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Türkeiforum - Touristik - Reisenews - Veranstalter - Airlines - Reiserecht => Reiserecht - Urteile! => Thema gestartet von: Barbara06 am 25. Mai 2009, 17:19:16
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Wann ist ein Rücktransport aus dem Urlaubsland medizinisch wirklich notwendig? Was ist mit Krankheiten, die bereits vor Reiseantrittt bekannt sind? Streitfall Auslandskrankenversicherung - Leistungen müssen oft eingeklagt werden. Mehr als nur das Kleingedruckte : Worauf Urlauber unbedingt achten sollten.
Sieben Wochen lang wollte sich ein Ehepaar in Sri Lanka verwöhnen lassen. Doch am 15. Tag der Reise wurde der Ehemann krank und musste in einem Krankenhaus stationär behandelt werden. Erst kurz vor Ablauf der siebten Woche wurde er entlassen. Der Urlaub war dahin - das Ehepaar glaubte aber, zumindest finanziell durch den Abschluss einer Auslandskrankenversicherung alles im Griff zu haben. Diese Rechnung hatten sie allerdings ohne die Versicherung gemacht. Das Unternehmen verwies darauf, dass der Versicherungsschutz nur sechs Wochen lang bestehe und verweigerte die Übernahme der Krankenhauskosten für die letzten vier Tage.
In der Tat ist auch bei einer Auslandskrankenversicherung der sorgfältige Blick in das Kleingedruckte unverzichtbar. Oft finden sich dort Einschränkungen, mit denen der Kunde nicht rechnet. Die beiden Sri-Lanka-Urlauber hatten aber Glück. Das Landgericht Coburg legte das Kleingedruckte anders aus als die Versicherung. Maßgeblich sei nicht, wie lange eine Reise insgesamt gedauert hat - entscheidend sei, dass der Versicherte innerhalb des Versicherungszeitraums von sechs Wochen krank geworden war (Az.: 32 S 11/08).
Solcherlei Streit über den Umfang der Leistungen beschäftigt häufig die Gerichte. So urteilte beispielsweise das Oberlandesgericht Hamburg, die Versicherung dürfe bei einer Schwangerschaft nur Leistungen im Zusammenhang mit der Entbindung ausschließen. Für alle anderen Untersuchungen müsse sie aufkommen (Az.: 9 U 152/99). Und nach Ansicht des Oberlandesgerichts Frankfurt darf zwar die Kostenübernahme für einen Schwangerschaftsabbruch ausgeschlossen werden, nicht aber für medizinisch notwendige Nachbehandlungen (Az.: 7 U 180/03).
Zum Streitfall werden regelmäßig auch vor Reiseantritt bekannte Erkrankungen. Sofern die drei Risiken "akute unerwartete Erkrankung, Verletzung und Tod" versichert sind, muss die Versicherung nach Ansicht des Amtsgerichts München in jedem Fall die Kosten tragen, die im Zusammenhang mit dem Tod des Versicherten stehen - auch wenn er an einer bereits vor Reiseantritt bekannten Erkrankung stirbt. Ausschließen dürfe sie nur die Behandlungskosten (Az.: 223 C 14791/06).
In einem ähnlichen Fall entschied das Amtsgericht Koblenz entsprechend (Az.: 17 C 772/89). Besonders schwer haben es chronisch Kranke. Das Landgericht Bielefeld verneinte zum Beispiel jegliche Leistung durch eine Versicherung (Az.: 4 O 100/92) in einem solchen Fall. Und nach Ansicht des Amtsgerichts Düsseldorf gilt das jedenfalls dann, wenn der Versicherte damit rechnen musste, seine bekannten Beschwerden würden im Verlauf der Reise behandlungsbedürftig (Az.: 24 C 619/99).
Strittig ist außerdem häufig, wann ein Rücktransport aus dem Urlaubsland medizinisch notwendig ist. Dazu befand das Amtsgericht Stuttgart, dass allein die Erwartung, der Urlauber werde zu Hause in vertrauter Umgebung schneller genesen, die Versicherung nicht zur Kostenübernahme verpflichte (Az.: 1 C 9977/96).
In einem anderen Fall wollte eine Versicherung den Rücktransport aus der Antarktis nur bis zum nächsten Ort, der eine in Deutschland vergleichbare Behandlungsqualität vorweist, bezahlen. Das Oberlandesgericht Frankfurt entschied aber, sie müsse den Transport bis nach Deutschland zahlen (Az.: 7 U 186/99).
Weigert sich die Krankenversicherung zu Unrecht, die Transportkosten zu übernehmen, kann der Kunde nach einer Entscheidung des Landgerichts München sogar Anspruch auf Schmerzensgeld haben (Az.: 6 S 20960/06). Übereinstimmend erklärten sowohl der Bundesgerichtshof in Karlsruhe (Az.: IV ZR 235/99) als auch die Oberlandesgerichte in München (Az.: 29 U 2875/99) und Düsseldorf (Az.: 6 U 136/99) eine "ausländerfeindliche" Regelung im Kleingedruckten für nichtig. Der Klausel zufolge sollte unabhängig vom Wohnsitz ein Land nicht als "Ausland" gelten, dessen Staatsangehörigkeit der Versicherte besitzt. Damit wäre der Schutz einer Auslandskrankenversicherung in diesem Land dahin. Die Gerichte sahen in dieser Ausschlussklausel eine unangemessene Benachteiligung in Deutschland wohnender Ausländer.
Wenn Versicherte Leistungen in Anspruch nehmen müssen, ist bei der Abrechnung Korrektheit gefragt. Denn schon ein falscher Beleg kann den gesamten Versicherungsschutz kosten. So urteilte zumindest das Landgericht München I im Fall eines Urlaubers, der unter mehrere Belege eine falsche Rechnung gemogelt hatte (Az.: 34 S 521/06).
Bei der Auswahl ihrer Auslandsreisekrankenversicherung sollten Urlauber darauf achten, dass die Laufzeit ihres Vertrags die gesamte Reisedauer abdeckt. Denn nach Ende der vereinbarten Laufzeit besteht nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg gegen die Versicherung kein Anspruch auf Fortsetzung des Vertrags (Az.: 20 U 209/00). Und dann erhalten vordem Versicherte im Ernstfall kein Geld, weil es keinen gültigen Vertrag mehr gibt.
dpa
Quelle : Welt
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Neben der Auslandskrankenversicherung bin ich noch Mitglied der Rettungsflugwacht - die würden mich auch als Einzige aus der Türkei heimfliegen wenn ich die Meldung bekomme, dass meine neue Niere da ist!
Aber diesen Winter lasse ich mich von der Transplantationsliste zeitweise beurlauben!
Werner
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ich hab meine private krankenversicherung schon vor jahren gekündigt. die wurde so teuer, konnte ich mir nicht mehr leisten.
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bis jetzt hatte ich glück. und für kleinere sachen hab ich genug kumpel, die mich umsonst behandeln. nur bei einer größeren op hätte ich die arschkarte.
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:tja: aso und deine Kumpels fliegen mal eben schnell über mel runter ? werni werni
:o: sally
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von durchfall oder ner erkältung werde ich schon nicht sterben. wozu gibts apotheken.
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:pfeif: die sind für alles gut - die Apos meint ich ;D
kann ja aber auch was schlimmeres passieren :pfeif:
beim dampf vom Balkon fallen oder so ;D ;D
:ciao: sally
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ich hab meine private krankenversicherung schon vor jahren gekündigt. die wurde so teuer, konnte ich mir nicht mehr leisten.
Nun ne kurze Frage: Hattest du nicht geschrieben du bist Arzt!? :coolman:
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:coolman: oder Heilpraktiker oder so ? :tja: :tja:
:king: sally
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hast du eine ahnung, was man da verdient? und was davon übrig bleibt, wenn man eine exfrau finanzieren muss?
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:tja: müsst mich das wirklich interessieren ? :tja:
:king: sally
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offtopic
Das Thema lautet Auslandskrankenversicherung.
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:coolman: diese Jahr abgeschlossen über DAK thumbsup
toi,.toi,toi noch nie irgendwas passiert -aber man weiß ja nie :tja:
da ich die Neigung zu Gallensteinen hab möcht ich nicht nicht tagelang auf Intensiv in der Türkei liegen
was nicht heißt,dass ich den dortigen krankenhäusern nicht vertrauen würde thumbsup
:ciao: sally
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hast du eine ahnung, was man da verdient? und was davon übrig bleibt, wenn man eine exfrau finanzieren muss?
:-\Darauf wollte ich nun nicht raus ........... ich meinte eher, dass du dadurch wissen solltest wie wichtig eine Krankenversicherung sein kann.
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bei unserer BKK ist die incl. und über die Mastercard ist man auch abgedeckt. Also ohne würde ich nie verreisen, "der Teufel ist ein Eichhörnchen" nicht mal nach Österreich zum Skilaufen ohne Versicherung und die paar Euro was die kostet
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Das Turquoise Hotel, das er vollzuquarzen gedenkt, ist ja nicht gerade eine Billigbude. schicki
Was sind dagegen 15€jährlich ??
Wir sind ADAC Mitglied und zahlen für 2 ca.18€ im Jahr ,seit wir diese Versicherung haben ,haben wir sie schon 3 mal gebraucht :( zuletzt im Januar 09 :( ..............bei uns fährt/fliegt keiner mehr "ohne"
Floh
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Tja, aber ohne (gesetzliche) Krankenversicherung kann man auch keine zusätzliche Auslandskrankenversicherung, die nur die darüber hinausgehenden Kosten abdeckt, abschließen. Da hat Reinhold im Fall der Fälle tatsächlich die "Arschkarte".
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werni wir hatten auch immer so ein Komplettpaket übers Reisebüro
aber Gepäckversicherung ? koenig noch nie gebraucht
Reiserücktritt ? :pfeif: lässt sich auch anderweitig verkaufen,die Reise :o:
aber.......... Rücktransport und pi pa po find ich schon wichtig thumbsup
:ciao: sally
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Genau Sally,der Rücktransport ist das worum es dabei eigentlich geht.Geld für Medis bekommst Du gegen Vorlage der Quittungen und Rezepte auch so zurück-allerdings nur nach deutschen Sätzen.
LG Babs
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@sally
was zahlst du bei der dak?
@floh
muss man dort mitglied sein? fuer mich war adac immer nur auto *schaem*
aber der preis hoert sich echt gut an!
lg annimaus
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Annimaus sowas wird meist als Kombizusatzversicherung angeboten und enthält dann auch Zahnersatz und Brillen....
ich hab sowas bei der Debeka!
LG babs
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hast du eine ahnung, was man da verdient? und was davon übrig bleibt, wenn man eine exfrau finanzieren muss?
Reinhold, ich habe 2 teure Scheidungen überstanden, aber für ne Auslandskrankenversicherung hat es immer gelangt. Sonst wäre ich nicht in den Urlaub gefahren!
Werner
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Glaube , Reinhold meint nicht die Auslandskrankenversicherung (ist schon ab 10,00 Euro jährlich zu haben) , sondern die private Krankenversicherung!Da wird monatlich ordentlich was fällig!Viele Grüße
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...... vom Balkon fallen oder so ;D ;D
Auch das kommt vor, und zwar auch ohne das Alk oder Klettereien im Spiel waren.
Den Eltern von Freunden vor über 10 Jahren in Marokko abends den Sonnenuntergang betrachteten und sich auf ihren Balkon ans Geländer lehnten, brach dieses weg und die Beiden fielen vom 2. oder 3. Stock herab, zum Glück in eine kleine Grünanlage. Neben vielen Prellungen, ausgeschlagenen Zähnen und Rippenbrüchen hatte der Vater einen Beckenbruch und musste mit einem Spezialtransport zurück nach Deutschland geflogen werden. Die Krankenhaus - und Rücktransportkosten wurde alle von der Versicherung getragen.
Der Mann sitzt allerdings seit diesem Unfall im Rollstuhl :-\
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Tja, aber ohne (gesetzliche) Krankenversicherung kann man auch keine zusätzliche Auslandskrankenversicherung, die nur die darüber hinausgehenden Kosten abdeckt, abschließen. Da hat Reinhold im Fall der Fälle tatsächlich die "Arschkarte".
Wo steht denn das?
In der Subsidiaritätsklausel der jeweiligen Versicherungsbedingungen.
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@floh
muss man dort mitglied sein? fuer mich war adac immer nur auto *schaem*
aber der preis hoert sich echt gut an!
lg annimaus
@annimausi
Nein muss man nicht allerdings ist es dann ein paar €ros teurer .
Floh
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Da steht aber nichts von einer Pflicht zur Mitgliedschaft in der GKV. Zumal in Ländern, in denen mit denen D kein Sozialversicherungsabkommen hat, die GKV eh nicht leistet.
Die GKV ist - jedenfalls für Arbeitnehmer bis zu einer gewissen Einkommensgrenze - ohnehin eine Pflichtversicherung. Und Privatversicherte bedürfen idR keiner Auslandskrankenversicherung, da die Leistungen schon abgedeckt sind. Ich gebe zu, daß die Formulierung zumindest beim ADAC nicht ganz eindeutig ist, soweit Leute betroffen sind, die überhaupt keinen anderweitigen Versicherungsschutz besitzen. Möglicherweise wird das im Versicherungsfall als grobe Fahrlässigkeit ausgelegt und führt zu einer Einschränkung der Leistungspflicht. Ich mache mich aber mal weiter schlau.
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@sally
was zahlst du bei der dak?
@floh
muss man dort mitglied sein? fuer mich war adac immer nur auto *schaem*
aber der preis hoert sich echt gut an!
lg annimaus
Mausi ich glaub so um die 17.-€ für uns beide ^-^ im Jahr
:ciao: sally
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Kann man die Rechnungen dann auch 3-fach einreichen?? :pfeif: :pfeif: :pfeif:
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Aber mal rein wirtschaftlich betrachtet: Kann man für 7 Euro Jahresbeitrag eine ganzjährige (max. 45 Tage am Stück) Vollkostenversicherung erwarten? Zumal der Monatsbeitrag in der privaten Vollversicherung selbst für einen jungen Menschen schon bei rd. 200 Euro liegt? Wohl kaum.
Leider bin ich immer noch nicht schlauer geworden. Die Bedingungen geben keinen Aufschluß. :-\ Möglicherweise ist dieser Fall auch einfach noch nicht bedacht worden, weil er nie eintritt.
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Also,ich habe gerade bei meinem Berater von der Debeka angerufen:
Um eine Auslandsreisekrankenversicherung abzuschliessen muss keine
gesetzliche KV bestehen,die AuslandskV ist jedoch zeitlich begrenzt auf 70 tage p.Jahr.( Debeka)
Es gelten die normalen Tarife.
Jetzt stellt sich mir aber die Frage: Wer will denn wie überprüfen wieviele tage ich schon weg war?? :tja:
Wollte ihn jetzt auch nicht so lange nerven da er Urlaub macht in Wyk auf Föhr..... urlaub1 :sun:
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:coolman: das kann ICH dir beantworten ,wei mich das brennend interessierte ;D ;D
und ich mal doof fragte ;D :P
die überprüfen garnix ,nur wenn es zu einem Schadensfall kommt ,muss angegeben werden wann man anreiste :coolman: :coolman:
:ciao: sally