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Türkeiforum - Touristik - Reisenews - Veranstalter - Airlines - Reiserecht => Reiserecht - Urteile! => Thema gestartet von: TC Melanie am 08. Juli 2009, 05:16:10
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Wer mit einer Pauschalreise unzufrieden ist, sollte es nicht um jeden Preis auf eine gerichtliche Auseinandersetzung mit dem Veranstalter ankommen lassen. Denn was dabei herausspringt, sei in vielen Fällen für die Touristen enttäuschend, sagt der Reiserechtler Paul Degott: "Die meisten Klagen sind zwar erfolgreich - aber selten in der Größenordnung, wie sich die Leute das vorstellen." Das sei besonders ungünstig für Urlauber ohne Rechtsschutzversicherung, die die Prozesskosten selbst tragen müssen.
Wichtig sei es, die eigenen Chancen ganz nüchtern einzuschätzen: Was kann ich realistischerweise erwarten? Damit fange man am besten schon vor der Buchung an, rät Degott. "Bedenken Sie: Der Veranstalter ist ein Kaufmann. Er wird preisgerechte Leistungen erbringen." Wenn eine 4000-Euro-Reise auf einmal für 999 Euro zu haben ist, sollte einen das stutzig machen. Degott empfiehlt, in Zweifelsfällen direkt beim Veranstalter nachzufragen. Wer vorher klärt, welche Leistungen tatsächlich geboten werden, erspare sich böse Überraschungen.
Beschwerden ohne Zeugen schwierig
Hält der Pauschalurlaub trotzdem nicht, was er verspricht, empfiehlt Degott: "Alles meckern, was zu meckern ist." Wird ein Anspruch nicht umgehend beim Reiseleiter - und nicht beim Hotel - geltend gemacht, verfällt er. So lässt sich das Problem vielleicht noch am Urlaubsort aus der Welt schaffen. Dabei ist es wichtig, nie einen Beschwerdegang ohne Zeugen zu machen. Trifft die Kritik auf taube Ohren oder geht viel unbeschwerte Urlaubszeit verloren, müssen die Mängel nach der Reise binnen eines Monats angemahnt werden, am besten schriftlich. Erfahrungsgemäß werde der Veranstalter dann versuchen, mit einem kleinen "Geld-zurück-Gutschein" die Wogen zu glätten, erläutert Degott.
Dagegen lohnt es nicht immer, mit seinen Ansprüchen vor Gericht zu ziehen. Bei Reisen gehe es oft um "weiche" Leistungen, erklärt Degott. "Und da wird es schwierig: Denn was habe ich überhaupt genau gebucht? Und wie mache ich die Probleme dem Richter begreiflich? Der war schließlich nicht mit mir im Urlaub." Gute Erfolgsaussichten haben nach Degotts Erfahrung Reisende, deren Beanstandungen sich hieb- und stichfest dokumentieren lassen: Vor dem Balkon ist eine Großbaustelle; das "Zimmer mit Meerblick" geht zum Hinterhof hinaus; der Tennisplatz wurde mittlerweile zum Parkplatz umfunktioniert. Wer sich dagegen vage über unfreundliches Personal oder schlechtes Essen beschwert, habe vor Gericht schlechte Karten.
Quelle (http://www.n-tv.de/ratgeber/steuernrecht/Urlauber-vor-Gericht-article400104.html)
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Gute Erfolgsaussichten haben nach Degotts Erfahrung Reisende, deren Beanstandungen sich hieb- und stichfest dokumentieren lassen:
genau, wenn schon vor dem Urlaub Probleme mit dem Reiseveranstalter auftreten, dann nicht nur alles telefonisch erledigen (geht zwar einfacher und schneller), läßt sich hinterher aber schwer beweisen, sondern alles schriftlich bestätigen lassen.
LG Ute
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Utes Fall mal aussen vor gelassen......
Ich denke das wenn irgendetwas nicht in Ordnung ist man schon in den meisten Fällen die Chance hat die Dinge vor Ort zu klären....schliesslich will man ja nur das was man gebucht und bezahlt hat...sprich wenn ich ein Zimmer mit Meerblick buche will ich das auch haben-und bis jetzt hat es auch immer geklappt-wenn auch manchmal nur nach ordentlich Rabatz schlagen im Hotel.....
LG Babs
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.sprich wenn ich ein Zimmer mit Meerblick buche will ich das auch haben
das sind wohl die Mängel die am Schnellsten behoben sind oder behoben werden können.
aber was machst Du wenn das Essen grottenschlecht ist, die Getränke gepanscht sind .... da hilft kaum Rabatz schlagen im Hotel.
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Ute ob das Essen schlecht ist liegt eigentlich auch immer im Auge des Betrachters ( Essers )....und gepanschte Getränke stören auch einen nur Kaffe- und Soda trinkenden nicht.....also wird hier die Beweislage seeeehr schwierig....es sei denn du fotografierst Schimmel auf dem Brot und dem Käse haarig
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Habe ich nun nur Glück gehabt? Aber in all den Jahren seit 1969 hatte ich nie solche Probleme! Kleinere Sachen habe ich vor Ort gelöst (in Spanien hilft der Hinweis auf das offizielle Beschwerdebuch ungemein weiter) und an sonsten war da nur der Betrugsversuch von dem Reiseleiter - was der sicherlich bereut hat!
Aber ich habe immer das gebuchte Hotel und Zimmer bekommen und das Essen (und da bin ich sehr pingelig) war immer gut!
Werner
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Tja, so was haben wir ja auch gehabt.
Verspätete Eröffnunf des Hotel nix fertig, mieser Service, Baumängel, Baulärm.
Alles fotografiert, notiert, jeden Tag bei der Reiseleitung gewesen und gemekert, das ganze noch im Protokoll festgehalten und und und ....
Als wir wieder zu Hause waren, das ganze fristgerecht eingereicht mit Bildern und den ganzen Schriftkram, den wir schon vorher hatten.
Wir hatten schon vor Reiseantritt den RV gebeten uns in ein anderes Hotel umzubuchen oder die Reise uns kostenfrei zu stoneiren,
da wir ja nicht auf eine Baustelle wollten
, nix der gleichen ist passiert.
Die haben uns gesagt, alles was im Katalog steht ist fertig und kann genutzt werden.
Nix war fertig.
Das Ende von Lied ist, das sie 20% vom Reisepreis erstatten würden aber nett mehr, da sie keine Ausnahme machen
und alle anderen Urlauber auch nicht mehr bekommen haben.
Und dass unsere Beschwerde unbegründet wäre
Der spinnt der RV.
Aber wenn ich ehrlich bin weis ich nicht, ob ich das anehmen soll oder ablehnen.
Eigentlich wollte ich mehr.
50% wären schon schön gewesen :D