicht kostenmindernd aus.
Unterhalte Dich mit dem Anwalt, und wenn Du dann umfassend informiert bist, kannst Du gerne nähere und kompetentere Auskünfte zur weiteren Vorgehensweise geben. Alles andere verwirrt nur unnötig.
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Hallo !
Ich habe nun meine Rechtsschutzvers. angerufen und denen den Fall geschildert,sie wollte auch Datum der Anfechtung wissen usw. und hat mir nun die Kostenübernahmezusage direkt gefaxt.
So hat der Vorgang dort auch schon ein AZ und der Anwalt setzt sich im weiteren Vorgehen direkt mit meiner RV auseinander.
LG Babs
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@Edgar und Gitte, was gebt Ihr nun den NICHT RV versicherten für einen Rat?? Wie ist das jetzt nach deren Ablehnung zu meinem Einspruch, hat man da wieder eine Frist??
Fragen über Fragen....
LG Iris
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:ciao:,
ich hab es wie Barbara06 gemacht, RV informiert, "unser gemeinsamer Anwalt"
setzt sich dann mit der RV jedes einzelnen auseinander.
:vielglück:
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Ich habe letztens zum Ersten mal mit FTI gebucht und konnte mih nicht beschweren. Habe aber von einigen anderen viele Beschwerden gehört, bei einer Familie wurde der Flug nach Berlin gestrichen und sie mussten dann nach Leipzig fliegen und von dort aus mit dem Zug nach Berlin.
Sowas nenne ich Frechheit.
Liebe Grüße