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Türkeiforum - Touristik - Reisenews - Veranstalter - Airlines - Reiserecht => Reiserecht - Urteile! => Thema gestartet von: kedi am 08. Mai 2009, 16:29:44
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Urteil Reiserecht Folgenschwerer Sprung in den Hotelpool
Der Benutzer einer hoteleigenen Schwimmbadanlage kann davon ausgehen, dass das Schwimmbecken unterhalb einer Sprungeinrichtung eine ausreichende Tiefe aufweist. Außerdem sind Schilder mit Hinweisen auf die Wassertiefe und entsprechende Verbote an sichtbaren Stellen vorauszusetzen. Sollte die Anlage diesen Normen nicht entsprechen, hat der Reisende nach einem Unfall beim Sprung in den Pool Anspruch auf Schadenersatz gegenüber dem Reiseveranstalter. So entschied das Oberlandesgericht Köln in einem Urteil vom 30.03.2009.
In dem Fall des OLG Köln (Az. 16 U 71/08) verletzte sich ein 14-jähriger Junge an der Halswirbelsäule, als er per Kopfsprung von einem Startblock in das zu seichte Hotelschwimmbecken sprang. Das auf die Wassertiefe von 1,40 m hinweisende Schild war für den Geschädigten nicht einzusehen. Auch das in drei Meter Entfernung vom Startblock angebrachte Piktogramm mit einem durchgestrichenen Kopfspringer konnte der Junge aufgrund der Gestaltung des Beckens nicht erkennen. Demnach liegt auf Seiten des Reiseveranstalters eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht und somit ein Reisemangel vor. Das Gericht sprach den Eltern des Jungen 10 000 Euro Schmerzensgeld sowie eine Reisepreisminderung von 230 Euro zu.
ADAC-Juristen weisen darauf hin, dass der Reiseveranstalter einer Pauschalreise verpflichtet ist, Sicherheitsmängel in der Hotelanlage zu beseitigen oder beseitigen zu lassen. Andernfalls haftet er auch für eine Verkehrssicherungspflichtverletzung des Leistungsträgers, in diesem Fall des Hotelbetreibers.
Quelle (http://www.bsozd.com/?p=12970)
Eine Frage: Habt ihr in den gebuchten Hotels einen Hinweis auf die Wassertiefe des/der Pools gesehen? :tja:
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Eine Frage: Habt ihr in den gebuchten Hotels einen Hinweis auf die Wassertiefe des/der Pools gesehen?
so weit ich mich erinnern kann :P, steht schon immer irgendwo die Wassertiefe vom Pool.
So schlimm der Unfall von dem Jungen auch ist, aber genau vor solchen Verletzungen wird jedes Jahr gewarnt und bevor man einen Kopfsprung ins Wasser wagt, sollte man sich doch erst einmal über die Gegebenheiten informieren.
Es wäre auch schön, wenn Eltern Kinder immer mal wieder darauf hinweisen würden.
Alles Geld dieser Welt nützt einem Verunfallten hinterher nichts wenn er Querschnittsgelämt ist.
LG Ute
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Meist steht rund um den Beckenrand die Tiefe .
Mehr als 1.40 m hab ich pers. noch nicht gesehen (in der Türkei)
@Babs
Du hast schon Recht aber wenn da ein Sprungbrett ist , nimmt man eben an es wäre dort auch tief genug :o: ansonsten wäre das Brett ja für die Katz .
Aber gerade im Ausland sollte man das besser selbst nachprüfen .
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Hallo Floh bluemchen
als er per Kopfsprung von einem Startblock
war ja kein Sprungbrett sondern so ein Startblock, aber in unbekannte Gewässer und dazu noch im Ausland wäre es immer besser sich zu vergewissern.
LG Ute
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upppsss
Ob Bock oder Brett ......................Vertauen ist gut , Kontrolle ist Besser thumbsup
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:klatsch: Startblock ????? hierzulande ab 2 m Wassertiefe zugelassen :titanic:
sollte vielleicht in den Touri-Führern stehn :ironie: trau nix nicht mal dir selbst :-\ :-\
:ciao: sally