Reiseland Türkei - Deine Infocommunity!

Türkeiforum - Touristik - Reisenews - Veranstalter - Airlines - Reiserecht => Reiserecht - Urteile! => Thema gestartet von: kedi am 20. Juni 2009, 10:58:22

Titel: Privatsphäre alleinreisender Ehefrauen
Beitrag von: kedi am 20. Juni 2009, 10:58:22
Privatsphäre:

Hat eine allein reisende Ehefrau an ihrer Hotelzimmertür das Schild "Nicht stören!" angebracht, braucht der Hotelier diese Aufforderung ohne besonderen Anlass nicht zu ignorieren, um zu kontrollieren, ob ihr etwas zugestoßen sein könnte. Auch dann nicht, wenn ihr Ehemann anruft und dazu auffordert, die Tür zu öffnen, weil sich seine Frau bei ihm an diesem Tag noch nicht "gemeldet" habe. Denn es könnte sein, so das LG Frankfurt/Main, dass die Frau im wahren Sinne "nicht gestört" werden wollte. Die Frau war nach einem Nierenversagen ins Koma gefallen, litt lange an den Folgen, weil das Zimmer erst am nächsten Tag geöffnet wurde. Der Veranstalter brauchte keinen Schadenersatz zu leisten, weil das Gericht das Verhalten des Hotels billigte. Der "massive Eingriff in die Privatsphäre der Hotelgäste" sei vorher nicht zu rechtfertigen gewesen (Az.: 2/19 O 153/08). wob

Quelle (http://www.welt.de/die-welt/article3960484/.html)




Titel: Re: Privatsphäre alleinreisender Ehefrauen
Beitrag von: cornelia am 20. Juni 2009, 11:16:08
Ist aber noch schwierig, ich geh ja nicht in die Ferien mit dem Gedanken, dass ich im Zimmer ins Koma falle. Also kommt mir auch nicht in Sinn an der Reception irgendeine Mitteilung dieser Art zu hinterlassen. :-\