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Türkeiforum - Touristik - Reisenews - Veranstalter - Airlines - Reiserecht => Reiserecht - Urteile! => Thema gestartet von: Barbara06 am 06. Juli 2009, 18:15:09
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Bad Homburg (dpa/tmn) - Wenn Fluggesellschaften im Internet einen «Gesamtpreis» nennen, dürfen anschließend keine obligatorischen Bearbeitungsgebühren mehr aufgeschlagen werden.
Darauf weist die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs in Bad Homburg hin. Sie hat nach eigenen Angaben vor dem Landgericht München I ein Urteil gegen die irische Fluggesellschaft Aer Lingus erwirkt. Danach ist es dem Unternehmen verboten, nach der Nennung des «Gesamtpreises» die Rechnung noch um eine Bearbeitungsgebühr von fünf Euro pro Person und Strecke zu erhöhen (Az.: 21 O 11767/09).
Dadurch würden Verbraucher in die Irre geführt und Wettbewerber benachteiligt, die mit echten Endpreises werben, hatte die Wettbewerbszentrale beklagt.
Quelle (http://www.general-anzeiger-bonn.de/print.php?k=reis&itemid=10237&detailid=611941)